Hallo zusammen,folgende Mitteilung darf ich vom FI-Forum hier reinstellen.
GEHEIMSACHE ---SAUEREI---Die geheimen Unterlagen---WICHTIG__WICHTIG!!!!!!!
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. Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der
Obersten Landesjugend- und Familienbehörden (AGJF)
am 29./30. März 2012 in Dresden
Prima,daß es überall Verräter gibt
TOP
5.8 a)
Fonds "Heimerziehung in der Bundesrepublik
Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975"
Beschluss:
1. Die AGJF-Mitglieder der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen,
Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz,
Saarland und Schleswig-Holstein beschließen, bezüglich der Anwendung von
§ 9 Absatz 3 der Satzung zur Vereinbarung über die Errichtung, Finanzierung
und Verwaltung des Fonds .Heirnerziehunq in der Bundesrepublik Deutsch-
land in den Jahren 1949 bis 1975" die "Abschließende Erklärung" mit dem fol-
genden Wortlaut in die Vereinbarungsentwürfe für den Rentenersatz- und den
Folgeschadenfonds einzufügen:
"Die Errichter des Fonds Heimerziehung weisen darauf hin, dass die Leis-
tungen des Fonds Heimerziehung freiwillige Leistungen sind und ohne An-
erkennung einer Rechtspflicht gewährt werden. Aus der Gewährung dieser
freiwilligen Leistung können keine neuen keine Rechtsansprüche herge-
leitet werden oder gar aus der Gewährung der freiwilligen Leistung entste-
hen."
Der Lenkungsausschuss wird gebeten, den Errichtern des Fonds das mitzutei-
len.
2. Die oben genannten Länder gehen davon aus, dass eine Satzungsänderung
nicht erforderlich ist.
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Die oben genannten Länder beschließen, der Jugend- und Familienmi-
nisterkonferenz (JFMK) folgenden Antrag zur Beschlussfassung durch
die entsprechenden länder vorzulegen:
Die Ministerinnen und Minister, die Senatorinnen und der Senator der Länder
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersach-
sen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein
unterstreichen die Empfehlung des Runden Tisches Heimerziehung, dass die
Leistungen aus dem Fonds .Heirnerziehunq in der Bundesrepublik Deutsch-
land in den Jahren 1949 bis 1975" den Betroffenen anrechnungsfrei auf ande-
re Sozialleistungen gewährt werden. Sie unterstützen ein entsprechendes
Verwaltungshandeln bei den Kommunen.
4. Der Beschluss wird nicht veröffentlicht.
Abstimmung:
11:0:0
4
(
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Begründung:
Wie sich schon aus dem schriftlichen Bericht der Ländervertreter im Lenkungsaus-
schuss (siehe Anlage) ergibt, war ein wesentlicher Punkt der internen und öffentli-
chen Diskussion in den vergangenen drei Monaten der sogenannten .Verzlchtsklau-
sel" gewidmet. Insbesondere von den Organisationen der Ehemaligen wurde diese
Klausel immer wieder in den Focus der öffentlichen Diskussion gerückt. Diese Dis-
kussion hat damit sogar die gute Arbeit in den regionalen Anlauf- und Beratungsstel-
len in den Hintergrund gerückt. Bereits am 31. Januar war in einer Länderbespre-
chung in Düsseldorf darüber diskutiert worden, ob auf die Klausel verzichtet werden
kann. Damals waren die Vertreterinnen und Vertreter der Länder der Auffassung,
dass eine ersatzlose Streichung einer solchen Klausel nicht opportun erscheint. Die
Diskussion ist danach aber unvermindert weiter gegangen.
Zwischenzeitlich hat es durch die Errichtung eines Fonds .Heimerziehunq in der
DDR in den Jahren 1949 bis 1990" neue Entwicklungen gegeben, die eine Anpas-
sung der ursprünglichen Position erforderlich machen. Vom Lenkungsausschuss des
Fonds Heimerziehung wurde eine Unterarbeitsgruppe auf Ebene des Bundes, der
Länder und der Kirchen eingesetzt, die sich mit dieser Frage erneut - auch im Lichte
der Argumente der internen und öffentlichen Diskussion - beschäftigt hat. Für die
Länder haben an dieser AG Herr Hilliger (BB) und Herr Gorrissen (SH) teilgenom-
men. Diese Gruppe hat den beigefügten Vorschlag erarbeitet und schlägt der AGJF
vor, sich auf diesen Text zu verständigen.
Der vorgeschlagene Text verlangt nicht von den Betroffenen die explizite Erklärung,
auf die Geltendmachung sämtlicher Ansprüche gegenüber den Fondserrichtern zu
verzichten. Er stellt aber klar, dass aus der Gewährung der Leistungen aus dem
Fonds keine neuen Ansprüche geltend gemacht werden können. Dies war einer der
Gründe für die jetzige Verzichtserklärung. Insofern greift der neue Text die in die Dis-
kussion vorgebrachten Argumente auf und bringt sie mit den inhaltlichen Notwendig-
keiten aus Sicht der Fondserrichter zusammen.
Gespräche des Bundes und der Länder über eine Vereinbarung mit den Kommuna-
len Spitzenverbänden hinsichtlich der Nicht-Anrechnung der Leistungen des Fonds
auf andere Sozialleistungen (z.B. SGB 11 oder XII) sollen durch eine Erklärung der
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3.
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JFMK befördert werden, indem zum Ausdruck gebracht wird, dass die Landesregie-
rungen solch ein Vorgehen befürworten.
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Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der
Obersten Landesjugend- und Familienbehörden (AGJF)
am 29.130. März 2012 in Dresden
TOP
5.8 b)
Fonds "Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949
bis 1990"
Beschluss:
1. Die AGJF-Mitglieder der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-
Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen nehmen den schriftli-
chen (siehe Anlage) und mündlichen Bericht zum Sachstand Fonds .Heimer-
ziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990" zur Kenntnis.
2. Oie oben genannten Länder besch\ießen, der Jugend- und Familienmi-
nisterkonferenz (JFMK) folgenden Antrag zur Beschlussfassung durch
die entsprechenden Länder vorzulegen:
Die Ministerinnen und der Minister sowie die Senatorin der Länder Berlin,
Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thü-
ringen unterstreichen die Empfehlung des Runden Tisches Heimerziehung,
dass die Leistungen aus dem Fonds .Helmerziehunq in der DDR in den Jah-
ren 1949 bis 1990" den Betroffenen anrechnungsfrei auf andere Sozialleistun-
gen gewährt werden. Sie unterstützen ein entsprechendes Verwaltungshan-
deln bei den Kommunen.
3. Der Beschluss wird nicht veröffentlicht.
Abstimmung:
6:0:0
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Begründung:
In den ostdeutschen Ländern besteht gleichermaßen die Problematik einer mögli-
chen Anrechnung von Leistungen aus dem einzurichtenden Fonds .Heimerzlehunq
in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990" auf andere Sozialleistungen (z. B. SGB 11
oder SGB XII).
Gespräche des Bundes und der Länder über eine Vereinbarung mit den Kommuna-
len Spitzenverbänden hinsichtlich der Nicht-Anrechnung der Leistungen des Fonds
auf andere Sozialleistungen (z.B. SGB 11 oder XII) sollen durch eine Erklärung der
JFMK befördert werden, indem zum Ausdruck gebracht wird, dass die Landesregie-
rungen solch ein Vorgehen befürworten.
Ich bin richtig sauer Liebe Grüße Micky