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ZitatAlles anzeigenVon:
Martin MITCHELL (Jg. 1946)
Ehemaliges Heimkind/Heimopfer-WEST
Wohnort: Adelaide, Süd Australien
A U S T R A L I A
29. Juni 2012
An:
Berliner Anlaufstelle, Beratungsstelle und Treffpunkt für ehemalige Heimkinder
C/o Nachbarschaftshaus Friedenau
Holsteinische Straße 30
12161 Berlin-Friedenau
http://www.abeh-berlin.de/ und
http://www.abeh-berlin.de/bera…er-anspruchsberechtigung/
Kommissarischer Leiter der Anlauf- und Beratungsstelle Berlin, Dr. Herbert Scherer: mailto:scherer@sozkult.de (Dr. Herbert Scherer ist gleicherzeitig Leiter der Servicestelle Stadtteilzentren bei der GskA (Gesellschaft für sozial-kulturelle Arbeit))
Leiterin der Geschäftsstelle, Frau Birgit Monteiro: mailto:monteiro@sozkult.de
Betreff:
Formloser Antrag auf Zahlungen aus dem sogenannten „Rentenersatzfonds“.
Sehr geehrter Herr Scherer,
sehr geehrte Frau Monteiro,
hiermit stelle ich, Martin MITCHELL, ehemaliger Fürsorgezögling, geboren (zu „staatenlosen“ Eltern) am 28. Juli 1946 in Berlin-Stegliz, einen formlosen Antrag auf die mir zustehende Bargeldzahlung aus dem von den deutschen Amtskirchen, dem Bund und den Ländern am 1. Januar 2012 eingerichteten „Hilfsfonds Heimerziehung-WEST“.
Ich hoffe, dass mein schriftlicher Antrag, per Email, genügen wird, denn ich wohne schon seit dem Jahre 1964 in Australien und bin in der Zwischenzeit natürlich auch australischer Staatsbürger geworden.
Es ist den Betroffenen/Heimopfern ja garantiert worden, dass alle Anträge „niedrigschwellig“ gehalten werden sollen. Leider sehe ich mich nicht in der Lage, wegen des Antrages einen Flug nach Deutschland zu buchen.
Mein Wohnsitz vor meiner Heimeinweisung durch das „Landesjugendamt Berlin-West“, dass damals dem „Senator für Jugend und Sport“ unterstand, war Rosenanger 2, Ecke Am Fischgrund 16, Berlin-Frohnau, im Bezirk Reinickendorf.
Mein Vater (Ingenieur; Schlossermeister und Geldschrankbauer) und meine Mutter (Technische Zeichnerin) haben am 24.04.1944 in Berlin-Stegliz die Ehe geschlossen. Der Name meines Vaters ist Johann MITCHELL, geboren am 06.10.1917 in Schutzberg (Glogovac), Bosnien; er war damals anerkannter „Volksdeutscher“. Der Name meiner Mutter ist Hella MITCHELL (geborene Sººººººººººº), geboren am 02.09.1922 in Nürnberg, Bayern, zu der Zeit „Deutsche“. Meine Mutter verstarb innerhalb drei Tagen in Berlin-West am 22.09.1947 an spinaler Kinderlähmung. Der Rechtsstatus meiner Eltern während ihres Gesamtaufenthaltes in Deutschland, nach dem zweiten Weltkrieg, war „staatenlos“/„heimatloser Ausländer“ und daher der Rechtsstatus all ihrer Kinder aus dieser Ehe ebenso „staatenlos“/„heimatloser Ausländer“.
Mein Vater – weiterhin mit seiner Familie wohnhaft in Berlin-West (Berlin-Lichterfelde West) – heiratete ein zweites mal ungefähr ein Jahr später (1948/49) die schon seit Jahren, und bis dahin, beim Deutschen Roten Kreuz tätige Krankenschwester/Kinderschwester Wilhelmine MITCHELL (geborene Kºººº), geboren am 12.05.1925 in Köln, Nordrhein-Westfalen, bis zu ihrer Heirat zu meinem Vater „Deutsche“; nach ihrer Heirat „staatenlos“/„heimatlose Ausländerin“.
Ich habe insgesamt fünf Geschwister, deren Namen und Geburstdaten – wenn notwendig – ich ebenso alle benennen kann.
Um Missverständissen vorzubeugen, möchte ich betonen, dass deutsche Behörden in der Vergangenheit meine Daten manchmal mit denen meines Bruders Peter MITCHELL, geb. 27.07.1947, durcheinandergebracht haben. Ich bitte dringlichst, dieses zu vermeiden. Ich, Martin MITCHELL, wohne in Australien. Mein Bruder, Peter MITCHELL hingegen wohnt in Deutschland.
Da es in Australien keine Ausweispflicht gibt, bin ich nicht im Besitz eines Personalausweises.
Bei den zuständigen Behörden in Berlin (heute „Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung“) – Ihrem jetzigen Auftraggeber – weiterhin bestehende Akten und/oder eine Karteikarte bestätigen, dass ich als Jugendlicher (d.h. als Jugendlicher über 14!) in den 1960er Jahren in vier verschiedenen „Erziehungsheimen“/„Erziehungsanstalten“ interniert gewesen war; und es ist weitgehend bekannt, dass alle Jugendlichen in diesen ʹHeimenʹ/ʹAnstaltenʹ zur unentlohnten Zwangsarbeit herangezogen wurden. – So auch ich in der Zeit zwischen dem 14.07.1961 und dem 23. März 1964.
1.) Jugendhof-Aussenstelle „Kieferngrund“, Lützowstraße 45, Berlin-Lichtenrade;
2.) „Jugendhof Berlin-Schlachtensee“, Benschallee 2-4, Berlin-Zehlendorf;
3.) „Burschenheim Beiserhaus“, in Knüllwald-Rengshausen, in Hessen; und
4.) „Anstalt Freistatt im Wietingsmoor“, Kreis Diepholz, in Niedersachsen.
Die zwei erstgenannten ʹHeimeʹ/ʹAnstaltenʹ wurden vom Staat betrieben, dh. von der Stadt, bzw. dem Land Berlin (Berlin-West). Das „Burschenheim Beiserhaus“ war evangelisch-lutherisch und wurde von der Inneren Mission (Diakonie) betrieben. Und „Endstation Freistatt“/„Anstalt Freistatt“ und ihr Torfgewinnungsunternehmen im Moor – „Anstalt Freistatt im Wietingsmoor“ (heute, seit dem Jahre 2011, „Bethel im Norden“) – ebenso evangelisch-lutherisch, wurde von Bethel in Bielefeld betrieben und verwaltet (d.h. von den „v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel“; und im Jahre 2011 wechselten auch sie diesen Namen in „v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel“).
Meine Person betreffende Aktenzeichen beim „Landesjugendamt Berlin-West“/„Senator für Jugend und Sport“ in Berlin, während ich mich damals ungefähr insgesamt 2¾ Jahre lang der „Fürsorgeerziehung“ unterstehend befand, sind, u.a., III D 2 l - Ni 280746 / III D 1 b - Ni 280746 / III A 21 - Ni 280746. Zeitweilig zuständige und mit der über mich seitens des „Landesjugendamtes Berlin-West“ geführten Akte befasst, waren die Fürsorgerinnen Frau Paasch, Frau Dröge, und eine weitere Person namens Agner (obwohl ich seinerzeit keine dieser Personen je persönlich getroffen habe).
An die jeweiligen Daten und Perioden meiner Internierung in den oben von mir aufgeführten ʹErziehungseinrichtungenʹ und an die Stundenzahl, die ich an jedem einzelnen Tag eines bestimmten Monates oder Jahres habe arbeiten müssen, kann ich mich nach mehr als 48 Jahren nicht mehr erinnern. Sicherlich haben die ʹHeimeʹ/ʹGeschäftsbetriebeʹ für die ich habe arbeiten müssen aber genau Buch darüber geführt.
Meine unentlohnten Tätigkeiten zu denen ich in den verschiedenen ʹHeimenʹ gezwungen wurde, waren u.a.:
Herstellung und Zusammenstellung von Plastik Spielzeug (für den Großhandel – als Einkommen für das ʹHeimʹ).
Kugelschreiber-Zusammenstellung (für den Großhandel – als Einkommen für das ʹHeimʹ).
Tütenkleben (für den Großhandel – als Einkommen für das ʹHeimʹ).
Raum - und Gebäudepflege (so dass das ʹHeimʹ erhebliche Personalkosten einsparen konnte).
Garten- und Anlagenpflege (so dass das ʹHeimʹ erhebliche Personalkosten einsparen konnte).
Heizer. Als einziger Heizer Wartung und Bedienung der gesamtanstaltlichen Zentralheizung und Heißwasserversorgung (so dass das ʹHeimʹ erhebliche Personalkosten einsparen konnte).
Großküchengehilfe/Anstaltsküchengehilfe (so dass das ʹHeimʹ erhebliche Personalkosten einsparen konnte).
Knecht. Erntehelfer. Landwirtschaftsarbeiter. Alle erdenklichen landwirtschaftlichen beruflichen Tätigkeiten, die in so einem Landwirschafts-Geschäftsbetrieb anfallen, einschließlich Ernten Einbringen und Getreide Dreschen (alles gewinnbringende Tätigkeiten für das ʹHeimʹ).
Bauarbeiter. Neubauerrichtung/Erweiterung des ʹHeimsʹ (so dass das ʹHeimʹ erhebliche Personalkosten einsparen konnte).
Torfstecher/Moorarbeiter in der Torfgewinnung in einem großindustriellen Torfgewinnungsunternehmen mit Torfwerk (alles gewinnbringende Tätigkeiten für das ʹHeimʹ).
Als ich 17 Jahre und 9 Monate alt war – aufgrund meiner anhaltenden fortdauernden schriftlichen Proteste als damals staatenlose Person (with refugee status) – wurde meine „Fürsorgeerziehung“ dann aber plötzlich auf Anordnung des „Senators für Jugend und Sport“ in Berlin-West beendet und man erlaubte mir am 23. März 1964 Westdeutschland zu verlassen und mich meinen Eltern (Vater und Stiefmutter) und meinen drei Halbgeschwistern, die schon 2 Jahre zuvor ausgewandert waren, in Australien anzuschließen. Ich selbst war zu der Zeit bereits ebenso von den australischen Behörden als Einwanderer anerkannt worden; Deutschland aber verweigerte mir die Ausreise (man glaubte wohl, dass ich deutsches Staatseigentum sei mit dem man tun und lassen könne wie man wolle).
Zu „staatenlosen“ Eltern geboren, mein Rechtsstatus sowohl wie der Rechtsstatus aller meiner Geschwister von Geburt an war „staatenlos“/„heimatloser Ausländer“. Ich verließ deutschen Boden mit dem Flugzeug von Hamburg aus mit einem in Deutschland vom deutschen Innenministerium ausgestellten „Fremdenpass“/„Konventionsreisepass“ (refugee passport) am 23. März 1964 und erreichte Sydney, Australien, am 24. März 1964.
Ich bitte um schnellstmögliche Bearbeitung meines Antrags und Auszahlung aller mir zustehenden Gelder.
Bitte informieren Sie mich über die verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten an Antragsteller aus Übersee, damit ich mich darauf einrichten kann, bzw. diese Möglichkeiten hier abklären kann.
Abschließend bitte ich Sie, mir den Empfang meines Antrages auf Zahlungen von „Rentenersatzleistungen“ aus dem „Hilfsfonds Heimerziehung-WEST“ zu bestätigen. Darüber hinaus bitte ich Sie um einen Hinweis darauf, wann ich mit einer Zahlung rechnen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Martin MITCHELL
Antragsteller aus Übersee
cc.
a.) Dagmar Neumann, III D 18 - „Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft“ - Email: mailto:dagmar.neumann@senbwf.berlin.de
b.) Monika Schipmann, Leiterin Referat III D - „Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft“ - Email: mailto:monika.schipmann@senbwf.berlin.de
c.) Sven Nachmann, Leiter Abtlg. III - „Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft“ - Email: mailto:sven.nachmann@senbwf.berlin.de
– mit Bitte insbesondere an diese drei Personen um „Amtshilfe“ bezüglich meiner Person und meinen Daten gegenüber der „Berliner Anlaufstelle, Beratungsstelle und Treffpunkt für ehemalige Heimkinder“ in Zusammenhang mit meiner Antragstellung.
cc.
»Beirat zur Unterstützung der „Berliner Anlaufstelle, Beratungsstelle und Treffpunkt für ehemalige Heimkinder“« - Email: mailto:dagmar.neumann@senbwf.berlin.de
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