Kinderheim Groß Leuthen Landeskinderheim "Haus Kinderglück"
Groß Leuthen (Märkische Heide)
Dorfstraße 21
Auch bekannt unter:
Spezialkinderheim Groß Leuthen „Dr. Th. Neubauer“
Jugendwerkhof Groß Leuthen
ZitatAlles anzeigen1. Groß Leuthen
(Auszug aus: Dr. Christian Sachse: Informationen zu Brandenburger Spezialheimen, Arbeits-Fassung: 23. Mai 2012 auf http://www.christian-sachse.de)
Bezirk Cottbus, Kreis Lübben:
- Landeskinderheim Haus Kinderglück
- Heim für Schwererziehbare
- Jugendwerkhof
- Spezialkinderheim „Dr. Th. Neubauer“ Dorfstraße 21
Nach Recherchen der Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof Torgau befanden sich die Einrichtungen der Jugendhilfe unterschiedlicher Art im Schloss Groß Leuthen. Im und nach dem Krieg wurde das Gebäude als Lazarett genutzt. Später fanden Flüchtlinge Unterkunft. Teilweise wurde das Gebäude auch als Getreidelager verwandt. Kurze Zeit später wurde es auf Anordnung der Sowjetischen Militäradministration für die Provinz Brandenburg in ein Heim für Kriegswaisen umgewandelt (zeitgleich mit Bad Saarow und Kempel [Kampehl?/CS]). Ab 1948 kamen schwererziehbare Kinder hinzu.
1 In einem Aktenvermerk vom April 1950 über den Stellenplan wurde die Einrichtung als Landeskinderheim bezeichnet. Das Heim hatte eine Kapazität von 110 Plätzen. Die Auslastung wurde nicht angegeben. Für die Kinder standen neben dem Heimleiter und dem Heimerziehungsleiter acht Erzieher zur Verfügung. Sie wurden unterstützt von 13 technischen Angestellten, von denen 7 nur stundenweise angestellt waren.
2 In einer statistischen Erfassung vom Juli 1950 wurden die Angaben im wesentlichen bestätigt. Hier waren allerdings nur sechs Erzieher aufgeführt. Der Name der Einrichtung lautete: „Haus Kinderglück“.
3 Auch auf einer Tagung von Erziehern im Jahr 1951 wurde die Einrichtung als Landeskinderheim bezeichnet.
4 Im Jahr 1952 wurden alle Heime im (noch existierenden) Land Brandenburg entsprechend den Verordnungen von 1951 neu eingestuft. In dem dazu eingereichten Antrag wurde die Einrichtung Groß Leuthen als Spezialheim bezeichnet. Es ist davon auszugehen, dass damit „Spezialkinderheim“ gemeint war. Die Zahl der Plätze war inzwischen auf 90 abgesenkt worden. Als Personal wurden genannt: ein Leiter und sechs Erzieher.
5 In einer Zusammenstellung aus dem Jahr 1956 wurde die Einrichtung als Spezialkinderheim für schwererziehbare, bildungsfähige schwachsinnige Kinder geführt.
6 Nach Recherchen der Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof Torgau wurde das Spezialkinderheim 1958 in einen Jugendwerkhof umgewandelt. Die eingewiesenen Jungen arbeiteten auf der Baustelle des Kraftwerkes Lübbenau (ca. 30 Kilometer entfernt). Den Mädchen wurden Aufgaben in der Bewirtschaftung des Jugendwerkhofes zugewiesen.
7 Zwischen 1958 und 1964 war der spätere Direktor des Geschlossenen Jugendwerkhofes Torgau, Horst Kretzschmar, Erzieher oder auch Erziehungsleiter im Jugendwerkhof Groß Leuthen.
8 In einer maschinenschriftlichen Zusammenstellung, die aus dem Jahr 1960 stammen dürfte, wurde Groß Leuthen als Jugendwerkhof mit einer Kapazität von 80 Plätzen für 60 Jungen und 20 Mädchen aufgeführt. Ihm wurden weitere (?) 30 Plätze in nicht genannten Außenstellen zugeordnet, die zum 1. September 1960 auf 40 Plätze zu erweitern seien.
9 Nach Recherchen der Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof Torgau wurde der Jugendwerkhof 1963 wieder in ein Spezialkinderheim umfunktioniert. Zu dieser Zeit hatte es eine Kapazität von 60 Plätzen.
10 Diese Angaben wurden durch eine maschinenschriftliche Zusammenstellung etwa aus dem Jahr 1963 bestätigt, in der Groß Leuthen nicht mehr als Jugendwerkhof, sondern als bezirksgeleitetes Spezialkinderheim mit 60 Plätzen aufgelistet ist. Eine Zuordnung entweder zur allgemeinbildenden Schule oder Hilfsschule wird nicht vorgenommen.
11 Im Januar 1963 wurde allerdings auch noch über die Einrichtung als Jugendwerkhof berichtet. Es sei die größte Einrichtung des Bezirkes Cottbus, in der etwa 100 Jugendliche, davon 15 Mädchen, untergebracht seien. Dies stützt die Rechercheergebnisse der Gedenkstätte in Torgau, dass die Umfunktionierung im Laufe des Jahres 1963 stattgefunden hat. Hinsichtlich der politischen Loyalität und der Qualität der Erziehung wurde der Jugendwerkhof ausgesprochen
schlecht bewertet. Die Erzieher ließen „einheitliches Handeln“ vermissen. Dieses Urteil wurde oft verwendet, ist aber schwer zu interpretieren. Gemeint ist vermutlich: einheitlich im Sinne zentraler Vorgaben. Weiter wurde mitgeteilt: der Hausmeister führe „negative politische Diskussionen zur Lage um Kuba“ und verherrliche die Politik der Stärke. Gemeint ist hier vermutlich, dass der Hausmeister die Stationierung sowjetischer Raketen auf Kuba ablehnte und Verständnis für die Politik der USA äußerte. Er sei am 28. November (dem Datum konnte keine besondere Bedeutung zugeordnet werden) bereits am Mittag betrunken gewesen und habe „Angehörige der Sicherheitskräfte“ (Bewachung?) aufgefordert, ihn nach Hause zu fahren (Für ihn wurde später die Entlassung angeordnet). In Bezug auf die Erzieher erweckte die Einrichtung den Eindruck einer Strafversetzungsstation“. Gute Erzieher würden abgezogen, dem Jugendwerkhof dafür solche zugewiesen, die in anderen Funktionen versagt hatten. Darüber hinaus sei eine Reihe von Stellen seit längerem nicht besetzt. Ausbildungsangebote aus umliegenden Betrieben für die 60 Insassen wurden nicht angenommen. Der Erziehungsleiter Kretzschmar, der spätere Direktor des Jugendwerkhofes Torgau, wurde von den Jugendlichen zwar als „Makarenko“ bezeichnet, sei aber weit davon entfernt gewesen, nach dessen Vorbild zu arbeiten. Er sei selbst für Mängel in der Erziehung verantwortlich und habe bereits Jugendliche geschlagen. Dieses Klima war dafür verantwortlich, dass viele Jugendliche flüchteten und im letzten Jahr 19 Ermittlungsverfahren eingeleitet werden mussten. Nach den „vier Säulen“ der Erziehung in den Jugendwerkhöfen (Arbeitserziehung, schulische Bildung, Freizeitgestaltung und kollektive Selbsterziehung) bewertet, schnitt der Jugendwerkhof ausgesprochen schlecht ab.
(1) Statt einer Ausbildung nachzugehen, waren die Jugendlichen auf der Großbaustelle des Kraftwerkes Lübbenau zu Transport- und Aufräumarbeiten eingesetzt. Teilweise wurden sie zur „schwersten und schmutzigsten Arbeit“ angefordert. In diesem Zusammenhang äußerte der Berichterstatter – sehr unüblich – sogar Verständnis für gelegentliche Arbeitsverweigerungen der Jugendlichen. Da schlechte Arbeitsleistungen mit Kürzung des Taschengeldes bestraft wurden, verkauften die Jugendlichen ihre Essenmarken, stahlen oder begingen Einbrüche, um sich ein Minimum an Bedürfnissen erfüllen zu können. Die Werkleitung der Baustelle betrachteten inzwischen die Jugendlichen des Jugendwerkhofes als Sicherheitsrisiko, da sie „an Sabotage grenzende Handlungen begehen und Arbeits- und Messgeräte zerstört haben.“ Die Werkleitung zog die Konsequenz und entließ die Jugendlichen zum 1. Januar 1963. Bedenkt man die sonstige soziale Zusammensetzung der auf derartigen Baustellen Tätigen (vgl. dazu den DEFA-Film „Spur der Steine“), dann ist dieser Schritt als außerordentliche Entscheidung zu bewerten. Wie in den anderen Industrie-Jugendwerkhöfen wurde den Kontakten der Jugendlichen zum Subproletariat ein negativer Einfluss zugeschrieben. Interessant ist in diesem Zusammenhang die Beobachtung, dass die Jugendlichen auf der Baustelle mehr verdienten als die Erzieher. Innerhalb des Jugendwerkhofes standen ihnen diese Gelder vermutlich nicht zur Verfügung. Ob sie, wie später allgemein üblich, der Subvention des Jugendwerkhofsystems zugeführt oder nach der Entlassung ausgezahlt wurden, ist nicht bekannt.
(2) Schulischer Unterricht fand in Groß Leuthen so gut wie nicht statt. Keinem der Jugendlichen wurde die Möglichkeit geboten, schulische Abschlüsse turnusgemäß zu erreichen oder nachzuholen.
(3) Im Zusammenhang mit den Freizeitaktivitäten wurde anhand des Tagesplans von Groß Leuthen dargelegt, dass er keinerlei Räume für eine sinnvolle Freizeit ließ. Der Tag war folgendermaßen strukturiert: am Morgen wurde 4.30 Uhr geweckt. Transport zur Baustelle und zurück (zusammen ca. 60 Kilometer) sowie die Arbeitszeit verbrauchten die Zeit bis 18.30 Uhr. Um 20.30 Uhr war Bettruhe angesagt. Im günstigsten Fall, so der Berichterstatter, bliebe den Jugendlichen also eine Stunde Freizeit. An den Wochenenden waren wiederum die Erzieher nicht bereit, zusätzliche Freizeitangebote zu machen. An dieser Stelle schob der Berichterstatter eine Beschreibung der Räumlichkeiten ein: die Räume seien nicht geheizt, Fensterscheiben zerbrochen. Es gab kein Krankenzimmer. Die Toiletten waren verstopft. Die Jugendlichen mussten ihre Notdurft im Freien verrichten. Je fünf bis sechs Jugendliche hatten sich einen Kleiderschrank zu teilen. Trotz ihrer schmutzigen Arbeit auf der Baustelle verfügten sie nur über zwei Garnituren an Unterwäsche.
(4) Die sogenannte „Selbsterziehung“ führte in den Industrie-Jugendwerkhöfen zu schweren Misshandlunge der Jugendlichen untereinander. Genannt wurden Codebegriffe der Jugendlichen wie „Sängerball“ und „Schwarze Kuh“, die für noch nicht erforschte rituelle Misshandlungen stehen, aber in der Erinnerungsliteratur immer wieder beschrieben werden. (vgl. dazu Haertel, Werkhof-Triologie).
12 Auf einem weiteren Blatt, das in der selben Akte an anderer Stelle abgeheftet ist, ansonsten aber vom Schriftbild und der Papiersorte dem eben vorgestellten Bericht gleicht, werden u.a. folgende Maßnahmen aufgezählt: Der Hausmeister sei zu entlassen. Groß Leuthen sei zu reduzieren oder zu schließen. Um den Notstand an Erziehern zu mildern, seien Lehrer aus den umliegenden Orten abzuordnen.
13 Wenig später – „Anfang des Jahres 1963“ – wurde der Jugendwerkhof nach Freienhufen (s.d.) in ein Barackenlager verlegt. Die weitere Verschlechterung der Lebenssituation führte zu neuen Konflikten.
14 Der Jugendwerkhof Groß Leuthen wurde zwar auf einem statistischen Erfassungsbogen vom Mai 1963 noch einmal aufgeführt, trug aber bereits den Zusatz „Birkenhain“. Dies ist die Adresse des Jugendwerkhofes Freienhufen. Die Kapazitätsangaben können demnach für Groß Leuthen oder für Freienhufen zutreffen. Sie bilden überdies den Übergangscharakter ab: Kapazität 110 Plätze, Belegung 25 Insassen.
15 Im April des Jahres 1967 wurde Groß Leuthen auf einem statistischen Erfassungsbogen als Spezialkinderheim mit 60 voll ausgelasteten Plätzen geführt. Ein Leiter, fünf Lehrer und sechs Erzieher waren für die Kinder zuständig.
16 Im Jahr 1973 wurde die Kapazität des Heimes, das inzwischen den Namen „Dr. Theodor Neubauer“ trug, mit 81 Plätzen angegeben. Zum Zeitpunkt der Erfassung befanden sich 83 Kinder im Heim. Sie waren in vier Gruppen aufgeteilt. Für die Kinder standen fünf Lehrer, acht Erzieher (davon drei mit pädagogischer Teilausbildung), ein Jugendfürsorger und eine Nachtwache zur Verfügung.
Im Jahr 1974 wurden dem Heim im Rahmen einer außerordentlichen Kampagne zur Sanierung der Einrichtungen der Jugendhilfe für die Jahre 1974 und 1975 fast 200.000 Mark zugesprochen, womit die sanitären Anlagen, die Heizung, die Wasserversorgung und der Außenputz in Ordnung gebracht werden sollten.
17 Im Jahr 1977 wurde die selbe Kapazität angegeben. Die Zahl der Planstellen hatte sich von 18 auf 22 erhöht. In der Realität führte dies allerdings wegen unbesetzter Stellen nur zu einer Aufstockung um eine Kraft beim pädagogischen Personal.
18 Im Mai 1981 war die Kapazität auf 85 Plätze ausgeweitet worden. Für sie waren nur noch zehn Erzieher und acht Lehrer vorhanden. Vermutlich deshalb lag die faktische Belegung nur noch bei durchschnittlich 74 Kindern, allerdings in nur drei Gruppen (25 Kinder pro Gruppe!).
19 Andere Zahlen wurden im September des gleichen Jahres angeführt. Zwar lag die Kapazität weiter bei 85 Plätzen, davon waren aber 34 wegen Bauarbeiten nicht belegbar. Als Aktuelle Belegung wurde die Zahl 40 genannt. Angaben zum Personal wurden nicht gemacht. Im Jahr 1979 wurde ein neues Schulgebäude errichtet. Da Spezialkinderheime grundsätzlich über eigene Heimschulen verfügten, dürfte sich dadurch höchstens am verfügbaren Platz etwas geändert haben.
20 Für das Jahr 1983 ist auf dem Erfassungsbogen eine deutliche Aufstockung des technischen Personals zu erkennen, während die Zahl des pädagogischen Personals etwa konstant blieb. Für 51 anwesende Kinder waren ein Leiter, zwei Stellvertreter, zwölf Erzieher, sechs Lehrer, ein Jugendfürsorger, und 33 technische Angestellte zuständig. Durch die gegenüber der Plankapazität deutlich geringere tatsächliche Belegung kam allerdings auch ein günstigeres Zahlenverhältnis zwischen Erziehern, Lehrern und Insassen zustande.
21 Ähnliche Angaben liegen für 198522 und 198723 vor.
Im Jahr 1985 wurde festgestellt, dass bei 21 von den 51 Insassen des Spezialkinderheimes Groß Leuthen hirnorganische Schäden diagnostiziert worden waren. Das Heim war aber nicht auf die Therapie derartiger Kinder eingestellt. Zu dieser Beobachtung ist eine Anmerkung nötig: Seit Beginn der 1980er Jahre tritt dem Augenschein nach diese Diagnose gehäuft auf. Es war im Rahmen dieser Untersuchung nicht möglich, die Ursache dafür festzustellen. Denkbar sind natürlich Fortschritte in der Diagnosetechnik. Denkbar ist aber auch, dass man eine „natürliche Ursache“ für die ansonsten mit dem Sozialismus unvereinbaren Verhaltensauffälligkeiten finden wollte. Hier bleibt ein großer Forschungsbedarf, der das Schicksal von sehr vielen Heimkindern betreffen könnte. Weiterhin wurde bemängelt, dass die Spezialkinderheime nicht in der Lage waren, den erhöhten Anforderungen an den schulischen Unterricht zu genügen. Eine individuelle Förderung fand praktisch nicht statt, gehörte aber zum Programm derartiger Einrichtungen. Die daraus gezogene Folgerung hört sich etwas merkwürdig an: Die 9. und 10. Klasse in den Spezialkinderheimen sollte abgeschafft werden. Sie hatte aber durchaus einen Sinn. Die starr auf den Abschluss der 10. Klasse ausgerichteten Erziehungsziele sollten durch individuell abgestimmte Förderpläne ersetzt werden.
24 Im Frühjahr 1988 schilderte eine Mutter die Umstände der Einweisung ihres Sohnes im Spezialkinderheim Groß Leuthen. Ihr Sohn H. war aus dem Sonderheim „Weiße Taube“ in Bollersdorf (s.d.) nach Hause entlassen worden. Daraufhin gelang es der Mutter, die sich um ihren Sohn kümmern wollte, für sechs Monate eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit um täglich zwei Stunden durchzusetzen. Nach anfänglichen Erfolgen in der Schule entwickelte H. die typischen Symptome der Schulverweigerung (Betrug und Verstecken von Leistungsnachweisen, Schulbummelei, Aggressionen). Darauf reagierte die Jugendhilfe sehr kurzfristig mit einer erneuten Heimeinweisung unter Berufung auf Paragraph 50 des Familiengesetzbuches. Nach ihrem Protest wurde der Mutter immerhin zugesichert, H. in ein nahegelegenes Kinderheim einzuweisen. Eingewiesen wurde das Kind jedoch in das 100 Kilometer entfernt liegende Spezialkinderheim Groß Leuthen. Bei der Übergabe des Kindes erfuhr die Mutter, dass niemand vom Personal mit ihr sprechen wollte. Die Übergabe wurde innerhalb von zehn Minuten vollzogen. Dazu fertigte die Mutter ein Gedächtnisprotokoll an, das in den Unterlagen enthalten ist. Der Mutter wurde erklärt, dass sie ihr Kind vier Mal im Jahr an festgelegten Sonntagen besuchen durfte. Die Mutter beschwerte sich bei mehreren Stellen über das Aufnahmeverfahren, ohne eine Antwort zu erhalten. Durch weitere Beschwerden erreichte die Mutter eine Verlegung ihres Sohnes nach Kampehl (s.d.). Dort hatte ihr Sohn unter den Folgen der „Selbsterziehung“ schwer zu leiden.
25 Im Jahr 1990 wurde die Zahl der Heimplätze auf 36 reduziert.
26 In einer Aufstellung vom Februar 1991 wurde die Einrichtung nur noch als Kinderheim bezeichnet.
27 Im Jahr 1992 wurde die heimeigene Schule aufgelöst. 1994 wurde das Schloss von der Stiftung Großes Waisenhaus zu Potsdam übernommen.
28 Ergänzungen:
Im Internet wurde als Adresse der Einrichtung einmal die Dorfstraße 23 angegeben. Diese Angabe konnte nicht verifiziert werden. Eine Auflistung im Internet wies Groß Leuthen als Jugendwerkhof aus. Diese Angabe ist falsch.
29 Ebenso falsch ist die globale Kennzeichnung als Spezialkinderheim.
30 In einem Fall ist offensichtlich eine Überweisung von Groß Leuthen in den Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau vorgenommen worden. Die Daten wurden nicht vollständig überprüft.
31
1 Informationen über den Jugendwerkhof Groß Leuthen. In: Gedenkstätte Torgau, Projekt Spezialheime in der
DDR, Band A-G, JWH Groß Leuthen.
2 Aktenvermerk: Stellenplan der landeseigenen Heime vom 29. April 1950. In: BArch DR 2/387.
3 Landesjugendamt der Landesregierung von Brandenburg: [Stellenpläne von Heimen und Werkhöfen] vom 17.
Juli 1950. In: BArch DR 2/387.
4 Besprechung verantwortlicher Mitarbeiter der Jugendhilfe/Heimerziehung am 12. und 13. November 1951 in
Burg. In: BArch DR 2/376.
5 Anträge auf Bestätigung der Institutionen der Jugendhilfe und Heimerziehung 1952, Zusammenstellungen von
Heimen im Bezirk Cottbus im Jahr 1952. In: BLHA Rep. 801 RdB Ctb. 23625.
6 Jugendwerkhöfe und im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik [undatiert, 1956] (enthält auch:
Spezialkinderheime). In: BArch DR 2/5571, S. 295.
7 Gedenkstätte Torgau, Projekt Spezialheime in der DDR, Band A-G, JWH Groß Leuthen.
8 Personalakte Horst Kretzschmar (mit Foto). In: BArch DR 203/2984.
9 Zusammenstellung der Heime und Jugendwerkhöfe der Jugendhilfe vom Herbst 1960. In: BArch DR 2/5850.
10 Gedenkstätte Torgau, Projekt Spezialheime in der DDR, Band A-G, JWH Groß Leuthen.
11 [Zusammenstellung und Spezifikation von Jugendwerkhöfen und Spezialheimen um 1963, ohne Datum.] In:
BArch DR 2/23480.
12 Bericht vom 7. Januar 1963 über die Lage an den Jugendwerkhöfen des Bezirkes Cottbus. In: BLHA Rep.
801 RdB Ctb Nr. 20888/1.
13 Vorschläge für Sofortmaßnahmen [zur Verbesserung der Lage in den Jugendwerkhöfen des Bezirkes Cottbus]
vom 24. Juni 1963. In: BLHA Rep. 801 RdB Ctb Nr. 20888/1.
14 Ergebnis der Untersuchung im Jugendwerkhof Freienhufen am 30. und 31. Januar 1963. In: BLHA Rep. 801
RdB Ctb Nr. 20888/1.
15 Berichterstattung über Heimerziehung (Formblatt, Stichtag: 31. Mai 1963). In: BArch DR 2/23478.
16 Berichterstattung (Formblatt, Stichtag: 30. Apr. 1967) über Heimerziehung - Spezialheime. In: BArch DR
2/23475.
17 Statistik im Bereich Volksbildung. - Statistik der Heime 1973 (2 Bände). In: BArch DR 2/28158.
18 Statistik im Bereich Volksbildung. - Statistik der Heime 1977 (2 Bände). In: BArch DR 2/28178.
19 Belegungsmeldungen vom 31. Mai 1981. In: BLHA Rep. 801 RdB Ctb Nr. 23623.
20 Informationen über den Jugendwerkhof Groß Leuthen. In: Gedenkstätte Torgau, Projekt Spezialheime in der
DDR, Band A-G, JWH Groß Leuthen.
21 Statistik der Heime der Jugendhilfe des Bezirkes Cottbus im Jahr 1983. In: BLHA Rep. 801 RdB Ctb Nr.
23623.
22 Statistik der Heime der Jugendhilfe des Bezirkes Cottbus im Jahr 1985. In: BLHA Rep. 801 RdB Ctb Nr.
23623.
23 Statistikbogen von 1987. In: BLHA Rep. 801 RdB Ctb Nr. 23623.
24 Probleme der Spezialkinderheime (Aussprache mit den Genossen Stricker und Butker am 27. März 1985)
vom 29. März 1985. In: BArch DR 2/12190.
25 Einweisung in eine Spezialkinderheim wegen Lernbehinderungen vom 13. Mai 1988 und Zustände in Groß
Leuthen und Kampehl. In: BArch SAPMO DY 30/5903.
26 Informationen über den Jugendwerkhof Groß Leuthen. In: Gedenkstätte Torgau, Projekt Spezialheime in der
DDR, Band A-G, JWH Groß Leuthen.
27 Jugendliche aus anderen Bundesländern (Angaben vom 7. Februar 1991). In: BLHA Rep. 801 RdB Ctb.
23620.
28 Informationen über den Jugendwerkhof Groß Leuthen. In: Gedenkstätte Torgau, Projekt Spezialheime in der
DDR, Band A-G, JWH Groß Leuthen.
29 Personensuchpool, DDR-Spezialkinderheime. In:
http://personensuchpool.de/kinderheime/spezialkinderheime/ (Zugriff: 10.6.2011).
30 http://www.jugendwerkhof.info.
31 20060926_Konzeption.doc (EBS Torgau).
Quelle: http://www.christian-sachse.de…ziehung/Gross_Leuthen.pdf
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