netzwerkB Pressemitteilung 8. Januar 2013
Die Zusammenarbeit der Deutschen Bischofskonferenz als höchstes Gremium
der römisch katholischen Kirche in Deutschland und dem kriminologischen
Forschungsinstitut Niedersachsen, geleitet von dem ehemaligen
Landesjustizminister Prof. Dr. Christian Pfeiffer, ist gescheitert.
Die Vereinbarte Untersuchung sämtlicher Personalakten zusammen mit
unabhängigen Experten die im Juni 2011 bundesweit angekündigt worden war,
wird nicht stattfinden, berichten uns verschiedene Quellen aus dem Umfeld
der Vertragspartner. Im kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen
selbst wurden zwei Mitarbeiter für die Studie bereits frei gesetzt.
Hierzu erklärt Norbert Denef im Namen des Netzwerks Betroffener von
sexualisierter Gewalt, kurz netzwerkB, (http://www.netzwerkb.org), der
Öffentlichkeit wie folgt:
Wir fühlen uns bestätigt. Was wir erleben entspricht auch unseren eigenen
Erfahrungen. Die Kirche ist noch nicht so weit sich zu öffnen. Sie ist
noch nicht fähig mit ihrer eigenen Verantwortung für die Opfer
sexualisierter Gewalt umzugehen.
Wir erkennen, dass das Prinzip der freiwilligen Selbstverpflichtung hier
nicht greift. Das sehen wir deutlich an dem Vertrag, den die Deutsche
Bischofskonferenz als höchstes Organ der römisch katholischen Kirche in
Deutschland mit Herrn Prof. Dr. Pfeiffer, einem der renommiertesten
Kriminologen in Deutschland, geschlossen hat. Das war eine große Aktion
für die Presse, passiert ist danach nichts mehr.
Auf freiwilliger Ebene kommt man wir hier nicht weiter!
Freiwillige Selbstverpflichtungen machen keinen Sinn, wenn die
angesprochenen Institutionen es nicht wollen und nicht können.
Wir kommen hier nur durch eine gesetzliche Reform weiter. Diese aber wird
es nicht geben, wenn die Politik aus Angst vor den Religionsgemeinschaften
und ähnlichen Institutionen einknickt, wie man es jüngst beim
Beschneidungsgesetz und beim „Runden Tisch gegen Kindesmissbrauch“
gesehen hat.
Wie könnte eine Gesetzesreform aussehen?
Wir brauchen eine Anzeige- und Meldepflicht, damit bei den jetzigen Opfern
interveniert wird wenn es bekannt ist. Vorgesetzte die ihre Mitarbeiter
decken und schützen, wie zuletzt in der Charité, müssen gesetzlich zur
Verantwortung gezogen werden können.
Vorgesetzte müssen gesetzlich verpflichtet werden, auffällig gewordene
Täter in ihrem Betrieb anzuzeigen. Die Begutachtung, wo ein Täter noch
eingesetzt werden kann, muss in den Händen des Staates liegen. Die Kirche
darf sich nicht länger auf Kirchenrecht berufen. Es wird Zeit, dass auch
hier die Maßstäbe des Rechtsstaats greifen, wie überall auch.
Die von Politik und Kirche vereinbarten Entschädigungsbeträge, in Höhe
von durchschnittlich 3.000 Euro für die Therapiekosten, verstoßen gegen
die Menschenwürde. Eine zerstörte Kindheit, eine kaputte Jugend,
jahrzehntelange Einschränkungen auf Grund der gesundheitlichen Folgen, im
privaten und beruflichen Bereich, sind mit Entschädigungen unterhalb von
100.000 Euro nicht angemessen kompensiert.
Weitere Informationen:
Deutsche Bischofskonferenz
Pressestelle
Kaiserstraße 161
53113 Bonn
Telefon: +49 (0) 228 – 103-214
Fax: +49 (0) 228 – 103-254
E-Mail: pressestelle@dbk.de
Bischof Dr. Stephan Ackermann
Liebfrauenstraße 1
54290 Trier
Telefon: +49 (0) 651 7105-0
Fax: +49 (0) 651 7105 497
E-Mail: bischofshof@bgv-trier.de
Prof. Dr. Christian Pfeiffer
Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen e.V.
Lützerodestraße 9
D-30161 Hannover
Tel.: +49(0)511-348 36-0
Fax: +49 (0)511-348 36-10
c.pfeiffer@kfn.uni-hannover.de
http://www.kfn.de