hallo leute,
am freitag wurde im radio (radio b2) bekanntgegeben, dass man in mecklenburg - vorpommern bei der landesbeauftragten für stasiunterlagen einen sehr wichtigen zufallsfund machte. wenn man im osten eine ausreise beantragte, wurde man genötigt selbst eine kündigung zu schreiben. aus dieser durfte mit keiner silbe der ausreiseantrag erwähnt werden. die angebliche eigenkündigung führte oft zu jahrelanger arbeitslosigkeit und wenn man doch noch nen job bekam, war er saumies bezahlt. dies zu beweisen bei einer beruflichen rehabilitierung fiel den opfern natürlich schwer, bzw. war unmöglich. durch den jetzigen fund kann man nachlesen, dass die stasi diese anordnung gab. es handelt sich um eine richtlinie aus dem jahre 1977, in der erklärt wurde, wie man mit ausreisewilligen u.a. arbeitsrechtlich umzugehen habe.
da dieses vorgehen der stasi bei den betroffenen zu einer verminderten rentenleistung führen würde, sollten sich betroffene nun erneut um die berufliche rehabilitierung kümmern. ich hoffe, dass es vielen von euch hilft.
liebe grüße von der zicke