Hallo zusammen,aus gegebenen Anlaß habe ich diese Frage gestellt.Eine Userin bat mich folgende Anhänge ins Portal zu Posten,denn es geht im allgemeinen um die sogenannten Verletzungen der Erziehungspflichten der Eltern,wenn wir Kinder in die Kinderheimhöllen kamen.
Bei der Userin war es der Stiefvater der sie mißbraucht und geschlagen hat.Daür wurde er für ein Jahr und 4 Monate verurteilt,später wurde er dann auf ein Jahr Bewährung verurteilt.Die Straftat bezog sich auf die Verletzung von Erziehungspflichten.Dieses Sch.... kam frei und das Mädel ins Heim.
Vieleicht kann man mit meiner Rehabilitierung einen Präsidentsfall schaffen,denn bei mir steht ja auch drin" Fehlentwicklung und Vernachlässigung der Mutter.
Anbei die Anhänge.Liebe Grüße Micky
Sind Richter auch nur Menschen oder Marionetten???
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Hier kommt noch ein Zusatz.Liebe Grüße Micky
Zitat von Carosell per MailLiebe Micky,
in der Anlage findest du den Strafregisterauszug meines Stiefvaters aus dem Jahr 1974. Einige Stellen habe ich geschwärzt. Du weißt warum.
Das Strafmaß möchte ich so kommentieren: Hier gab es 1 Jahr und vier Monate FE für sexuellen Missbrauch und körperliche Misshandlungen an einem Kind - AN MICH!
FE heißt: Freiheitsentzug!!! In der DDR: Zuchthaus. Bautzen oder so?Berufung? Die gab es in Wirklichkeit gar nicht. Berufung hieß immer "Kuhhandel mit der Stasi". Um auf freien Fuß zu bleiben, musste der Kinderschänder seine Nachbarn und Arbeitskollegen ausspionieren und verraten. Wenn in der DDR ein Täter verurteilt wurden ist, kam er in die dunkle Kammer. Du weißt was jetzt kommt? Richtig: er wurde geblendet, mit einer großen Lampe, und ihm wurde die Freiheit versprochen ........ wenn er dienlich ist. Sie hatten ihn in der Hand. Der war auch sofort wieder auf freien Fuß, kam wieder nach Hause, und hat sich dann an meine Schwester vergangen. Mich hatten sie ja schon längst eingesperrt. So einfach war das.
Toll, diese Seiten in den Händen zu halten. Nach so vielen Jahren ..... diese Genugtuung. In der DDR gab es offiziell keine Sexualtäter, Kinderschänder usw. Das wurde schön umschrieben mit den Worten "Verletzung von Erziehungspflicht".
Hatte die Striemen bis auf`s Fleisch, musste ihn Oral b........... Er drohte meine Mutter zu töten, und ich käme ins Heim, wenn ich jemanden was sage. Ich kam ins Heim, weil ich was gesagt habe, ihn angezeigt habe. Ich habe ihn angeklagt, er wurde verurteilt. Doch der Preis war einfach zu hoch. Für mich fast lebenslänglich!Wir dürfen den Kopf nicht in den Sand stecken. Wir müssen für jede Rehabiltierung kämpfen. Jedem helfen. Micky, zeige allen noch einmal deinen Beschluss. Die Rehebiltierungskammer in Magdeburg ist der erweiterten Gesetzteslage mit deinem Beschluss doch längst gefolgt. Missverhältnis zwischen Anlass und Rechtsfolgen! "Fehlentwicklung wegen Vernachlässigung"
Nix politisch!!!
Wünsche allen ganz viel Glück.Carosell
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Ein Richter ist ein Richter, egal zu welcher Zeit, viele Richter wurden nach 1945 von der BRD in den Staatsdienst übernommen, da durften sie nicht mehr Tötungen wegen Lapalien anordnen, genossen aber sonst alle Privilegien.
Der ehemalige Ministerpräsident von BW hat in den letzten Kriegstagen noch Todesurteile wegen Fahnenflucht verhängt und vollstrecken lassen. Ein Unrechtsbewusstsein hatte er nicht.
Einem Richter ins Wort zu fallen ist mindestens eine Ordnungswidrigkeit.
Ihm zu Widersprechen Majestätsbeleidigung.
Richter sind schon was Besonderes, ich weiss nur nicht was.
Ich traue keinem Richter. -
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