Fragwürdiges Signal aus dem Kanton Zürich: Die Kantonsregierung lehnt es ab, sich für eine Entschädigung für ehemalige Heimkinder einzusetzen, die körperliche und psychische Qualen erlitten haben.
Wie aus der Antwort auf eine Anfrage des Parlaments hervorgeht, stützt sich der Regierungsrat bei der Ablehung auf ein Gesetz, das noch nicht einmal in Kraft ist – auf das «Bundesgesetz über die Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen», das voraussichtlich diesen Herbst vors Parlament kommt. Mit diesem Gesetz anerkennt der Bund zwar, dass weggesperrten Jugendlichen Unrecht angetan wurde, es stellt allerdings klar, dass aus der Anerkennung des Unrechts kein Anspruch auf finanzielle Leistungen entstehe.
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