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Heimkind-Opferentschädigungsantrag stattgegeben.
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) (Münster) bewilligt Opferentschädigungsantrag eines ehemaligen Heimkindes in Zusammenhang mit dessen Unterbringung im Kindesalter in einem damaligen katholischen Kinderheim im Verantwortungsbereich des Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) (Münster).
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KINDERHEIM
Ex-Heimkind als Opfer anerkannt.
02.10.2013 | 15:18 Uhr
[ Foto: Das heutige St. Elisabeth Kinderheim in Emmerich. Foto: Konrad Flintrop ]
Emmerich. [ am Rhein. ] [ Landkreis Kleve im Regierungsbezirk Düsseldorf ]
[ WIKIPEDIA @ http://de.wikipedia.org/wiki/Emmerich_am_Rhein : „Das Emmericher Stadtgebiet wird im Süden durch den Rhein (Rheinmitte) begrenzt, im Westen und Norden durch die Staatsgrenze zu den Niederlanden.“ ]
Detlef Rudolph war als Kind im Heim St. Elisabeth [ in Emmerich ] untergebracht und hat dort Gewalt erfahren müssen. LWL sprach ihm Entschädigung zu.
Detlef Rudolph hat das Prozedere auf sich genommen. „Und endlich Bestätigung seitens des Staates erhalten“, wie er sagt. Andere hätten ihm oft keinen Glauben geschenkt. Doch nun hat er es schriftlich. Detlef Rudolph ist Opfer von Gewalttaten geworden. Dass er unter einer „posttraumatischen Belastungsstörung“ leidet, wurde nun durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) im Rahmen des Opferentschädigungsgesetzes bestätigt. Die Schädigung geht auf „vorsätzliche rechtswidrige tätliche Angriffe“ aus einem bestimmten Zeitraum seines Lebens zurück: seine Kindheit. Einen Teil dieser hat Rudolph auch in Emmerich verbracht. Genauer gesagt: im Kinderheim St. Elisabeth.
Stellungnahmen von Zeugen
Im Sommer letzten Jahres machte er publik, was ihm dort widerfahren sei. Und das anhand von Zeugenaussagen, die nun auch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe zu dem Schluss kommen ließen, dass Rudolph seine Schädigung auch durch Taten erlitten hat, die er während seines Aufenthaltes im Emmericher Kinderheim erdulden musste. Vornehmlich ging es dabei um Schläge, die er damals als Dreizehnjähriger einsteckte. In einer der Zeugenaussagen, die er dem Versorgungsamt des LWL vorlegte, erinnerte sich etwa eine als Kinderpflegerin angestellte Erzieherin an folgendes: „Die körperlichen Züchtigungen fanden immer im Büro des Heimleiters hinter verschlossenen Türen statt. Die Kinder haben von heftigen Ohrfeigen und Prügel erzählt. Gesprochen wurde darüber aber nur hinter vorgehaltener Hand“. Die Gründe seien Ungehorsam, Schule schwänzen, aufsässiges Verhalten oder vermeintliches Stehlen gewesen.
Um im Rahmen des Opferentschädigungsverfahren eben als Opfer solcher Gewalttaten anerkannt zu werden, hat Detlef Rudolph nicht nur Zeugenaussagen ehemaliger Angestellter des Emmericher Kinderheimes dargebracht. Sondern auch die seiner Geschwister, die dort ebenfalls untergebracht waren. So ist nun auch bestätigt, dass einer seiner Brüder – maßgeblich durch Ohrfeien – Opfer von Gewalttaten in dem Heim wurde.
„Was damals passiert ist, finde ich noch heute bitter“, so Rudolph. Gerade in einer katholischen Einrichtung. Für das Opferentschädigungsverfahren hatte Rudolph seinerzeit die katholische Waisenhausstiftung als Träger des Kinderheimes um eine Stellungnahme gebeten. Die Stiftung konnte aber zur Klärung der Vorwürfe so gut wie nichts beitragen, weil in einer Akte aus jener Zeit nur einige wenige Schriftstücke vorhanden seien. Gleichwohl hatte sie ihm das Angebot zu einem Gespräch mit dem damaligen stellvertretenden Heimleiter gemacht. Dieses hat er bisher nicht wahrgenommen.
Verantwortung übernehmen
Für Detlef Rudolph – dem nach dem Opferentschädigungsgesetz nun eine Rente zusteht – ist damit das Kapitel „Kinderheim Emmerich“ beendet. Zumindest was das Offizielle angeht. Eine zivilrechtliche Klage gegen die heutige katholische Waisenhausstiftung als Träger will er nun nicht mehr anstreben. „Ich will mich nicht finanziell bereichern, sondern dass sich die Stellen ihrer Verantwortung bewusst werden und diese auch übernehmen.“ Und genau das habe nun der LWL getan.
Sarah Eul
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Bezüglich einem weiteren erfolgreichen Opferentschädigungsverfahren, einem früheren solchen Verfahren seitens eines anderen Ehemaligen Heimkindes, Alexa Whiteman, in Bayern, siehe folgenden Beitrag im
EHEHEMALIGE HEIMKINDER BLOG NR. 2 »„Heimopfer-Rechtsverfechter“ im Einsatz für „Ehemalige Heimkinder“: 9.11.2010 Schriftstück von Rechtsanwalt Christian Sailer über einen Fall in Bayern« @ http://heimkinderopfer2.blogsp…erfechter-im-einsatz.html ( vom 12.11.2010 ) und
einen aufschlussreichen Bericht dazu auch seitens des hpd - Humanistische Pressedienst : 22.12.2010 - Nr. 10920 : Ehemalige Heimkinder - »Präzedenzfall: Rentenzahlungen sind möglich« @ http://hpd.de/node/10920 .
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