.
In der Schweiz soll es für Ehemalige Heimkinder (a.) einen „Soforthilfefonds“ geben sowohl wie (b.) „Entschädigungsrenten“ geben. - BEIDES !
ZitatAlles anzeigen.
Tages Anzeiger - SCHWEIZ
@ http://www.tagesanzeiger.ch/sc…dingkinder/story/11350879 ( längerer Artikel )
Durchbruch für ehemalige Verdingkinder
Aktualisiert am 25.10.2013
Die Schweiz wird die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen finanziell entschädigen. Darauf haben sich Vertreter des Bundesamtes für Justiz, des Bauernverbandes und von Betroffenen geeinigt.
Beim zweiten Runden Tisch für die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen stand die Entschädigung der Betroffenen im Zentrum. Die Teilnehmenden wollen denn auch einen Härtefall- oder einen Solidaritätsfonds und planen, bis in wenigen Monaten eine Soforthilfe für Betroffene aufzubauen.
Dazu sollen Finanzierungsmöglichkeiten genutzt werden, die keine vorgängige Schaffung einer gesetzlichen Grundlage erfordern, wie das Bundesamt für Justiz (BJ) mitteilte. Bis zum nächsten Runden Tisch am 29. Januar 2014 sollen diese Möglichkeiten konkretisiert werden. Ziel sei es, bereits im ersten Halbjahr 2014 Gesuche um Soforthilfe entgegenzunehmen und zu bearbeiten.
[ ……… ]
.
WEITERLESEN IM ORIGINAL @ http://www.tagesanzeiger.ch/sc…dingkinder/story/11350879 ( längerer Artikel )
[ WICHTIGER HINWEIS: In jedem Fall eines angegebenen Links, diesen Link nehmen und in die Adresszeile eines neuen Browserfensters eingeben. ]
.