War heute auf dem Gericht wegen den Antrag auf strafrechtliche Rehabilisierung.Gebäude 1 nein den gibt es hier nicht da müssen sie in das Gebäude 2 hin.Ich rüber dort hat man mich angeschaut was ist das den bekommen sie im Gebäude 1.Ich,nö da war ich und die haben mich hier rüber geschickt.Nach langem hin und her sagte ich zu den Knusperkopp dann rufen sie mal dort an.Er angerufen er soll in der und der Schuplade schaun da wären die Anträge.Nei waren auch keine also schickte man mich zu einer Stattsanwältin.Ich zu der hoch sagt ihr was ich will und sie nein die bekommen ich vom Landesgericht Chemnitz.Ich können sie mir da eine Adresse geben da ich mich dort nicht auskenne.Sie drehte sich mit dem Stuhl um schaute mich von oben bis unten an,lächelte süfikant und fragte mich ob ich im Gefängniss war.Hab sie dann genauso angelächelt und gesagt nein ich war im Werkhof.Der Blick von der blöden K... hat Bände gesprochen und ich kam mir vor wie zu DDR-Zeiten.
Hab dann dort in Chemnitz angerufen und der Antrag wird mir jetzt zugeschickt.
Ich glaube die Vorurteile werden wir immer zu spüren bekommen.Man war ich sauer auf derser blöden TUSSI
-
-
Das ist ja allgemein bekannt, dass man hin und her geschickt wird.
Aber warum so schwierig? Schon mal im Netz geschaut?
Wenn ich bei Google "chemnitz antrag auf reabilitierung" eingebe, bekomme ich das:
Gleich die ersten beiden Suchergebnisse jeweils einen Antrag per PDF.
1.: Antrag auf Rehabilitierung (JVA)
http://www.justiz.sachsen.de/l…_strafrechtliche_Reha.pdf2.: Antrag auf Rehabilitierung (HEIM)
http://www.justiz.sachsen.de/lgc/download/Antrag_JWH.pdfAuch das könnte interessant sein:
WIKI:
http://de.wikipedia.org/wiki/S…es_RehabilitierungsgesetzMerkblatt zur strafrechtlichen Rehabilitierung, Stand: 1. Januar 2013:
http://www.bmj.de/SharedDocs/D…df?__blob=publicationFileHier ist noch was:
http://www.jugendwerkhof-torga…litierung/Verfahren/4107/ -
Hallo zusammen,für alle die es interessiert.
Verfassungsgericht spricht zu Gunsten der SED-Opfer - „Rehabilitierungsgerichte müssen alle Erkenntnisquellen prüfen“!
Das Verfassungsgericht entschied im Fall einer Beschwerdeführerin, das die Gerichte der Rehabilitierungskammern sämtliche Erkenntnisquellen zu verwenden haben, die erfahrungsgemäß dazu führen können, die Angaben Betroffener im Rehabilitierungsersuchen zu bestätigen. Erst wenn das Gericht alle Erkenntnismöglichkeiten ausgeschöpft hat, entscheidet es über die Rehabilitierungsanträge. Für die im Rehabilitierungsersuchen gemachten Angaben genügt die Glaubhaftmachung, weil vom Gesetzgeber von den Betroffenen der volle Beweis nicht eingefordert wird. Damit wird für das Rehabilitierungsverfahren ausdrücklich klargestellt, dass der Richter sich für seine Überzeugungsbildung mit einem geringeren Maß an Wahrscheinlichkeit begnügen kann. In den von den Betroffenen gemachte Angaben, die von den Gerichten nicht ermittelt werden können, weil Akten bereits vernichtet sind oder Zeugen verstarben, bleibt es jedoch dabei, dass diese Nichterweislichkeit sich zu Lasten der Antragsteller negativ auswirkt.
Quelle: http://www.kinderrechte-blog.byme-magazin.de/…/Nordas+PR-Ve…
-
Dieses Thema enthält 5 weitere Beiträge, die nur für registrierte Benutzer sichtbar sind, bitte registriere dich oder melde dich an um diese lesen zu können.
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!