Nachdem meine Rehabilitierung durch ist und die Anträge auf Kapitalentschädigung und Opferrente beim Versorgungsamt liegen,
hab ich jetzt noch diesen Antrag auf Gwährung von Beschädigtenversorgung §21 StrRehaG vor mir liegen und bin am verzweifeln.
Leider hab ich ja mit keiner Silbe dran gedacht ,das so etwas mal kommt und hab in all den Jahren nie eine Feststellung von Krankheiten oder Therapien aus Kinderheimzeiten gemacht.
Hab mal meinen Neurologen gefragt,aber der verweist mich an einen
Psychotherapeuten nur ich hab keinen ,
nur wo find ich hier in Halle einen der sich mit dieser Materie auskennt
Nur wenn der Antrag erstmal bein Versorgungsamt liegt ist Nachbesserung kaum Möglich.
Hab zwar meine kompletten Unterlagen vom Kinderheim liegen,steht zwar bisschen was drin ,aber ob das reicht ?
Jugendwerhofakten auch komplett vorhanden,aber da ich ja vorher bei Pflegeltern war weis ich nicht ob die das mit reinnehmen.
Wer hat Erfahrungen und kann Hilfestellung leisten