Sie stand also vor Gericht, die böse Hexe aus Hänsel und Gretel,
ach nein, ich verwechsel da etwas, ich meine natürlich die Heimleiterin des Kinderheim Bühr.
Ich habe also erfahren, dass die Heimleiterin Hexe Ende 1973 oder Anfang 1974 vor Gericht wegen Misshandlung von Kindern gestanden hat.
Das interessiert mich natürlich.
Leider sind hier im Forum kaum Ehemalige aus diesem Scheißheim, die mir näheres berichten können.
Aber vielleicht liest das hier ein Rechtsanwalt oder jemand der sich gut damit auskennt.
Wer darf eigentlich solche Gerichtsakten einsehen, hab ich als Betroffener - aber nicht am Verfahren beteiligter - das Recht solche Akten einzusehen?
Misshandlung von Kindern ist eine Straftat, also muss es ein Strafgerichtshof gewesen sein, gibt es eine Aufbewahrungsfrist für solche Akten oder Urteile.
Mich würde wirklich interessieren was diese - nein ich halte mich an Forenregeln und verwende keine herabwürdigenden Wörter für diese Drecksau - dafür gekriegt hat. Wahrscheinlich 100 DM auf Bewährung.
Immerhin wurde das Heim Mitte 74 geschlossen.
Wenn mir jemand die Fragen nach der Akteneinsicht undder Aufbewahrungsfrist beantworten kann, wäre ich richtig froh.
Liebe Grüße
Andres