Hallo zusammen,
ich habe folgende Information erhalten die ich hier gerne weiterleite und veröffentliche:
Die ev. Landeskirche Württemberg hat einen Fond für Opfer sexualisierter Gewalt in Körperschaften und Einrichtungen der Evangelischen Landeskirche in Württemberg und in Mitgliedseinrichtungen des Diakonischen Werkes Württemberg, die der Evangelischen Landeskirche in Württemberg zugeordnet sind, eingerichtet.
Die Zahlungen sind auf € 5.000 begrenzt, ein Antrag muss bis spätestens 30.6.2017 gestellt werden, nach den Unterlagen gibt es keine Beschränkung in Bezug auf andere Leistungen z.B. Heimerziehungsfond o.ä.
Ich habe als Dateianhang einmal das Antragsformular sowie ein Merkblatt hinzugefügt.
Mich betrifft das leider - wieder einmal - nicht, da ich im falschen Heim war. (gut ich war auch im falschen Heim, aber im Sinne des Antrags im falschen falschen Heim). Ich weiß daher nichts über das Antragsprozedere oder ähnliches.
Es ist sicherlich ein Almosen, aber immerhin.
Falls jemand Interesse hat und mit dem Antragsunterlagen nicht klar kommt, kann mir eine PM hinterlassen, ich versuche dann den Kontakt zu demjenigen herzustellen, von dem ich diese Info habe (selber ein Betroffener, ich kenne ihn) - allerdings ohne Garantie.
Viel Erfolg