Neue Erfolgschancen auf Rehabilitierung und Opferrente nach 2019

  • Hallo,


    meine Lebenspartnerin (Löwin1) liegt mir seit Tagen in den Ohren, dass wir UNBEDINGT nochmal den Antrag auf Rehabilitierung stellen sollten, auch wenn er vor 2019 abgelehnt wurde oder man ihn gar nicht erst gestellt hatte, weil man genau wusste, dass er abgelehnt würde.

    Nun gut, ich habe mit ihr die Anträge ausgefüllt, obwohl ich dies für absolut sinnlos ansehe, weil ich da eben die Meinung vertrat, das bringt eh nichts.


    Wir sind eben zurück vom Versorgungsamt Halle, wo wir die Anträge abgaben. Und was soll ich sagen, es hört sich schon sehr vielversprechend an. 2019 soll sich wohl was geändert haben. Was? Weiß ich jetzt (noch) nicht. Auf jeden Fall wurden vor 2019 etliche Anträge abgelehnt, die wohl jetzt positiv verlaufen (könnten).


    Also was soll es, ein Versuch ist es Wert.


    Gut, Normalkinderheim, wo Kinder drin waren, weil sie beispielsweise von den Eltern geschlagen wurden, da bekommt man logischerweise nichts. Dies ist ja durchaus berechtigt und zum Wohle des Kindes.


    Aber alles ab Spezialkinderheim, also auch Jugendwerkhof und Durchgangsheim könnte rehabilitiert werden, weil man da eben nach heutigem Stand zu unrecht war. Wer also nicht ins System passte, zu unbequem, zu ungezogen war, wurde dort rein gesteckt und das ist eben UNRECHT und kann rehabilitiert werden.


    Nun habe ich erfahren, wenn die Rehabilitierung positiv verläuft, dass man zum einem pro Monat Heimaufenthalt 306,78€ bekommt. Dies wären bei meinen 3 Jahren 12 Monate x 3 Jahre = 36 Monate x 306,78 € = 11.044,08 €.

    Die Opferrente, weiß ich jetzt gar nicht mehr so genau. Ich glaube es war 330 € pro Monat bis Lebensende. dazu muss man aber sagen, dass die schauen, wie viel man verdient. Ganz doof gesagt, verdient man 5000 € im Monat bekommt man nichts oder wenig. Ist man unter 2000 Netto, bekommt man die 330 €. Hat man bisschen drüber wird es eben angerechnet. Nagelt mich jetzt nicht genau mit den Zahlen fest, ich weiß es nicht genau. So habe ich es erfahren und genau so habe ich es für mich interpretiert.


    Insgesamt habe ich 3 Bögen ausgefüllt, wo ich jetzt nicht mehr genau weiß, was da für was war. Eines muss wohl zum Landesgericht, was die nette Dame vom Versorgungsamt aber für uns dort hin sendet. Vielleicht bekommen wir gemeinsam zusammen, was man genau braucht, wie alles ausgefüllt werden muss und wo dann alles hin gesendet werden muss und was man sonst noch so alles benötigt.

    Die Diana wurde von einem Dirk, einem ehemaligen besten Freund aus dem Heim dazu angestachelt und zu einer Heike verwiesen, die sich da auch gut auskennt. Beide haben das auch schon gemacht. Ob sie nun schon rehabilitiert wurden und Opferrente bekommen, weiß ich nicht. Auf jeden Fall habe ich die Heike gebeten, sich hier anzumelden und mit an diesen Beitrag bzw. das Thema ran zu hängen. Wie ich heraus hörte, möchte sie dies gern tun, damit so vielen Heimkindern, wie möglich dazu verholfen wird.


    Die Überschrift werde ich noch anpassen und den Thread gegebenenfalls noch wo anders hin verschieben, wenn es notwendig sein sollte.


    Somit hoffe ich, dass man dann doch den einen oder anderen dazu verhelfen könnte und vor allem, dass man sich hier respektvoll miteinander austauscht.


    Diana und ich werden auch berichten, sollte es von uns etwas neues geben.

    Wer lesen kann ist klar im Vorteil!


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  • Hier mal schnell Neues berichten. Löwin 1 hatte ja bereits (ich glaube es war) 2014 einen Rehabilitierungsantrag gestellt, der allerdings abgelehnt wurde. Nun wurden wir beide schon mal prinzipiell für Spezialkinderheim und Jugendwerkhof rehabilitiert, nachdem wir einen (erneuten) Antrag gestellt hatten. Die Beschlüsse sind bereits da, poste ich irgendwann mal noch. Wir warten jetzt noch auf den ganzen Kram, was da noch kommt. Denn die wollten dann doch noch dies und jenes haben, was man so nach und nach noch nachreichte.

    Wer lesen kann ist klar im Vorteil!


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  • Meinen ersten Antrag stellte ich 2011. Ablehnt wurde dieser 2012. Begründet wurde es damit, dass angeblich nur meine Verhaltenauffälligkeiten dazu geführt haben, dass ich in ein Spezialkinderheim verlegt wurde. Jetzt nach der Novelierung hat mich ein Ehemaliger darauf aufmerksam gemacht. Für mich war das 2012 erledigt. In den Akten vom Jugendamt habe ich gefunden, dass es eben nicht so war. Wörtlich wurde von einer Umerziehung geschrieben. Nach Recherche und Rücksprache mit dem Gutachter Sachse, habe ich jetzt eine Wiedereinsetzung gem. § 15 StrRehaG, i.V.m. 359 StPo, und § 10 Abs. 3, Satz 1 StrRehaG gestellt. Viele Beschlüsse am LG Berlin haben sich nach der Novelierung dahin ausgerichtet, da eine Zwecksetzung der politischen Verfolgung bzw. sonst sachfremder Zwecke gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 StrRehaG in der seit dem 29. November 2019 geltenden Fassung (§ 10 Abs. 3 Satz 1 StrRehaG n. F.) vermutet wird, wenn eine Einweisung in ein Spezialheim oder in eine vergleichbare Einrichtung wie einem Durchgangsheim, in der eine zwangsweise Umerziehung erfolgt ist, stattgefunden hat. Diese gesetzliche Vermutung des § 10 Abs. 3 Satz 1 StrRehaG n. F. greift auch zugunsten des hiesigen Betroffenen ein. Vermutet das Gesetz widerlegbar eine Tatsache - hier eine politische Verfolgung oder sonst sachfremde Zwecke als behördliches Motiv der Einweisung in ein Spezialkinderheim -, so führt dies zu einer Beweislastumkehr, aufgrund derer ein Antragsteller nur die Vermutungsbasis - hier die Einweisung in einen Spezialkinderheim - darlegen, nicht aber die vom Gesetz bei deren Vorliegen vermutete Tatsache beweisen muss (so Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 16. November 2020, - 1 Ws Reha 6/17 -; unter Juris RN 17, mit weiteren Nachw.). Ein Neuantrag zieht sich nur ewig, daher war jetzt die Vorgehensweise einfacher für mich. Bei Gericht liegen alle Unterlagen vor, so dass man nur eine Beiziehung der Akten beantragen muss. Jetzt warte ich erst einmal ab, was passiert.

    "Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du".

    Mahatma Gandhi

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