Strafrechtliche Rehabilitierung
DDR-Heimkinder - Kaum Chancen auf Entschädigung
Ehemalige Heimkinder der DDR haben weiter wenige Chancen auf Entschädigung. Nach einer Umfrage des MDR THÜRINGEN JOURNALS unter den zuständigen Landgerichten im Freistaat, beantragten seit vergangenem Jahr mehrere hundert Betroffene ihre strafrechtliche Rehabilitierung. Jedoch wurde die überwiegende Zahl der bisher verhandelten Fälle abgewiesen.
Archiv der Birthler-Behörde
Die Aktenbestände der Archive sind lückenhaft.
Die Gerichtssprecher von Erfurt und Meiningen schätzten die Zahl der erfolgreichen Rehabilitierungsfälle auf maximal zehn Prozent. In insgesamt 31 Berufungsverfahren am Thüringer Oberlandesgericht (OLG) wurden nur vier Opfer anerkannt.
Die Verfahren gelten als kompliziert. Die Betroffenen müssen nachweisen, dass sie aus politischen Gründen und unter rechtsstaatswidrigen Umständen im Heim untergebracht waren. In der Regel haben die Betroffenen dafür nur wenige Belege. Die Aktenbestände in den Archiven sind lückenhaft.
In einem aktuellen Fall hat das OLG in Jena einem Betroffenen Entschädigung zugesprochen. Der Mann war als 14-jähriger nach einem gescheiterten Fluchtversuch in die Bundesrepublik Deutschland in ein sogenanntes Durchgangsheim und später in einen Jugendwerkhof eingewiesen worden. Die Richter gehen davon aus, dass der Betroffene in beiden Heimen unter "haftähnlichen Bedingungen" lebte und dass er mehr als zwei Jahre aus politischen Gründen zu Unrecht im DDR-Heim verbringen musste. Im MDR sagte der Betroffene, dass er körperlich misshandelt wurde.
Quelle: mdr.de