Pionierstr. 7
50735 Köln (Riehl)
Die Geschichte des Robert Perthel-Hauses:
Schon früh wurde bei der Behandlung und Nachversorgung in Köln und anderen Städten der Mangel an Unterbringungsmöglichkeiten für psychisch beeinträchtigte Jugendliche spürbar.
So entstand vor einigen Jahren eine Initiative seitens der Karl Immanuel
Küpper-Stiftung und der Kinder- und Jugendpsychiatrie der Universität
zu Köln zur Errichtung von Wohngruppen, welche auf das Versorgungskonzept von Köln zugeschnitten sind.
Nun gibt es die Möglichkeit einer wohnortnahen Versorgung des oben beschriebenen Klientel.
Diese Initiative wurde seitens der Kölner
Behörden begrüßt und unterstützt. Die vielen Gespräche der Beteiligten,
so das Jugendamt der Stadt, das Gesundheitsamt, der Landschaftsverband
Rheinland und auch die Kinder- und Jugendpsychiatrischen Kliniken
mündeten letztlich in die Planung und Erbauung des Robert Perthel-Hauses durch die Karl Immanuel Küpper-Stiftung.
Die Philosophie des Robert Perthel-Hauses.
Das Robert Perthel-Haus ist ein Wohnheim für psychisch beeinträchtigte Jugendliche.
In zwei Wohngruppen à 8 Plätzen ist heute wohnortnahe Betreuung möglich. Darauf aufbauend sind Trainingsappartements im Haus zur Verselbständigung vorhanden. Ziel des Lebens im Robert Perthel-Haus
ist es, basierend auf einem respektvollen und christlichen Umgang mit
unseren Bewohnern, in gegenseitiger Anerkennung und Achtung der
Eigenständigkeit die Ausgrenzung der Betroffenen aus alltäglichen
Lebenszusammenhängen zu verhindern, die Rehabilitation und Integration
zu fördern und den Bewohnern neue Entwicklungsräume zu ermöglichen.
Für wen existiert das Robert Perthel-Haus?
Das Robert Perthel-Haus
ist eine Einrichtung für seelisch behinderte und/oder von einer
seelischen Behinderung bedrohte Jugendliche und junge Erwachsene. In der
Regel ist eine psychiatrische Behandlung vorausgegangen. Vorrangig
aufgenommen werden Jugendliche und junge Erwachsene mit schizophrenen
und schizoaffektiven Erkrankungen mit schweren Persönlichkeitsstörungen
(z.B. Borderline-Persönlichkeitsstörungen) mit gravierenden neurotischen
Störungen bulimische und anorektische Entwicklungen Nicht aufgenommen
werden Jugendliche in akuten Krankheitsphasen bei akuter Suizidalität
mit dominierender aggressiver Symptomatik mit primärer Suchtkrankheit
(Drogen- und Alkoholproblematik) mit geistiger Behinderung mit
Körperbehinderung, die einen erhöhten Pflegeaufwand erfordert Die
Aufnahme im Einzelfall muss sich nach der jeweils existierenden Gruppe
richten, um das therapeutische Gruppenmilieu aufrechterhalten zu können.
Die Bewerber und deren Sorgeberechtigte geben ihr Einverständnis zu den
betreuerischen Maßnahmen. Sehr wichtig für die Aufnahme der
jugend-lichen Bewerber ist die Motivation zu einem konstruktiven
Zusammenleben mit anderen in ihrer Altersphase. Die Bewerber sollen in
der Lage sein, ihren schulischen und beruflichen Anforderungen außerhalb
der Institution nachzukommen.
Wenn Du in dieser Einrichtung warst, kannst Du hier alles posten,
an was Du Dich erinnerst