Spezialkinderheim Mahlsdorf Katja Niederkirchner
Spezialkinderheim „Katja Niederkirchner“
Straße der Pioniere
Mahlsdorf 1
auch: Reetz
Bezirk Potsdam, Kreis Belzig (ehem. Zauch-Belzig): Landeskinderheim
1. Mahlsdorf
(Auszug aus: Dr. Christian Sachse: Informationen zu Brandenburger Spezialheimen, Arbeits-Fassung: 23. Mai 2012 auf http://www.christian-sachse.de)
Bezirk Potsdam, Kreis Belzig (ehem. Zauch-Belzig):
Landeskinderheim
Spezialkinderheim „Katja Niederkirchner“ Straße der Pioniere, Mahlsdorf 1, auch: Reetz
Im Internet wird als Standort der Einrichtung mitunter Berlin-Mahlsdorf angegeben. Dies ist falsch.
Die Einrichtung in Mahlsdorf, später DDR-Kreis Belzig, wurde 1950 in einem Aktenvermerk zu einem Stellenplan als Landeskinderheim aufgelistet. Es wurde damals dem Landkreis Zauch- Belzig zugeordnet. Die Kapazität des Heimes wurde mit 80 Plätzen angegeben, für die ein Leiter, sieben Erzieher und 10 technische Angestellte (5 davon stundenweise) zuständig waren.1
Eine statistische Zusammenstellung vom Mai 1950 wies nur noch sechs Erzieher aus. Dafür wurde eine technische Kraft mehr aufgeführt. Allerdings waren von den 11 technischen Angestellten acht nur stundenweise angestellt. Der Umfang der Anstellung wird nicht angegeben. Als besondere Stelle wurde die einer landwirtschaftlichen Hilfskraft ausgewiesen.2
Eine Aktennotiz vom Oktober 1952 gab an, dass dieses Heim aus der Verantwortung der Landesregierung der (damals so genannten) Provinz Brandenburg in die Leitung des Landkreises übergeben wurde.3 Für die Übergabe wurde eine Inventarliste angefertigt, welche die damals üblichen Engpässe belegt. Tische und Stühle waren offensichtlich ausreichend vorhanden. Mit fünf Kleiderschränken, 56 Nachtschränken, 48 Schränken konnte jedoch nicht jedem Insassen ein eigenes Behältnis zur Verfügung gestellt werden, in dem sich private Dinge abgeschlossen unterbringen ließen. Mit je 10 Waschbecken, Waschkonsolen, 12 Duschen (Tuschen) und 5 Badewannen war das Heim im Sanitärbereich den Zeitumständen entsprechend relativ gut ausgestattet. Die Zahl der Matratzen ist durch einen Schaden am Originaldokument nicht lesbar. Da aber vier Strohsäcke extra aufgeführt wurden, ist davon auszugehen, dass die Überzahl der Betten mit Matratzen ausgestattet war. An Spielzeug wurde lediglich ein Puppenhaus genannt. Möglicherweise war es auch das einzige wertvollere Spielzeug, das aufführenswert erschien.4
Ein Operativeinssatz des Rates des Bezirkes im Februar 1953 hatte sich die Aufgabe gestellt, „die Reduzierung des Spezialheimes durchzuführen.“ Es wird nicht deutlich, worin diese Reduzierung genau bestehen sollte. Das Spezialkinderheim hatte seit 1952 eine verringerte Kapazität von 70 Plätzen. Diese wurde in den kommenden Jahren beibehalten. Seit Januar 1953 standen im Heim drei Lehrkräfte und ein Lehramtsbewerber zur Verfügung. Durch gezielte Erziehungserfolge sollten einige Kinder noch in diesem Jahr soweit gefördert werden, dass sie in Normalheime eingewiesen werden konnten.5
In einer Zusammenstellung von 1956 wurde das Spezialkinderheim „Katja Niederkirchner“, Kreis Belzig, als „Heim für schwererziehbare, bildungsfähige schwachsinnige Kinder“ aufgeführt.6
In einer weiteren Liste im Zusammenhang mit der Einführung der 10-klassigen Schule in der DDR wurde Mahlsdorf um 1960 als Kinderheim im Bereich der Hilfsschulheime der Jugendhilfe aufgeführt. Es hatte eine Kapazität von 70 Plätzen, die ausschließlich Jungen vorbehalten waren. Am 1. September 1961 war eine „Umwandlung“ geplant, in welche Richtung, wird nicht deutlich.7 In einer weiteren Zusammenstellung vermutlich von 1963 wurde Mahlsdorf als Spezialkinderheim mit 70 Plätzen ohne weitere schulische Spezifikation (POS oder Hilfsschule) gelistet.8 Die gleiche Kapazität wurde im Mai 1963 auf dem Bogen einer statistischen Erhebung genannt. Die Insassen waren in 5 Gruppen aufgeteilt. Zur Verfügung standen acht Lehrer und zehn Erzieher. Von den Erziehern hatten vier einen Abschluss als Unterstufenlehrer, sechs verfügten über eine Kurzausbildung.9
Die selben Rahmenbedingungen trafen auch im Jahr 1964 zu. Hier wurde das Heim wieder als Spezialkinderheim für schwererziehbare Hilfsschüler mit einer Kapazität von 70 Plätzen bezeichnet. In einer Kurzcharakteristik wurde die Situation in Mahlsdorf als „nicht stabil“ bezeichnet. Dies zeige sich in einer großen Zahl von Entweichungen aus dem Heim. Überprüfungen hatten zudem ergeben, dass sowohl der Leiter als auch die Erzieher „administrative und ehrverletzende Erziehungsmethoden“ angewandt haben. Was unter „administrative Erziehungsmethoden“ zu verstehen ist, konnte nicht geklärt werden. Die Mitarbeiter wurden in Disziplinarverfahren zur Verantwortung gezogen, der Heimleiter wurde abgelöst. Der Heimbetrieb konnte nur aufrechterhalten werden, weil der Kreisschulrat „geeignete Kader“ nach Mahlsdorf „abordnete“. Der bauliche Zustand und die Ausstattung wurden als „ungenügend“ eingeschätzt.10
Im Juli 1964 wurden die Kaderakten aller Heimleiter überprüft, da die bisher in der Verantwortung der Kreise stehenden Spezialheime nun von den Bezirken übernommen werden sollten. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass der Leiter des Kinderheimes Kampehl seit 1. Juli 1963 in dieser Einrichtung tätig war. Er wurde 1964 als Leiter eingesetzt, nachdem bekannt geworden war, dass in Mahlsdorf ehrverletzende Strafen angewandt worden waren. Es ist durchaus denkbar, dass aus diesem Grunde verlangt wurde, über die Leiter neue Beurteilungen anzufertigen. Die letzte Beurteilung des Leiters von Mahlsdorf stammte aus dem Jahr 1957. Zu diesem Zeitpunkt war er noch „Laienhelfer“.11
Auch im April 1967 wurde für das Spezialkinderheim Mahlsdorf eine Kapazität von 70 Plätzen in vier Gruppen angegeben. Den Insassen standen 9 Erzieher zur Verfügung. Die Belegung lag allerdings am Stichtag nur bei 58 Insassen, die durchschnittliche Belegung im letzten Jahr lag noch darunter (55), so dass die Gruppengröße nicht bei geplanten 18 Insassen sondern bei 14 lag (und falls alle vier Gruppen weiter existierten, was bei neun Erziehern nicht unbedingt selbstverständlich ist).12 Im Jahr 1970/1971 weist die Statistik einen erheblichen Rückgang der Belegung aus. Die offizielle Kapazität war auf 55 Plätze gesenkt worden. Aktuell befanden sich 15 Insassen im Heim. Die durchschnittliche Belegung lag bei 27 Insassen, die in einer Gruppe betreut wurden. Der Grund für den Rückgang liegt nicht bei den gemeldeten Zahlen für das Personal: Angestellt waren 5 Lehrer und 8 Erzieher.13 Wie aus einem kurzen Bericht hervorgeht, wurde das Haus seit 1971 zum Teil saniert. Die Sanierung hatte bisher 2 Millionen Mark gekostet und durch unsachgemäße Arbeiten eine Fülle von Schäden hervorgebracht. Die eingebauten Dusch- und Nassräume waren undicht, so dass die Feuchtigkeit in das Gemäuer eindrang. Die Duschen mussten außer Betrieb genommen werden, so dass die Insassen über Jahre hinweg nicht duschen konnten.14 Für die Jahre 1974 und 1975 wurden noch einmal zusammen rund 50.000 Mark an Aufwendungen für das Gebäude vorgesehen. Für welche Zwecke das Geld genau verwendet werden sollte, geht aus den Unterlagen nicht hervor.15
Aus den Jahren 1970 und 1971 ist die Haushaltsplanung des Spezialkinderheimes überliefert. Sie konnte in dieser Untersuchung nicht berücksichtigt werden.16 Gefunden wurden auch routinemäßig angefertigte Fahndungsblätter für die Mahlsdorfer Heiminsassen für die Jahre 1974 bis 1982. Es ist nicht deutlich, ob sie die Insassen vollständig erfassen. Eine Analyse dürfte jedoch hilfreich sein, diese Art von Heiminsassen (schwererziehbare Hilfsschüler) näher zu untersuchen.17
Im Jahr 1974 wandte sich eine Mutter an das Ministerium für Volksbildung, deren Sohn mit vier Jahren in eine kinderpsychiatrische Abteilung eingewiesen worden war. Als Gründe führte sie an: „mangelnde Konzentration, Spontaneität, ungenügende Anpassung“. Im Ergebnis wurde nach ihren Worten – festgestellt, dass eine nicht behandelte Gehirnhautentzündung zu einer Verhaltensstörung ihres Sohnes geführt habe. Nach weiteren Schwierigkeiten in der Schule wurde eine Heimeinweisung erwogen. Die Mutter stimmte unter der Bedingung zu, dass es sich um ein Heim handeln müsse, in dem eine psychologische und pädagogische Betreuung stattfinde. Statt dessen wurde das Kind in das Heim für schwererziehbare Hilfsschüler in Mahlsdorf eingewiesen, in dem es keinerlei psychologisch geschultes Personal gab. Im Ministerium für Volksbildung wurde die Beschwerde bearbeitet. Es hieß, die Unterlagen des Jungen sollten sofort an die Aufnahmeabteilung des Kombinates der Sonderheime gesandt werden. Die Mutter erhielt in diesem Sinne eine Antwort. Der Ausgang des Verfahrens ist in den Akten nicht überliefert.18
Ein Schreiben von 1976 macht deutlich, dass der permanente Personalmangel den Leiter zu unkonventionellen Lösungen trieb. In diesem Fall fragte er an, ob eine Nachtwache durch einen Bereitschaftsdienst eines Erziehers, der in dieser Zeit schlafen dürfen sollte, ersetzt werden könne. Das Ministerium für Volksbildung erlaubte diese Sonderregelung mit Hinweis darauf, dass der Erzieher Kontrollgänge durchführen müsse und nur als Vertreter einer regulären Nachtwache eingesetzt würde. Dies bedeutete letztlich, dass die Insassen über längere Zeit nachts ohne Kontrolle blieben, was Praktiken der Selbstjustiz durchaus erleichtert haben dürfte.19
Im Mai 1977 ist eine Belegung von mehr als 60 Plätzen erreicht. Für die Insassen waren zehn Erzieher planmäßig angestellt.20 Im Jahr 1981 weist die Statistik eine Kapazität von 90 Insassen (Belegung 78) in sechs Gruppen aus, die von 15 Erziehern betreut wurden.21
Anfang des Jahres 1982 beschwerte sich eine Mutter darüber, dass ihr Sohn körperlichen Übergriffen seitens einer Erzieherin ausgesetzt war. Eine Untersuchung des Vorfalls ergab, dass die Erzieherin „im Affekt zwei mal ‚Kopfstückchen’ erteilt hat.“ Sie sei dafür zur Rechenschaft gezogen worden.
Essensentzug – der zweite Vorwurf der Mutter – gebe es als Strafmaßnahme nicht. Paradoxerweise wird danach die Praxis sogar als kollektive Bestrafung geschildert: „Es gab bei einzelnen Erziehern die Praxis, bei größeren Undiszipliniertheiten am Tisch, die Kinder aufstehen zu lassen, sie auch ohne Nachschlag bzw. aufgegessen zu haben mit der Gruppe aus dem Speiseraum geführt zu haben.“ Dies sei aber vom Leiter untersagt worden. Unklar bleibt in diesem Zusammenhang das Dementi am Anfang, es gebe derartige Strafen nicht. Vermutlich waren sie ja auf Grund der Beschwerde der Mutter unterbunden worden. Das hätte man ihr auch mitteilen können.
Zum dritten warf die Mutter der Heimleitung vor, die Kinder könnten nicht ausreichend duschen und würden schmutzig auf Besuch nach Hause entlassen. Dieser Vorwurf wurde ebenfalls zurückgewiesen. Diesen Tatbestand versah das Heim mit zwei Begründungen, die jede für sich ausgereicht hätten: Zum einen hätte sich das Kind vermutlich während seiner Besuchszeit zu wenig gewaschen (die Eltern seien also selbst die Verursacher). Zum anderen müsse ihr Sohn auf Grund seiner Langsamkeit ständig zur Eile gedrängt werden (habe sich also selbst nicht genügend im Heim gewaschen). Zum Schluss wurde den Eltern noch der Vorwurf gemacht, sie kümmerten sich zu wenig um ihr Kind.22
Im Mai 1983 wurde die geplante Kapazität des Spezialkinderheimes Mahlsdorf wieder mit 90 Kindern angegeben. Anwesend waren am Stichtag inzwischen 81 Insassen, die in sechs Gruppen immer noch von 15 Erziehern betreut wurden.23 Im Mai 1985 werden die sechs Gruppen von 17 Erziehern betreut. Nach einer Anweisung vom 13. April 1985 müssten es 20 bis 24 sein.24
Die Besetzung aller Planstellen war ausweislich eines Berichtes im April 1986 gelungen. Eine Anweisung von 1985 sah drei Erzieher pro Gruppe vor, die durch Reserven („Springer“) zu ergänzen waren. Diese Vorgaben wurden mit 19 angestellten Erziehern bei sechs Gruppen knapp erfüllt.
Allerdings scheinen die verlangten Qualifikationsmerkmale darunter gelitten zu haben. Der Bericht ist in diesem Bereich so aufgebaut, dass er nicht zu verifizieren ist. Er blieb wohl absichtlich diffus. Sechs Lehrer und Erzieher verfügten über einen Hochschulabschluss als Sonderpädagogen, zwei weitere befanden sich im Fernstudium, ein Erzieher beabsichtigte ein Studium der Sonderpädagogik aufzunehmen. Eine nicht genannte Anzahl „junger Kollegen“ hatten ihre Bereitschaft zu einem solchen Studium erklärt, verfügten jedoch über zu wenig Berufserfahrung, um delegiert werden zu können. Vier Kollegen besaßen einen Abschluss als Erziehungshelfer. Rein rechnerisch sind 42 besetzte pädagogische Stellen benannt (9 Hochschule, 27 Fachschule, 4 Erziehungshelfer, 2 ohne Ausbildung), andererseits verfügte das Heim laut Liste über nur 37 pädagogische Angestellte.
Ausweislich der Personalliste waren folgende Abschlüsse zu verzeichnen: Hochschule 6, Fachschule 25, Teilabschluss 4, ohne Abschluss 2 (eine offensichtlich mitgezählte Mitarbeiterin war verzogen).
Ebenso vieldeutig war die Aussage über die Gebäude des Heimes, von denen es hieß: „Die Gebäude des Heimes befinden sich in einem funktionstüchtigen Zustand, erfordern jedoch die jährliche Realisierung von Wertherhaltungsmaßnahmen.“ Die Interpretation wird wenige Zeilen später nachgeliefert: Umfassende, laufende Bauarbeiten vollzogen sich bei voller Belegung des Heimes. Entgegen aller Absprachen wurden durch die Jugendhilfe Neueinweisungen vorgenommen. Für die entstehenden Probleme hatte man schnell eine Ursache parat: ein Schüler, der als „Rädelsführer“ auftrat, wurde in ein anderes Spezialkinderheim verlegt. Ähnlich wie in anderen Heimen sind dennoch auch in Mahlsdorf in den mittleren 1980er Jahren neue Bewertungsmaßstäbe zu erkennen. Es wurde Wert darauf gelegt, dass die Insassen ihre Kleidung wenigstens zum Teil selbst unter Verschluss halten konnten. Die Schlafräume wurden verkleinert. Das Fehlen von technisch anspruchsvollem Spielzeug auf dem Niveau des DDRDurchschnitts wurde bemängelt. Die individuellen Möglichkeiten zur Gestaltung des Schlafplatzes wurden für die einzelnen Insassen bewertet.25
Eine Belegungsliste wies für Januar 1987 in Mahlsdorf insgesamt 64 Jungen aus. Das Heim wurde weiterhin als Spezialkinderheim für schwererziehbare Hilfsschüler geführt.26 Die turnusmäßige Statistik vom Mai 1987 bestätigte diese Werte. Mit 17 Erziehern wurde das Heim jedoch den oben genannten Normen nicht mehr gerecht. Die planmäßige Kapazität von 90 Plätzen war nun schon seit sechs Jahren um rund ein Drittel unterschritten.27
In diesem Sinne ist eine handschriftliche Notiz vom September 1987 über das Spezialkinderheim Mahlsdorf schwer zu interpretieren. Sie sprach von einer „erstmalig vollständigen Belegung“ am Schuljahresbeginn. Insgesamt hätten sich Unterricht und Lebensqualität im Heim nach Ansicht des Berichterstatters deutlich verbessert. Ein Problem bildete immer noch die Wasseranlage. Darüber sollte das Ministerium für Volksbildung entscheiden.28
Im Schuljahr 1988/1989 wurde wieder eine „theoretische Kapazität“ von 90 Plätzen angegeben, die jedoch sofort wieder eingeschränkt wurde: 18 Plätze davon seien wegen (immer noch) laufender Sanierungsarbeiten nicht nutzbar. Die sechs Gruppen zu je 12 Insassen waren in die Klassenstufen 4,5,6 und 7 aufgeteilt. Die 8. Klasse bildete zwei Gruppen zu 12 Insassen.29
Das Ergebnisprotokoll einer Besichtigung vom April 1988 nahm endlich die Realitäten zur Kenntnis. Dort hieß es: „Kapazitätseingrenzung von 90 auf 72 beantragen. Standort bleibt.“ Es wird auch deutlich, dass alle Aussagen über die Funktionalität des Gebäudes sehr relativ waren: „Rekonstruktion des Heimes (Dachstuhl, Sanitärbereich) – ca. 1 Million Mark. Heim muss für diesen Zeitraum freigezogen werden (ca. 1 Jahr). [...] Schulneubau (ca. 5 Millionen Mark) erst in der Perspektive möglich.“30 Die Reduktion der Kapazität wurde tatsächlich genehmigt. Ab 1992 sollte wieder die volle Kapazität zur Verfügung stehen.31 Trotz der genehmigten Reduktion wurde im Dezember 1989 wieder die Kapazität von 90 Plätzen angegeben. Das Spezialkinderheim war auch zu dieser Zeit ausschließlich für Jungen gedacht.32
Im Juni 1989 wurden noch einmal Listen für Auszeichnungen zum Tag des Lehrers angefertigt. Sie werden hier nicht berücksichtigt.33
Selbst im Dezember 1989, als Phantasiezahlen nicht mehr nötig waren, um Pläne zu bestätigen, wurde Mahlsdorf eine Kapazität von 90 Hilfsschulplätzen zugeordnet.
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1 Aktenvermerk: Stellenplan der landeseigenen Heime vom 29. April 1950. In: BArch DR 2/387.
2 Landesjugendamt der Landesregierung von Brandenburg: [Stellenpläne von Heimen und Werkhöfen] vom 17. Juli 1950. In: BArch DR 2/387.
3 Aktennotiz vom 15. Oktober 1952. In: BLHA Rep. 401 RdB Pdm Nr. 2080.
4 Inventarverzeichnis des Landeskinderheimes Mahlsdorf vom 30. September 1952. In: BLHA Rep. 401 RdB Pdm Nr. 2080.
5 Bericht über den Operativeinsatz im Spezialkinderheim Mahlsdorf vom 12. Februar 1953. In: BLHA Rep. 401 RdB Pdm Nr. 2073.
6 Jugendwerkhöfe und im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik [undatiert, 1956] (enthält auch: Spezialkinderheime). In: BArch DR 2/5571, S. 295.
7 Hilfsschulheim der Jugendhilfe (1960). In: BArch DR 2/5850.
8 [Zusammenstellung und Spezifikation von Jugendwerkhöfen und Spezialheimen um 1963, ohne Datum.] In: BArch DR 2/23480.
9 Berichterstattung über Heimerziehung (Formblatt, Stichtag: 31. Mai 1963). In: BArch DR 2/23478.
10 Aufstellung der Spezialheime im Bezirk Potsdam vom 10. Juni 1964. In: BLHA Rep. 401 RdB Pdm Nr. 4850.
11 Aktennotiz vom 11. Juli 1964: Übernahme der Spezialkinderheime und Jugendwerkhöfe durch die Räte der Bezirke laut Beschluss des Ministerrates vom 28. Mai 1964. In: BLHA Rep. 401 RdB Pdm Nr. 4850.
12 Aktennotiz vom 11. Juli 1964: Übernahme der Spezialkinderheime und Jugendwerkhöfe durch die Räte der Bezirke laut Beschluss des Ministerrates vom 28. Mai 1964. In: BLHA Rep. 401 RdB Pdm Nr. 4850.
13 Statistische Berichterstattung über Heimerziehung im Bezirk Potsdam, enthält: Jugendwerkhof Lehnin 1971 und weitere Kinderheime. In: BLHA Rep. 401 RdB Pdm Nr. 24441.
14 Vorschläge zur Auswertung erster Erfahrungen der Kontrolle der Kinderheime (ohne Datum, März 1974). In: BLHA Rep. 401 RdB Pdm Nr. 11079.
15 Bericht des Rates des Bezirkes Potsdam vom 17. Dezember 1974 über außerordentlich eingesetzte Mittel zur Werterhaltung in den Heimen der Jugendhilfe. In: BArch DR 2/12194.
16 Aktenband: Haushaltsplanung des Spezialkinderheimes Mahlsdorf, Kreis Belzig für die Jahre 1971 und 1972. In: BLHA Rep. 401 RdB Pdm Nr. 24499.
17 Fahndungsblätter für Kinder im Spezialkinderheim Mahlsdorf, Kreis Belzig 1974 bis 1982. In: BLHA Rep. 401 RdB Pdm Nr. 24500.
18 Vorgang K.P. Fehleinweisung im Spezialkinderheim Mahlsdorf vom 30. Oktober bis 25. November 1974. In: BArch DR 2/51060.
19 Schriftwechsel mit Organen und Einrichtungen (Eingaben) aus dem Bezirk Potsdam 1969 bis 1983: Vorgang: Nachtwachen in Spezialkinderheimen (Mahlsdorf) vom 17. Mai 1976. In: BArch DR 2/51066.
20 Statistik im Bereich Volksbildung. - Statistik der Heime 1977 (2 Bände, Band 2). In: BArch DR 2/30402.
21 Statistik der Heime der Jugendhilfe 1981 für den Bezirk Potsdam. In: BLHA Rep. 401 RdB Pdm Nr. 22925.
22 Antwort auf die mündliche Beschwerde von H.I. vom 4. Februar 1982 über die Zustände im Spezialkinderheim Mahlsdorf. In: BArch DR 2/51152.
23 Statistik der Heime der Jugendhilfe 1983 für den Bezirk Potsdam. In: BLHA Rep. 401 RdB Pdm Nr. 22925.
24 Statistik der Heime der Jugendhilfe u.a. auch Jugendwerkhof Lehnin und Siethen 1985. In: BLHA Rep. 401 RdB Pdm Nr. 22925/1. Vgl. auch: Belegungslisten der Jugendwerkhöfe und Spezialkinderheime zum 15. Januar 1987. In: BArch DR 2/60992.
25 Kontrolle im Spezialkinderheim Mahlsdorf am 26. März 1986. In: BLHA Rep. 401 RdB Pdm Nr. 33974.
26 Belegungslisten der Jugendwerkhöfe und Spezialkinderheime zum 15. Januar 1987. In: BArch DR 2/60992.
27 Statistik der Heime der Jugendhilfe u.a. auch Jugendwerkhof Lehnin und Siethen 1987. In: BLHA Rep. 401 RdB Pdm Nr. 22925/1.
28 Notizen zu den Spezialkinderheimen Kampehl und Mahlsdorf sowie dem Jugendwohnheim Potsdam (undatiert, nach September 1987). In: BLHA Rep. 401 RdB Pdm Nr. 24492.
29 Schulstruktur der Spezialheime, Bezirk Potsdam im Schuljahr 1988/1989 (undatiert, vermutlich 1988). In: BLHA Rep. 401 RdB Pdm Nr. 24492.
30 Ergebnisprotokoll der Besichtigung von Heimen des Bezirkes Potsdam am 21. April 1988. In: BLHA Rep. 401 RdB Pdm Nr. 24492.
31 Genehmigung zur Reduktion der Heimplätze wegen Baumaßnahmen vom 1. Juni 1988. In: BLHA Rep. 401 RdB Pdm Nr. 24492.
32 Zusammenstellung von Kapazitäten der Jugendwerkhöfe Lehnin und Siethen sowie die Klassenstufen in Kampehl, Mahlsdorf für das Schuljahr 1990/91 (undatiert, Dezember 1989). In: BLHA Rep. 401 RdB Pdm Nr. 24492.
33 Konzeption über die Verlagerung des Jugendwerkhofes Freienhufen nach Drehna vom 28. Dezember 1971. In: BLHA Rep. 801 RdB Ctb Nr. 24174.
Quelle: http://www.christian-sachse.de/heimerziehung/Mahlsdorf.pdf
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