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♦♦♦ HEIMOPFER und MISSBRAUCHSOPFER angemessen entschädigen ? ♦♦♦
Zu Christine Bergmann und ihrem 300-Seiten Schlussbericht »Runder Tisch sexueller Kindesmissbrauch« vom 24.05.2011 ( was die Medien nicht berichten ! )
Der evangelische Pfarrer im Ruhestand, Dierk Schäfer, in seinem Blog Dierk Schaefers Blog, am 25.05.2011, berichtet unter der Überschrift "»Überall, wo wir hinguckten, haben wir drei neue Baustellen entdeckt«" ( ZITAT: Bergmann ) @ dierkschaefer.wordpress.com/2011/05/25/%c2%bbuberall-wo-wir-hinguckten-haben-wir-drei-neue-baustellen-entdeckt%c2%ab/
in Bezug auf den Medienbericht in DIE WELT / WELT-ONLINE, ebenso vom 25.05.2011, mit der Überschrift
»Schmerzensgeld für alle«
mit dem Untertitel
»Missbrauchs-Beauftragte verlangt finanzielle Hilfen für die Opfer sexueller Gewalt«
( ein Medienbericht, der sich in den gleichgeschalteten deutschen Medien überall gleichwohl wiederspiegelt )
und fragt
Stimmt das? Schmerzensgeld für alle?
Behinderten-Sprecher Helmut Jacob an gleicher Stelle, in Dierk Schaefers Blog, am 26.05.2011 um 23:12 Uhr ( @ dierkschaefer.wordpress.com/2011/05/25/%c2%bbuberall-wo-wir-hinguckten-haben-wir-drei-neue-baustellen-entdeckt%c2%ab/#comment-1449 )
antwortet dann, als Einziger, diese wichtigen Fragen, die uns alle beschäftigen:
ZitatAlles anzeigenVorsicht Falle!
In: „Empfehlungen der Unabhängigen Beauftragten für immaterielle und materielle Hilfen für von sexuellem Missbrauch Betroffene
(Stand: 24.05.2011)“
steht auf Seite 3:
„Genugtuung und Anerkennung liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Institution, in der der Missbrauch stattgefunden hat, jedoch unter Einhaltung verbindlicher Standards:
● Verpflichtung, dass auf Wunsch von Betroffenen einmalig eine angemessene Anerkennungssumme gezahlt wird, Orientierung an gerichtlich erzielbarem Schmerzensgeld zum Zeitpunkt des Missbrauchs …“
Die Formulierung „Orientierung an gerichtlich erzielbarem Schmerzensgeld zum Zeitpunkt des Missbrauchs“ findet sich in dem 300-Seiten Schlussbericht nicht.
Was sagt uns diese Formulierung? Vor fünfizig Jahren kostete ein Brötchen in Eurowährung umgerechnet 1 Cent. Wird sich an der Schmerzensgeldtabelle ZUM ZEITPUNKT DES MISSBRAUCHS orientiert, werden die Summen, die im Internet herumschwirren (in besonderen Fällen von Gewalt über 50.000 Euro) auf keinen Fall erreicht. Milchmännchen-Rechnung: 50.000 geteilt durch 25 (25 Cent kostet heute ein Brötchen) ist 2.000 Euro. Und damit wird Frau Vollmer zu einer Wohltäterin für die Opfer. Aus ihrer Kasse sollen 4.000 Euro gezahlt werden.
♦♦♦ HEIMOPFER und MISSBRAUCHSOPFER angemessen entschädigen ? ♦♦♦
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„Man darf nicht warten, bis der Freiheitskampf ‚Landesverrat‘ genannt wird.“ ( Erich Kästner )
„Freiheit ist keine Selbstverständlichkeit. Freiheit bedarf ständiger Wachsamkeit.“ ( MM )