VERFASSUNGSBESCHWERDE seitens eines Ehemaligen Heimkindes gegen die Entscheidung des Deutschen Bundestages vom Donnerstag, 7. Juli 2011

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    ▲ Von ex-Freistätter in Australien an ex-Freistätter in Deutschland. ▲


    Als Leserkommentar und Stellungnahme eines ebenfalls betroffenen ehemaligen Heimkindes ( u.a., einem ex-Freistätter, Jg. 1946 ), seit 24. März 1964 assässig in Australien


    zu dem Beitrag des evangelischen Pfarrers Dierk Schäfer in seinem Blog: Dierk Schafers Blog vom 5. August 2011



    weiterleitend zu dem 14-seitigen
    PDF-Dokument
    dierkschaefer.files.wordpress.com/2011/08/bvg-7-7-11.pdf im Original betitelt




    Freiheit ist keine Selbstverständlichkeit; Freiheit bedarf ständiger Wachsamkeit!

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    Die Süddeutsche Zeitung berichtet darüber folgendermaßen @
    sueddeutsche.de/l5738U/137268/Heimkinder-klagen-in-Karlsruh.html

    Freiheit ist keine Selbstverständlichkeit; Freiheit bedarf ständiger Wachsamkeit!

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    Soweit ich weiß sitzen in Straßburg in jedem Fall in erster Instanz insgesamt drei ODER fünf Richter auf der Schiedsrichtsbank und dreizehn Richter in einem Berufungsverfahren ( Große Kammer ). Und falls es keine Abhilfe für uns gibt vor dem deutschen BUNDESVERFASSUNGSGERICHT in Kartlsruhe werden wir uns in Straßburg wiederfinden ( DORT, in Straßburg, erst einmal in erster Instanz ).


    Ich persönlich mag insbesondere die Einschätzung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg in folgendem Medienbericht vom


    [ Siehe auch @
    luxemburg.diplo.de/Vertretung/luxemburg/de/03/Europ.Institutionen/EUGH-Seite.html ]

    Freiheit ist keine Selbstverständlichkeit; Freiheit bedarf ständiger Wachsamkeit!

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