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▲ Von ex-Freistätter in Australien an ex-Freistätter in Deutschland. ▲
Als Leserkommentar und Stellungnahme eines ebenfalls betroffenen ehemaligen Heimkindes ( u.a., einem ex-Freistätter, Jg. 1946 ), seit 24. März 1964 assässig in Australien
zu dem Beitrag des evangelischen Pfarrers Dierk Schäfer in seinem Blog: Dierk Schafers Blog vom 5. August 2011
ZitatAlles anzeigenBVG 7-7-11 [ dierkschaefer.files.wordpress.com/2011/08/bvg-7-7-11.pdf ]
Nein, es ist noch kein Urteil, schön wärs. Doch hier ist alles versammelt, was ein gutes Urteil bewirken könnte.
Eine Fundgrube für jeden, der selber klagen will.
weiterleitend zu dem 14-seitigen PDF-Dokument dierkschaefer.files.wordpress.com/2011/08/bvg-7-7-11.pdf im Original betitelt
ZitatAlles anzeigen» Verfassungsbeschwerde –
Beschwerdeführer Gregor Ter Heide
Anne Frank Ring
49324 Melle
gegen
Bundesrepublik Deutschland «
ZitatAlles anzeigenMartin Mitchell sagte, am 6. August 2011 zu 03:51
in Dierk Schaefers Blog @ dierkschaefer.wordpress.com/2011/08/05/bvg-urteil-vom-7-7-11/#comment-1751
Die beschwerdeführenden Heimopfer der alten Bundesländer ( zusammengeschlossen im „Verein ehemaliger Heimmkinder e.V.“ ) hatten sich Mitte des Jahres 2006 mit einer offiziellen Petition an das gesetzesgemäß eingerichtete parlamentarische Gremium »PETITIONSAUSSCHUSS DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES« gewandt.
Ihre Beschwerde richtete sich gegen VATER STAAT und MUTTER KIRCHE um ihre ihnen gesetzlich zustehenden im Grundgesetz verankerten Rechte einzufordern.
Zwei und einhalb Jahre später – Ende des Jahres 2008 – aber hat genau dieses parlamentarische Gremium seine gesetzesgemäß festgelegten Pflichten an ein nicht an Gesetze gebundenes aussenparlamentarisches Gremium – 'kleine Wahrheitskommission' – »RUNDER TISCH HEIMERZIEHUNG IN DEN 50ER UND 60ER JAHREN« unter der Schirmherrschaft der Privatperson Dr. Antje Vollmer ( evangelische Theologin ) abgegeben.
Schon diese Abgabe seitens des PETITIONSAUSSCHUSSES seiner gesetzlichen Pflichten war, meines Erachtens, eine Verweigerung der den Heimopfern zustehenden und im Grundgesetz verankerten Rechte.
Ein nicht an Gesetze gebundenes aussenparlamentarisches Gremium unterbreitete dann weitere zwei Jahre später – Endes des Jahres 2010 – Empfehlungen an den BUNDESTAG wie man entgültig seinen gesetzlichen Pflichten gegenüber den Heimopfern aus dem Weg gehen könnte und diese Empfehlungen wurden dann sechs Monate später ohne weiteres und ohne wenn und aber von den wenigen am 7. Juli 2011 im Bundestag anwesenden Bundestagsabgeordneten der etablierten Parteien einstimmig angenommen und von der BUNDESREGIERUNG und den mit ihr verbündeten KIRCHEN ( verbündeten Beschwerdegegnern / verbündeten Anspruchsgegnern ) ohne jegliche Rechtspflicht umgesetzt – bzw. so ist es geplant.
So wird wieder mal Unrecht zum Recht deklariert in Deutschland.