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▲ Noch einmal für all diejenigen, die meine zwei verfassungsrechtlichen Fragen bisher nicht verstanden haben. Ich habe sie jetzt nummeriert und colour-kodifiziert.▲
Mich persönlich beschäftigen schon seit mehr als 2½ Jahren die Fragen
[ 1. und 2. ] War die Entscheidung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags vom 24. November 2008 das PETITIONSVERFAHREN DER EHEMALIGEN HEIMKINDER seinerseits als „abgeschlossen“ und „beendet“ zu deklarieren „gesetzmäßig“ ?
Auch wenn diese Entscheidung des Petitionsausschusses fraktionsübergreifend „einstimmig“ war besteht weiterhin die Frage ob es „gesetzmäßig“ war.
War es „gesetzmäßig“ [ 1. ] die vorgeschriebene parlamentarische Vorgehensweise dieses PETITIONSVERFAHREN „einzustellen“ und [ 2. ] an ein nicht an Gesetze und Rechtspflichten gebundenes ausserparlamentarisches Gremium - »RUNDER TISCH HEIMERZIEHUNG« - „abzugeben“ ?
War es „gesetzmäßig“, dass der Deutsche Bundestag daraufhin „einstimmig“ und fraktionsübergreifend – ( warscheinlich auch mit nur sehr, sehr wenigen Bundestagsabgeordneten im Plenarsaal anwesend ! ) – DIESER HANDHABUNG am 4. Dezember 2008 „zugestimmt“ hat ?
Allein DAMIT sollte man, m.E., mal das Bundesverfassungsgericht beschäftigen !!!
Denn, m.E., war nach [ 1. und 2. ] der „ABGABE“ des Petitionsausschusses „seiner [ gesetzlichen ] Verpflichtungen“ nichts mehr „gesetzmäßig“ ! --- und wenn ich richtig liege: „GRUNDGESETZWIDRIG“ / „VERFASSUNGSWIDRIG“ !
DIES SIND ZWEI VERFASSUNGSRECHTLICHE FRAGEN, MIT DENEN SICH DAS BUNDESVERFASSUNGSGERICHT BEFASSEN KANN UND BEFASSEN MUSS - ZWEI FRAGEN, DIE DEM BUNDESVERFASSUNGSGERICHT BISHER NOCH VON NIEMANDEN VORGELEGT WURDEN. UND ICH KONZENTRIERE MICH NUR AUF DIESE ZWEI FRAGEN --- NICHTS ANDERES UND NICHTS WEITERES WAS DANACH FOLGTE.