Der Runde Tisch zur Aufarbeitung des Unrechts steht vor dem Aus - weil eine Opfergruppe gegen ihn klagt. Von Vera Gaserow
Die Aufarbeitung des Unrechts an Hunderttausenden von Heimkindern im Nachkriegsdeutschland droht an internen Querelen und juristischen Winkelzügen um Entschädigungsforderungen zu scheitern. Mit einer Klage vor dem Kammergericht Berlin könnte an diesem Donnerstag ausgerechnet die Interessenvertretung der Opfer das Aus des Runden Tisches herbeiführen. Den hatte der Bundestag 2008 mit einem als historisch geltenden Beschluss ins Leben gerufen.
Nun drängt jedoch der vor einigen Wochen neu gewählte Vorstand des Vereins ehemaliger Heimkinder (VEH) darauf die finanzielle Entschädigung der Opfer stärker in den Mittelpunkt des Gremiums zu stellen. Am heutigen Donnerstag will der Verein dazu vor Gericht erreichen, dass die freiwillige Runde aus kirchlichen Heimträgern, Ländern und Betroffenen künftig als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) firmiert. Mit dieser Rechtskonstruktion will der VEH erzwingen, dass er von ihm mandatierte Vertreter in das Gremium entsenden kann und seine um finanzielle Entschädigung streitenden Rechtsanwälte Zutritt zu der 22-köpfigen Runde bekommen.
Das aber wäre das Ende des Runden Tisches, fürchten dessen Mitglieder. Das Gremium bekäme Tribunalcharakter. "Das wäre keine vertrauensvolle Arbeitsatmosphäre mehr", prognostiziert die SPD-Abgeordnete Marlene Rupprecht, die im Petitionsausschuss jahrelang für die Rechte der früheren Heimkinder gestritten hat und jetzt für den Bundestag am Tisch sitzt. Vor allem die Vertreter von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und Ländern als Träger der Heime, in denen in der Nachkriegszeit tausende Kinder und Jugendliche gedemütigt und misshandelt wurden, würden sich wohl aus dem Gremium zurückziehen. Einstimmig hatte sich der Runde Tisch deshalb im Juni dagegen entschieden, die Anwälte des Heimkindervereins zuzulassen. Doch der versucht nun, den Anwälten auf gerichtlichem Weg Zugang zu verschaffen.
"Wenn der Verein mit seiner Klage obsiegt, ist der Runde Tisch am Ende. Das kann nicht im Interesse der Opfer sein", warnt auch Hans-Siegfried Wiegand, der als einer von drei Betroffenenvertretern in dem Gremium sitzt. Bis vor kurzem war er Vorsitzender des Heimkindervereins. Doch weil der dessen Forderungen nicht mittragen wollte, trat er zurück.
Bereits zu Pfingsten hatte der Verein eine auch intern umstrittene Entscheidung getroffen: 25 Milliarden Euro Entschädigung forderte er, rund 50 000 Euro für jeden Betroffenem. "Völlig unrealistisch" sei diese Forderung,die sich an den Entschädigungssummen für NS-Zwangsarbeiter orientiere, kritisiert SPD-Frau Rupprecht." Solches Vorgehen schadet den Betroffenen eher".
Anwälte in der Kritik
Bestärkt wurde der Verein in seinen Forderungen offenbar von zwei Rechtsanwälten, die sich schon frühzeitig als juristische Berater anboten und für die Entschädigungszahlungen im Erfolgsfall ein lukratives Geschäft sein könnten. Einer der "Opferanwälte" ist der Münchner Jurist Michael Witti. Er wurde gerade zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt, weil er das Geld jüdischer Ghetto-Überlebender veruntreut hatte.
Der Heimkinderverein, so warnen Mitglieder des Runden Tisches, lasse sich von den Anwälten instrumentalisieren. Sollte der Runde Tisch jetzt platzen, würden die noch heute leidenden Opfer des düsteren Nachkriegskapitels wohl leer ausgehen. Denn dann müssten sie einzeln klagen - und hätten angesichts von Verjährungsfristen kaum Aussicht auf Entschädigung.
Quelle: Frankfurter Rundschau