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hpd - Humanistischer Pressedienst
20 Sep 2011 - 07:22 Nr. 11983
Heimkinder
Klage auf 1,6 Millionen Entschädigung
@ hpd.de/node/11983
[ Trier Rechtsanwalt Robert Nieporte hat das Mandat in diesem Entschädigungsverfahren ! ]
LINZ/WIEN/TRIER. (hpd) Der ehemalige Heimzögling Jenö Alpar Molnar hat das Land Oberösterreich wegen Verstoßes gegen die Menschenrechte und wegen institutionalisierten Unrechts auf 1,6 Millionen Euro Schadensersatz verklagt. Sein österreichischer Rechtsvertreter ist Staranwalt Dr. Gabriel Lansky, der ein Präzedenzurteil zu erwirken gedenkt. Die Klage wurde vom Landesgericht Linz nun angenommen, der hpd sprach mit Jenö Molnar.
Jenö Alpár Molnár, der inzwischen in Trier einen Copyshop betreibt, wurde mit zehn Monaten von der amerikanischen Militärpolizei entführt und 14 Jahre in zwei Kinderheimen in Oberösterreich versteckt, in denen er brutal misshandelt, sexuell missbraucht und als Kleinkind beinahe zu Tode geprügelt wurde. Sein Vater war US-Soldat, seine Mutter ungarischer Abstammung, ihr Vater Professor. Seine Heimunterbringung geschah gegen den Willen der Eltern, die nicht gefragt, ja nicht einmal darüber informiert wurden. Molnar meinte gegenüber dem hpd: „Es kann doch nicht sein, dass Unrecht geschieht, dass Menschenrechte verletzt werden, dass Kinderrechte verletzt werden, und das Land Oberösterreich kommt ungestraft davon!“
Hinzu kommt, dass in der Nachkriegszeit viele ehemalige Nazis noch im Dienst waren, auch in der Jugenderziehung. „Sie waren roh, hatten kein Mitgefühl, waren abgestumpft und hatten keine Sensibilität für Kinder“, erzählt Molnar. Das System der Jugendfürsorge war damals, in der Nachkriegszeit, überhaupt nicht einsehbar. Es war ein geschlossenes System, das kaum kontrolliert werden konnte. Die Heime lagen weitgehend abseits, die Jugendämter waren straff organisiert, auch teilweise mit ehemaligen Nazis besetzt, und man achtete darauf, dass nichts nach außen drang.
Anderthalb Jahre Schriftverkehr
Bereits am 12. Februar 2010 hatte Molnars Trierer Anwalt Robert Nieporte dem Landeshauptmann Oberösterreichs, Dr. Josef Pühringer (ÖVP), ein erstes Schreiben zukommen lassen – welches dieser ignorierte. Der Ton der abgesandten Post verschärfte sich, bis dem Landeshauptmann im September 2010 mit einer Schadensersatzklage gedroht wurde, sollte er sich nicht binnen kurzer Frist melden. Molnars Anwalt, der durchaus Verständnis für eine ausreichende Bearbeitungszeit aufbrachte, hatte jedenfalls kein Verständnis „für ein Verhalten, welches massives Desinteresse an der Aufarbeitung des Verbrechens an ehemaligen Heimkindern ebenso wie an meinem Mandanten bekundet...“ Noch in diesem Schreiben vom 2. September 2010 bat Nieporte den Landeshauptmann um Auskunft darüber, ob eine außergerichtliche Klärungsbereitschaft bestünde. Am 16. September 2010, mehrere Wochen nach Ablauf der einst gesetzten Frist des 5. August 2010, ging Nieporte ein Schreiben des Landeshauptmanns zu, in welchem dieser um Verständnis dafür bittet, dass „die Bearbeitung der an die Opferschutzstelle herangetragenen Fäll einer gewissen Bearbeitungszeit bedürfen.“
Weitere Schreiben folgten, sowohl der einen wie der anderen Seite. Auch an die Kinder- und Jugendanwaltschaft Oberösterreich ging am 12. Oktober 2010 ein Schreiben des Anwalts Robert Nieporte, in dem er um die Klärung der Verjährungsfrage ersucht und eine Schadensaufstellung entgangener Monatsgehälter von 1965 bis 2001, entgangene Rentenversicherungsbeiträge sowie entgangene Rente beziffert.
Am 8. August 2011 schickte Landeshauptmann Pühringer dem ehemaligen Heimkind Jenö Molnar persönlich ein Schreiben, in dem er endlich im Namen des Landes Oberösterreichs um Verzeihung bittet „für das erlittene Unrecht, die Gewalt und die physischen und psychischen Schmerzen, die von Menschen in Einrichtungen des Landes Oberösterreich bzw. in Pflegefamilien zugefügt wurden.“ Pühringer verweist auf die nächste Sitzung der Opferschutzkommission, in der die „neu genannten Umstände, die bisher nicht geprüft wurden“, besprochen werden sollten und ersucht um Verständnis für diese Vorgehensweise. Am selben Tag ging an den Anwalt Robert Nieporte ein Schreiben des Landeshauptmanns, in dem er im Namen des Landes Oberösterreich „höflich“ mitteilt, dass das Land Oberösterreich dessen Mandanten „als Geste des Bedauerns eine finanzielle Hilfe in Höhe von 20.000 Euro zuerkannt“ hat.
Da der Vorgang aus Sicht des Opfers und seines Anwalts demnach nicht zufriedenstellend verlief, reichte Nieporte im Namen Molnars am 16. August 2011 die Klage gegen das Land Oberösterreich, vertreten durch den Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer, ein.
Nach der Entscheidung der Opferschutzkommission, dass sie Opferentschädigung zahlen werden, konnte die Klage auf den Weg gebracht werden. Es ist europaweit die erste von einem Gericht angenommene Klage wegen institutionalisierten Unrechts. Die Klagesumme beläuft sich auf 1.621.950,65 Millionen Euro.
Verbesserung der Situation für alle
Molnar geht es hauptsächlich darum, dass die Verjährung für die Misshandlung von Kindern in Österreich generell aufgehoben wird. Für das ehemalige Heimkind steht fest: „Wenn Kinder misshandelt werden, ist das wie Mord an der Kinderseele. Wo sie ein Leben lang drunter leiden. Und das darf nicht sein.“ Es geht ihm nicht nur um sich selbst. Er möchte die rechtliche Situation für alle betroffenen Heimkinder verbessern. Nach seiner Schätzung dürften es zehntausend Heimkinder sein, denen es ähnlich erging wie ihm. Mit seiner Verantwortung, gewissermaßen als Pionier für die anderen Betroffenen voranzugehen, kann Molnar „gut leben.“
Der Fall Molnar versus Land Oberösterreich wird vom Sender ORF eins im Rahmen der Sendung „Schauplatz Gericht“ von Anfang bis Ende begleitet. Der erste Drehtag ist bereits absolviert. Das Medienecho ist also bemerkenswert. Das dürfte nicht zuletzt auf die Betreuung des Staranwalts Lansky zurückzuführen sein. Lansky tritt an die Seite des deutschen Anwalts von Molnar, Robert Nieporte, denn dieser kann in Österreich nicht allein tätig sein. Der Assistent von Jenö Molnar, Werner Fermer, hatte einfach in der Kanzlei des Staranwalts angerufen und gefragt, ob diese den Fall übernehmen würden.
Lansky, der auch Natascha Kampusch vertrat, ist gleichzeitig Anwalt der Österreichischen Bundesbahn und gilt dennoch als „Linksanwalt“. Er beschäftigt 120 Mitarbeiter, 45 von ihnen sind Juristen, unterhält zwei Büros in Wiens City und in vielen europäischen Hauptstädten. Im Kollegenkreis hat Lansky einen ausgezeichneten Ruf als Fachjurist, wobei seine Methoden umstritten sind. Über ihn wird gesagt, er spiele fabelhaft auf der Medienklaviatur und habe ein „irres Netzwerk“. Mithilfe seiner Medienkontakte setze er dann auch die Behörden unter Druck. Auf derlei Beschreibungen kontert Lansky: „Man darf als Anwalt eben kein Weichei sein.“
Zu seiner Motivation, für das ehemalige Heimkind Jenö Molnar pro bono tätig zu werden, sagte Lansky in den Salzburger Nachrichten: “Ich finde es spannend, in dieser menschenrechtlichen Frage ein Präzedenzurteil zu erwirken. Und ich gehe davon aus, dass das Land Oberösterreich sich hüten wird, in so einem schrecklichen Fall das Wort Verjährung auch nur in den Mund zu nehmen.”
Fiona Lorenz
Ehemaliges Heimkind klagt – Klage auf 1,6 Millionen Entschädigung
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Ehemaliges Heimkind klagt – Klage auf 1,6 Mill. Entschädigunghpd - Humanistischer Pressedienst
@ hpd.de/node/11983Für alle Zweifler und Skeptiker.
OÖ-Nachrichten [ Oberösterreich ]
Nachrichten.at [ Österreich ] [ .at = Österrreich ]@ nachrichten.at/oberoesterreich/art4,691655
ZitatArtikel: 19. August 2011 - 00:04 Uhr
Robert Stammler
Staatenloses Heim-Opfer saß wegen Homo-Paragraf auch im „Kerker“LINZ. Das Waisenkind, das nie eines war, 19 Jahre in Erziehungsheimen verbrachte und dort vergewaltigt und geschlagen wurde: Das Schicksal von Jenö Molnar macht betroffen. In seiner Klage gegen das Land Oberösterreich ist exakt aufgeschlüsselt, wieso der 65-Jährige 1,6 Millionen Euro Entschädigung verlangt.
Rund 1,6 Millionen Euro Schadenersatz scheinen sehr hoch angesetzt, Molnars Anwälte können das Zustandekommen der Summe genau aufschlüsseln.
Der 1946 geborene Sohn einer ungarischen Lehrerin aus Lambach und eines bis heute unbekannten US-Soldaten wird rechtlich vom deutschen Advokaten Robert Nieporte aus Trier, wo Molnar heute wohnt, und dem bekannten Wiener Anwalt Gabriel Lansky vertreten. Der größte Teilbetrag ist der Verdienstentgang mit 648.000 Euro. Der staatenlose Jugendliche wurde im Alter von 19 Jahren aus dem Heim „entlassen“ und landete ohne Papiere, Berufsausbildung und Lehrabschluss auf der Straße. Einen Vormund hatte der Bursch mit 16 zwar bekommen, dieser hätte sich aber nie um ihn gekümmert, heißt es in der Klage, die beim Landesgericht Linz anhängig ist.
Bis 1991 arbeitete der Mann schwarz. Erst dann erhielt der nach Deutschland Ausgewanderte die ungarische Staatsbürgerschaft, und erst 2000 erhielt er für Deutschland eine unbefristete Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis und konnte sich selbstständig machen. Zusätzlich zu den 648.000 Euro machen die Anwälte noch 240.000 Euro Verlust von Pensionsbeiträgen geltend.
632.500 Euro verlangt Molnar für 6325 Tage in Erziehungsheimen, die unrechtmäßig gewesen seien. Obwohl seine Mutter noch lebte, wurde dem Kind eingebläut, er sei ein Waisenkind. Die Anwälte berechnen den Schadenersatz pro Heimtag mit 100 Euro – der Tagsatz, der bis vor Kurzem Häftlingen zustand, die zu Unrecht im Gefängnis waren.
Dazu will Molnar Entschädigung für 182 Tage „schwerer Kerker“. Der Mann war 1965 wegen der Beziehung mit einem anderen Mann nach dem damaligen „Homo-Paragrafen“ verurteilt worden, der Jahre später für menschenrechtswidrig erklärt wurde. Genau diese Verurteilung war der Grund, warum Molnar keine österreichische Staatsbürgerschaft bekam. Beim Amt der Landesregierung riet man dem Vormund, den Antrag wegen der Verurteilung zurückzuziehen.
Siehe auch:
»Gewalt in Kinderheimen: Viele NS-Funktionäre als Erzieher« ( 17.08.2011 ) @ nachrichten.at/oberoesterreich/art4,690217 -
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NDR @ ndr.de/regional/niedersachsen/emsland/heimkinder143.htmlStand: 21.09.2011 17:39 Uhr
Ex-Heimkinder pochen auf mehr Entschädigung
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