Müssen Heimopfer und Missbrauchsopfer eine Verzichtserklärung unterschreiben ? --- Ja, müssen sie definitiv ! --- Wenn sie es tun, jedoch, sind sie selber Schuld.

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    Auf meine gestrige Frage hin per Email und in einigen Heimkinder-Foren


    und auf meine schon for einem Monat aufgestellte Behauptung hin


    ...haben Erika Tkocz, Wolfgang Bahr und Michael-Peter Schiltsky jetzt – am Samstag, 26. November 2011 – folgende ANTWORT / BEKANNTGEBUNG in diesem genauen Wortlaut online gestellt:

    Freiheit ist keine Selbstverständlichkeit; Freiheit bedarf ständiger Wachsamkeit!

  • wer diese erklärung unterschreibt verzichtet auf alles was noch kommen könnte . egal ob einer in 2 jahren klagen will zum beispiel das er schwerwiegende heimbedingte krankheiten hat , die erst jetzt auftreten . oder sollte es doch noch probleme mit der rentenstelle geben .dieser verwaltungsakt nimmt jeden von uns die möglichkeit nach unterschrift dieser vereinbarung je etwas dagegen zu unternehmen .


    keiner kann wissen was sich in den nächsten jahren noch alles ändern kann .


    es liegen verfassungsklagen und rechtssatzverfassungsklagen bei gericht .


    noch sind unsere möglichkeiten nicht erschöpft .


    letztendlich sollte jeder von uns ruhe bewahren auch wenn die regierung denkt das sie alles in sack und tüten hat .


    eine vereinbarung kann nur dann durchgesetzt werden wenn sie auch angenommen wird . sie ist kein gesetz das vor gericht bestand hat .


    lg. Norda

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    ETWAS OFFIZIELLES bezüglich der Präambel auf den neuen Antragsformularen re dem „Hilfsfonds Heimerziehung-WEST“ und dem „Hilfsfonds Heimerziehung-OST“.


    Die „Verzichtserklärung“ scheint jetzt tatsächlich vollständig wegzufallen !


    ETWAS OFFIZIELLES bezüglich der Präambel auf den neuen Antragsformularen re dem „Hilfsfonds Heimerziehung“ ist in dem 13-seitigen Schreiben des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, vom 16.05.2012, an den Präsident des Bundestags zu finden.
    Die für dieses Schreiben des BMFSFJ mit Unterschrift (auf Seite 13) verantwortlich zeichnende Person ist der Staatssekretär dieses Ministeriums Dr. Josef Hecken.


    Das vollständige Dokument ist wiedergegeben @ http://dierkschaefer.files.wor…7-fonds-heimerziehung.pdf ( 2.95 MB )


    Das vollständige Dokument ist ebenso wiedergegeben @ http://s14.directupload.net/file/d/2901/94m2xg9i_pdf.htm ( 2.95 MB )


    [ Anfang des Auszugs einer zitierten Passage aus diesem Dokument ]



    [ Ende des Auszugs einer zitierten Passage aus diesem Dokument ]




    Präambel der Antragsformulare für Heimopfer zur Beantragung von „Leistungen“ aus den „Hilfsfonds“



    Zitat

    [ Jetzige Präambel des Antragsformulars für Heimopfer-OST zur Beantragung von „Leistungen“ ]


    Vereinbarungen über Leistungen aus dem Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“


    Die Errichter des Fonds Heimerziehung weisen darauf hin, dass die Leistungen des Fonds Heimerziehung freiwillige Leistungen sind und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gewährt werden. Aus der Gewährung dieser freiwilligen Leistung können keine neuen Rechtsansprüche hergeleitet werden oder gar aus der Gewährung der freien Leistung entstehen.


    Zitat

    [ Jetzige Präambel des Antragsformulars für Heimopfer-WEST zur Beantragung von „Leistungen“ ]


    Vereinbarungen über Leistungen aus dem Fonds „Heimerziehung in der BRD in den Jahren 1949 bis 1975“


    Die Errichter des Fonds Heimerziehung weisen darauf hin, dass die Leistungen des Fonds Heimerziehung freiwillige Leistungen sind und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gewährt werden. Aus der Gewährung dieser freiwilligen Leistung können keine neuen Rechtsansprüche hergeleitet werden oder gar aus der Gewährung der freien Leistung entstehen.


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    Freiheit ist keine Selbstverständlichkeit; Freiheit bedarf ständiger Wachsamkeit!

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