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Auf meine gestrige Frage hin per Email und in einigen Heimkinder-Foren
und auf meine schon for einem Monat aufgestellte Behauptung hin
ZitatAlles anzeigenEhemalige Heimkinder wenn sie Hilfeleistungen in Anspruch nehmen wollen müssen eine VERZICHTSERKLÄRUNG unterschreiben.
Hat Erika Tkocz ( »Oerni« ) denn jetzt, seither – seit dem 28. Oktober 2011 ( als diese Frage zum ersten mal aufgeworfen wurde ) – von dem sie, d.h. den „Fondsverteilungsarbeitskreis“ begleitenden Prof. Dr. Peter Schruth ( „Ombudsmann“ [ Jurist / Rechtsberater ] ), herausgefunden ob antragstellende Ehemalige Heimkinder, die einen oder anderen Hilfsfonds/Ausgleichsfonds/Folgeschädenfonds in Anspruch nehmen wollen, eine VERZICHTSERKLÄRUNG unterschreiben müssen, oder nicht ?
Wäre schön wenn sie, Erika, sich mal DAZU äussern würde – und auch DAZU äussern würde was ihre Konfidanten Michael-Peter Schiltsky, Wolfgang Bahr und Dr. Hans-Siegfried Wiegand GENAU ZU DIESER ANGELEGENHEIT zu sagen haben. Alle Ehemaligen Heimkinder würden ganz sicherlich ALL DAS mal gerne wissen.
Diese – zur Erinnerung an diese wichtige Frage, die unbedingt einer Beantwortung bedarf – nochmalige Nachfrage steht auch, seit Freitag, 25. November 2011, um 05:09 Uhr im FORUM -FREIE INITIATIVE EHEMALIGER HEIMKINDER @ fi-ehk.de/forum/board/index.php?page=Thread&postID=4760#post4760 im Beitrag 37, auf Seite 2, in dem Thread mit der Überschrift: »Müssen Ehemalige Heimkinder die den RTH-Fonds in Anspruch nehmen eine VERZICHTSERKLÄRUNG unterschreiben ?« ( wobei „RTH“ für „Runder Tisch Heimerziehung“ steht, der „Runde Tisch“ über den die kürzlich mit dem »HANS-EHRENBERG-PREIS« ausgezeichnete Antje Vollmer die Schirmherrschaft innehielt ).
...haben Erika Tkocz, Wolfgang Bahr und Michael-Peter Schiltsky jetzt – am Samstag, 26. November 2011 – folgende ANTWORT / BEKANNTGEBUNG in diesem genauen Wortlaut online gestellt:
ZitatAlles anzeigen@ ak-fondumsetzungheimerziehung.over-blog.de/article-verzichtserklarung-90007816.html
Saturday, 26. November 2011 [ Ref.: 626/11/Nov./201112:53 ]
Verzichtserklärung
Die Verantwortungskette sieht vor, dass eine Verzichtserklärung unterschrieben wird, es ist aber umstritten ob eine Verzichtserklärung eine Relevanz hat und wird gegenwärtig von uns überprüft.
Hier nachlesen was die Verantwortungskette dazu in ihrer Verwaltungsvereinbarung schreibt:
landtag-bw.de/WP15/Drucksachen/0000/15_0775_d.pdf [ vom Landtag Baden-Württhemberg ausgehende Drucksache – Drucksache 15 / 775 vom 25.10.2011 – umfast insgesamt 16 Seiten – 247.53 KB – Es ist mit Sicherheit anzunehmen dass die Bundesregierung und alle anderen Länderregierungen der BRD gleichlautende offizielle Drucksachen / Verwaltungsvereinbarungen zu Protokoll gegeben haben. ]
Verwaltungsvereinbarung
ab Seite 3 werden alle Aspekte beschrieben, die die Fondumsetzung betreffen und auf Seite 10 folgendes zu der Verzichtserklärung:
„(3)Leistungen aus dem Fonds werden nur für Betroffene gewährt, die erklären, dass sie mit Erhalt einer Leistung aus dem Fonds auf Geltendmachung jeglicher Forderungen, einschließlich der Ansprüche wegen Rentenminderung aufgrund der Heimunterbringung, gegen die öffentliche Hand und die Kirchen sowie ihre Ordensgemeinschaften und Wohlfahrtsverbände, einschließlich deren Mitglieder und Einrichtungen, unwiderruflich verzichten. Dieser Verzicht umfasst auch den Ersatz von Kosten für die Rechtsverfolgung.“
Wir haben uns gegen diese Verzichtserklärung ausgesprochen, da diese unabhängig von ihrer Rechtswirksamkeit, keinesfalls zu der Befriedigung wird beitragen können, welche sich die Verantwortungskette versprechen, sondern die Betroffenen nur verprellen wird.
Erika Tkocz [ ohne Rechtswissen ]
Wolfgang Bahr [ ohne Rechtswissen ]
Michael-Peter Schiltsky [ ohne Rechtswissen ]