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GERICHTSURTEILE - „Grundsatzurteile“, die möglicherweise nicht nur auf Heimkinder-OST, aber auch auf Heimkinder-WEST zutreffen, und im juristischen Sinne auf DIE DAMALIGE HEIMERZIEHUNG IN BEIDEN POLITISCHEN SYSTEMEN anwendbar sind.
„Grundsatzurteile“ erstritten von Heimkind-OST Ralf Weber (56) persönlich. – Wer kann genaue Auskunft im juristischen Sinne DARÜBER geben ?
Ralf Weber, Vertreter des Opferbeirates des Geschlossenen Jugendwerkshofes Torgau in der ehemaligen DDR soll zwei relevante „Grundsatzurteile“ erstritten haben.
Wer weiß im juristischen Sinne etwas genaueres DARÜBER ?
Wer kann die genauen Daten und Aktenzeichen dieser beiden „Grundsatzurteile“ zur Verfügung stellen, die diese „Grundsatzurteile“ genau identifizierten und designieren und Auskunft im juristischen Sinne über die Person des Klägers geben ?
Falls der ein oder andere hier einen Wert im juristischen Sinne DARIN sieht und bereit ist sich auch mal DAMIT zu befassen.
Dabei möchte ich Euch allen versichern, dass für mich, und für mich persönlich redend, die Wichtigkeit in den juristischen Aspekten und Grundprinzipien dieser „Grundsatzurteile“, und nicht in der Person des Klägers, liegt. Seine persönlichen und personenbezogenen Daten interessieren mich nicht im geringsten und um diese geht es überhaupt nicht hier.
Die jursistischen Aspekte und Grundprinzipien selbst, die, m.E. gleichermaßen auf OST und WEST zutreffen, dieser beiden „Grundsatzurteile“, und anderer solcher „Grundsatzurteile“, diese gilt es, m.E., AUSZUSCHÖPFEN und ANZUWENDEN --- nichts anderes.
Das ist, meiner Meinung nach, auch DAS EINZIGE was uns voranbringen wird und uns zu einer „ANGEMESSENEN ENTSCHÄDIGUNG“ verhelfen wird.
Dabei steht es natürlich aber auch jedem frei zu unterschreiben, dass er / sie unwiderruflich auf alle rechtlichen Ansprüche und alle weiteren rechtlichen Ansprüche, die er / sie haben mag verzichtet; und die Schädiger wären ganz sicherlich sehr erfreut darüber wenn sich alle zu Letzterem entscheiden würden.