Nur soviel. Ich hoffe du verfügst über genügend Befundberichte und einfühlsame therapeutische Begleitung.
Ein weiterer Knackpunkt ist dann die Tatzeit die du geltend machst. Bis 1975 gilt das alte OEG......danach das neue....
Hierzu dann aber mehr .....falls du wünschst.....
lg
Hallo Tegro,
ich hatte von 2007 bis 2009 zuerst quasi therapeutische Begleitung druch den Sozialdienst der Diakonie, den ich zunächst deshalb in Anspruch nahm, weil mein damaliger Sachbearbeiter im Jobcenter meines Wohnortes der Meinung war, seine Machoallüren an mir auslassen zu können, was mich beinahe dazu verleitet hätte, ihm mindestens eine Büroumdekoration der unangehmen Art zu verpassen. Zudem kam noch dazu, daß meine inzwischen verstorbene Mum immer mehr zum Pflegefall wurde und ich mich um sie kümmern mußte und ich wegen meiner immer noch vorhandenen Schulden auch eine Weile mit der Schuldnerberatung der Diakonie zu tun hatte. Die, ich sage es mal so, Begleitung durch den Sozialen Dienst der Diakonie dauerte insgesamt 2 Jahre und führte letztlich dazu, daß ich im Anschluß daran eine mehrmonatige ambulante Therapie bei einer Psychologin verordnet bekam und auch durchzog.
Dadurch, daß ich durch meine verstorbenen Eltern viel an Rechtsstreitereien mitbekam, darunter noch eine andauernde, erbenrechtliche Rechtsstreiterei und der damalige Kampf meiner Eltern um ihre Rente und um die Pflegestufe für meine Mum, habe ich mir angewöhnt, jedwegliche Arztunterlagen und Gutachten miir immer in Kopie aushändigen zu lassen und in einem eigenen Ordner abzuheften; so daß ich wenigstens für geplante Krankenhausaufenthalte und die damit verbundenen Voruntersuchungen sämtliche Unterlagen in Kopie vorlegen kann. Diese Vorgehensweise hat mir bei der Erlangung der Schwerbehinderung mit dem GdB von 30, der Begutachtung des Ärztlichen Dienstes der Bundesagentur für Arbeit und der schriftlichen Zusage der Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten durch die Bundesagentur für Arbeit geholfen. Das nur als kleiner Exkurs zum Thema ich und Gutachten.
Das Angebot, mir weitere Details zum Opferentschädigungsgesetz erklären zu wollen, nehme ich gerne und dankend und bitte dich auch darum.