Beiträge von captain chaotika

    Hallo in die Runde,


    auch ich habe es jetzt endlich geschafft, meinen Antrag auf Leistungen aus dem Fonds für Heimerziehung nebst Kostenvoranschlägen und einem Begleitschreiben vorab per Mail an die entsprechende Sachbearbeiterin beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe rauszuschicken. Im Laufe der kommenden Woche schicke ich den Antrag nebst Kostenvoranschlägen und Begleitschreiben zusätzlich noch als Einschreiben mit der Post raus. Mal sehen, wann dann die fette Kohle aufs Konto kommt...... bin nämlich in einer finanziell recht üblen Schieflage, dank Streß mit dem Jobcenter und brauche das Geld sehr dringend.


    Wie schnell ging das eigentlich bei euch mit der Geldauszahlung, nachdem ihr alle Unterlagen, sprich den Antrag und die dazugehörigen Kostenvoranschläge, Rechnungen etc.pp., beim Fonds für Heimerziehung und den dafür zuständigen Landschaftsverbänden eingereicht habt?

    Hallo Tegro,


    wow das ist ja immerhin was :thumbup: Denen war wohl dein, ich vermute mal jahrelanges, Rumgenerve und, ich vermute auch hier mal, die mit dem Rumgenerve verbundenen jahrelagen Rechtsstreitereien mit der damit verbundene Rufschädigung des Trägers des Heimes, in dem du warst, ein wenig zuviel. ;)
    Da ist das mit der freiwilligen Entschädigungszahlung vom Träger des Heimes, in dem du warst, an deine Person das kleinere Übel. :D:thumbup:


    Der Träger des Heimes betreibt damit, meiner Meinung nach nur Schadensbegrenzung, denn sonst könnten ja die anderen Exinsassen des Heimes in dem du warst und denen es ähnlich erging wie dir, ja auch noch auf entsprechende Gedanken wegen Entschädigung und so kommen und Dinge zutage fördern, die dem Ruf des Trägers des Kinderheims weiter nachhaltig schädigen können.

    Hallo in die Runde,


    ich seh mal wieder den Wald vor lauter Bäumen nicht bzw. sehe die Bäume vor lauter Wald nicht und brauch daher mal wieder eure Hilfe.
    Bin an meinem Antrag auf Leistungen aus dem Fonds für Heimerziehung seit Wochen wie wild am rumtüfteln und habe da jetzt noch folgende Fragen:
    1. Insgesamt gibt es ja maximal 10 000€ von dem Fonds, davon werden 250€ nach Wahrnehmung des Beratungstermins ausgezahlt und man hat 1000€ frei, für die man keine Belege einreichen muß. Folglich bleibt ein Rest von 8750€ übrig, für die entsprechende Belege einzureichen sind. Muß ich diesen Betrag von 8750€ voll ausschöpfen oder kann ich von diesem Betrag bis maximal 300€ nach oben oder unten abweichen?
    Genau komme ich mit meinem Wunschzettel nicht auf den Betrag. Was kann passieren, wenn ich den Betrag nicht voll ausschöpfe?
    2. Wie lange hat es bei euch gedauert von der Einreichung aller Belege (Kostenvoranschläge etc.pp.) bis zum Erlaß eines entsprechenden Bescheides und der Auszahlung des Geldes?
    3. Ist das möglich, daß mir das Geld auch in bar ausgezahlt werden kann oder geht nur Scheckauszahlung bzw. Überweisung?
    Ich sage vorab schon mal danke für eure Hilfe.


    Ich finde den Brief sehr treffend verfasst und bin der Meinung das wir alle zusammen zur Frau Merkel fahren sollten und erst fahren wenn wir eine angemessene Entschädigung bekommen


    wobei der Begriff "angemessene Entschädigung" ein ssssseeeehhhhhhrrrrr deeeehhhnnnbbbahhhhrrrreeerr Begriff ist!!!, denn was wird unter "angemessen" verstanden? Lächerliche 10€ monatlich für jeden Monat Kinderheimzeit oder etwa 1 Mio€ für jeden Monat Kinderheimzeit?

    Hallo Pitterchen,


    daß das mit den Rentenersatzleistungen erst ab einem Alter von 14 Jahren gilt, wollte ich gestern auch schreiben, doch jetzt bist du mir nun zuvorgekommen ;)
    Daß das in dieser Form eine riesengroße Schweinerei ist, gerade weil ganz gezielt jüngere Kinder, die in den 1950er und 60er Jahren in den Kinderheimen zu mehr als zwei Stunden Arbeit am Tag herangezogen wurden, von jedweglichen Lohn- und Rentenansprüchen ausgenommen wurden und nun wegen dieser nicht anerkannten Rentenanwartschaftszeiten unter Umständen mit einer mickrigen Rente auf Sozialhilfeniveau auskommen müssen, sehe ich ganz genauso wie du. :thumbup:

    Hallo Marduk,


    Da ich erst kürzlich von der Entschädigung erfahren habe meine Frage nun dazu. Ich weiss das die Frist seit 30. September letzten Jahres vorbei ist. Gibt es noch Alternativen zu dem Fond? da bei mir diesbezüglich einiges schief gelaufen ist. Ich war von 88 - 89 im JWH aufgrund einer Unterschrift meines Stiefvaters, der nichtmal ein Erziehungsberechtigter war. Wäre über jede Hilfe dankbar...


    den Antrag auf Leistungen aus dem Fonds für Heimerziehung in Kombination mit einem Antrag auf Akteneinsicht in alte noch vorhandene Kinderheim- und Jugendamtsakten zu deiner Person würde ich an deiner Stelle dennoch stellen, alleine schon deshalb, um wenigstens die Kinderheimzeit amtlich dokumentiert und mindestens Einsicht bzw. Fotokopien von allen noch vorhandenen Kinderheim-und Jugendamtsunterlagen zu deiner Person zu erhalten. Zusätzlich stellst du noch einen Antrag auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz, denn schließlich sind die Erzieher in den Kinderheimen mit manchen Kindern nicht grade zimperlich umgegangen, so wie man hier so liest. Ggf. erhälst du dann wenigstens finanzielle leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz.


    Ich bin für meinereiner selbst etwas ähnliches am ausarbeiten, denn die Kinderheimzeit beinhaltet nur ein Bruchteil an Gewalterfahrung, die ich in meinem Leben machen mußte, darunter zwei Beinahevergewaltigungen, wobei ich beim zweiten mal stiften gehen konnte, Stalking durch den damaligen Freund meiner verstorbenen Mutter, Mobbing und Verprügelattacken in der Schule, Diebstahl usw.; daher stelle ich noch zusätzlich einen Antrag auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz, mal sehen, ob das ebenfalls klappt.... den Nachweis über die Kinderheimzeit habe ich jetzt nun amtlich und kann ihn dem Antrag auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz neben noch anderen Unterlagen beifügen.
    Der Antrag auf Leistungen aus dem Fonds für heimerziehung läuft nach wie vor weiter und, nachdem ich nun die ersten 250€ alleine für die Fahrt zum Gesprächstermin beim landschaftsverband Westfalen-Lippe erhalten habe, müssen nur noch die weiteren Feinheiten ausgearbeitet werden und dann gibts hoffentlich Bares für den angestrebten Großeinkauf...

    Hallo Levi01,


    in meinem Fall wurde dies etwas anders gehandhabt und zwar hat der Landschaftsverband Westfalen- Lippe als zuständiger Träger des Fonds für Heimerziehung das Kinderheim, in dem ich damals war, direkt schriftlich beim Kinderheim um Auskunft, ob ich da tatsächlich war, gebeten. Die Heimleitung hat dann in den dort noch vorhandenen Altarchiven eine Registerkarte, ja damals wurde noch mit Registerkarten manuell gearbeitet, mit meinem Namen, der damaligen Anschrift meiner Familie und dem Namen des Sachbearbeiters des Jugendamtes gefunden und diese als Kopie an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe geschickt und damit ist meine Heimzeit amtlich nachgewisen. Die selbe heimleiterin hat mir ein paar Wochen später, weil ich telefonisch darum bat, ebenfalls einen Scan der besagten Registerkarte per Mail geschickt und mir mitgeteilt, daß ansonsten aufgrund eines Brandschadens keinerlei weitere Unterlagen über meine Kinderheimzeit mehr existieren, was für mich sehr schade ist.

    Hallo JW1HAL,


    das Erstgespräch hatte ich, wie schon gesagt, bereits. die grobe Richtung bin ich mit der Sachbearbeiterin durchgegangen, was mir nur noch fehlt, sind die Feinheiten dazu und da ist so ein alphabetischer katalog, aus dem ersichtlich ist, was ich alles geltend machen kann und was nicht, sehr hilfreich, weil es vor allem dauerndes Nachfragen nach dem Warum, wieso, weshalb wird mir dies das und jenes nicht genehmigt erspart, Die drei Bereiche Wohnung, Gesundheit, Mobilität sind da nur sehr vage und grob gefaßt.
    Die selben Fragen habe ich übrigens heute per Mail an die Sachbearbeiterin des LWL rausgeschickt u.a. mit einem Kostenvoranschlag für die Monatsfahrkarte, die ich mir gerne mal wieder leisten möchte, mal sehen, wann ich Antwort erhalte.

    @ Wegscheißer,


    hast du versucht, gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch und notfalls Klage mit der Begründung, daß du erst jetzt von der Existenz des Fonds erfahren hast, einzulegen? Das wäre ggf. noch eine Möglichkeit, an die Leistungen aus dem Fonds ranzukommen denke ich...
    Was du diesbezüglich wenigstens erreicht hast, ist die amtliche Bestätigung über deine Heimkinderzeit und wer weiß, wofür die Bestätigung der Heimkinderzeit noch gut sein wird...


    In meinem Fall bin ich jetzt über diesen amtlichen Nachweis meiner Heimkinderzeit froh, denn es hilft mir wieder ein Stück bei meiner Vergangenheitsbewältigung weiter.

    Hallo zusammen,


    nachdem ich jetzt nun durch diesen Thread gekämpft habe und mir so einen einigermaßen Überblick über den Fonds Heimerziehung verschaffen konnte, habe ich jetzt doch noch einige Fragen.
    1. Wie ist das mit dem vereinfachten Antragsverfahren genau zu verstehen und bis zu welcher Summe kann man da nun genau gehen ohne irgendwelche Belege dazu liefern zu müssen?
    2. Gibt es eine alphabetische Liste über Sachen die beantragt werden können und die ganz sicher genehmigt werden und wenn ja, wo finde ich diese bzw. wo bekomme ich diese?
    3. Gilt das, ich sage mal Grundgerüst, mit den Bereichen Wohnung, Gesundheit, Mobilität aus denen meinereiner Leistungen beantragen wird, immer noch? Was genau fällt unter diese drei Bereiche?
    4. Wie ist das mit der Übernahme der Beiträge von Versicherungen im Bereich Hausrat und Haftpflicht? Kann ich diese beim Fonds geltend machen und übernimmt der Fonds diese?
    5. Kann ich bei dem Fonds auch Geldbeträge für laufende Bausparberträge bzw. Lebensversicherungen geltend machen bzw. übernimmt der Fonds diese?
    6. Kann ich beim Fonds die Kosten zur Pflege des Grabes meines Vaters geltend machen und übernehmen die das?
    7. Muß ich stets in Vorleistung gehen oder reichen für die von mir gewünschten Sachen, die ich von dem Fonds haben möchte, erstmal Kostenvoranschläge aus? Vorleistung ist nämlich bei mir wegen SGB2- Bezuges und mindestens einer recht üblen Pfändung mit Offenbarungseid nicht so ohne weiteres möglich, ebensowenig Ratenzahlung.
    Das Beratungsgespräch beim Landschaftverband Westfalen- Lippe in Münster hatte ich am 21.07.2015, bin da mit qualmendem Kopf vor lauter Input durch die Sachbearbeiterin förmlich rausgegangen und muß die Infos alle erstmal sacken lassen.... Laut Sachbearbeiterin erhalte ich die Fahrtkostenpauschale zum Beratungsgespräch in Höhe von 250€ bis Ende September diesen jahres auf mein Konto überwiesen.... so nebenbei habe ich seit mehreren Monaten mehrere gerichtliche Wiederaufnahmeverfahren gegen das Jobcenter meines Wohnortes wegen der Höhe der SGB2- Bezüge und der kosten der Unterkunft in Arbeit... bin daher nicht so ganz auf der Höhe und deshalb frage ich hier noch mal nach, denn ich will bei der Beantragung der Entschädigungsleistung durch den Fonds für Heimerziehung nichts falsch machen und mir so selber schaden.... ich hoffe, daß ihr es mir nachseht, wenn ich diese Fragen noch mal erneut stelle,

    Hallo in die Runde,


    wie läuft eigentlich so ein Gespräch bei den Beratungsstellen, die für den Heimkinderhilfsfonds zuständig sind, ab? Ich frage das deshalb, weil ich Ende letzten Jahres den entsprechenden Antrag für den Fonds gestellt habe und nun nächste Woche zum Beratungsgespräch bei der für mich zuständigen Beratungsstelle erscheinen soll. Welche Leistungen kann ich von dem Fonds erwarten und richtet sich die Höhe/ Art der zu erwartenden Leistungen nach der Dauer des Heimaufenthaltes oder sind die Leistungen aus dem Fonds unabhängig davon?