Beiträge von micky

    Heute schon in der Zeitung,Dank Norda


    Aus der Redaktion
    Kommentare


    09.01.2012 17:02 Uhr
    Ehemalige Heimkinder schicken Wulff linke Schuhe


    Fürstenwalde (dpa) Ehemalige Heimkinder wollen mit Schuhen den Umgang des Bundespräsidenten Christian Wulff mit der Pressefreiheit kritisieren. Der Verein "die ehemals minderjährigen opfer" rief am Sonntagabend zu dieser Aktion alle früheren Heimkinder über das Internet auf, Wulff nach arabischer Sitte einen linken Schuh zu schicken.


    Bereits am Sonnabend gab es eine "Schuhe-Demo" vor dem Schloss Bellevue. © dapd


    Wie die Organisatoren am Montag in Fürstenwalde (Oder-Spree) mitteilten, kritisieren sie damit "die Kriegserklärung unseres Bundespräsidenten an die Pressefreiheit". In der arabischen Kultur werden mit dem Emporhalten eines Schuhs Ärger und Verachtung zum Ausdruck gebracht.


    Mit dieser Aktion wolle gleichzeitig die große Gruppe einstiger DDR-Heimkinder auf sich aufmerksam machen. Bis Montagmittag hatten den Angaben zufolge knapp 200 Menschen den Aufruf gelesen und überwiegend begrüßt.

    Liebe Grüße Micky


    Quelle : Märkische Oderzeitung

    Hallo zusammen,was haltet Ihr von folgender Aktion? "Schuhe an den Bundespräsidenten" die Norda vorgeschlagen hat.Es folgen jetzt einige erlaubte Kopien vom FI-EHK


    Tut was gutes
    Schuhe an den BP



    Hallo Leute,




    weshalb machen wir nicht eine Aktion?


    Schuhe an den Bundespresidenten, das würde schon ulkig ausschauen wenn die Post hunderte alte Schuhe an den Wulff ausliefern müsste.


    So denke ich können wir unseren Unmut zur geltung bringen. Karte rein " Ein ehemaliges Heimkind der BDR / DDR"


    Mein Paket ist schon gepackt ...und die 6,50 € kan ich gerade noch aufbringen.


    Antwort einiger User
    Super Idee
    Aber bitte nur linker Schuh. Das gilt in der arabischen Welt als Geste der Verachtung. Damit könnten wir auch deutlich machen das Integration bei uns schon angekommen ist, im Gegensatz zu den Politikern die nur davon erzählen.


    Ich bin dabei Norda, dank Dir für die Anregung!



    Dann aber bitte mit dem Absender,oder im Namen, von ALLEN !!EHK (die EHK von GANZ!! Deutschland)



    absender als vorschlag ---ehemaliges geschundenes heimkind----und dann ohne worte


    Absender so frei wie die Gedanken sind
    Liebe Norda, lass uns da niemanden einschränken. Jeder so frei und so kreativ oder so ehrlich wie er/sie mag.
    Ich bin guter Dinge.


    ich denke das es sich lohnen wird . da spielt es keine rolle wie unterschrieben wird . ich pers. werde es unter meinen namen machen .grüße an alle .


    Na Norda,


    das kann ich sofort mitmachen! Ich denke das schläg ein wie ein Hammer.
    Super Idee ....weiter so Leute
    Hauptsache es machen genügend mit!


    Adresse:


    Herr Bundespräsident Christian Wulff


    Chateau Schönblick (Schloß Bellevue)
    10557 Berlin


    So Leute , der DPD greift die Aktion mit den Schuhen voll auf . Ein Aufruf an allen Beteiligten und allen die mitmachen wollen geht raus .Ich bitte alle die es sich leisten können und auch die, die sehr zu knappern haben, macht Eure Päckchen fertig und bringt sie am 13.1.2012 pünktlich zur Post .Die Zeitung stürtzt sich jedenfalls in freudiger Erwartung darauf . Lg. Norda



    Hast Du mit jemanden von der DPD gesprochen?


    Oh ja am Donnerstag 2 Stunden und Heute noch mal 2 Stunden .Es wird sich für uns auszahlen . Lg. Norda


    Hallo Norda,ein Päckchen mit meinem linken Schuh geht am Freitag auf die Reise,mit vollen Namen und Adresse. :) Liebe Grüße Micky


    So,
    damit auch alles da ankommt wo es soll,die korreckte Anschrift.


    An den Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland
    Herrn Christian Wulff
    Schloss Bellevue
    Spreeweg 1
    10557 Berlin
    Deutschland


    Ich hoffe es werden viele alte linke Schuhe.


    Wer macht von uns noch mit???


    Liebe Grüße Micky

    Hallo Teddy,es lag mir absolut fern die Stasi und die Kirche in einem Topf zu werfen. :) Mir ging es einfach nur darum wie man,damals in Ost und West uns ehem.Heimkinder behandelt hat.In der BRD war es halt die Kirche und in der DDR die Stasi.Liebe Grüße Micky

    Hallo Wonzel,das glaube ich Dir nicht,und warum,man braucht nur zu lesen wie es uns damals erging.Auf der einen Seite die Kirche auf der anderen Seite die Stasi und auf beiden Seiten die Regierung.Liebe Grüße Micky
    Ach eines habe ich vergessen,Kinder lügen und die Erzieher oder der Vormund sagen immer die Wahrheit :cursing::cursing::cursing:

    Hier noch ein Leserbrief zum Beitrag 38,von Dirk Friedrich


    WIR WOLLEN IHRE ALMOSEN NICHT!


    Liebe ehemalige Heimkinder, liebe Mitglieder, liebe Freunde und Freundinnen,


    In den Medien heißt es wieder und wieder: Es wird Entschädigungszahlungen geben, es wird Wiedergutmachungen geben. Und dazu schwirren auch gleich Zahlen durch den Blätterwald: Bis zu 10.000Euro seien möglich...


    Die Wahrheit sieht leider sehr viel trauriger aus:
    1. Es gibt keine Entschädigungen, es gibt keine Wiedergutmachungen! Es wird allenfalls – bei
    nachgewiesener Bedürftigkeit – Hilfeleistungen geben. Sachleistungen. Kein Bargeld! Also:
    der eine bekommt eine Brille, der zweite einen Stützstrumpf, für den dritten ist eventuell eine Gehhilfe drin...


    2. Ganz großmäulig ist von Rentennachzahlungen die Rede. D.h. Zahlungen, die unser gutes
    Recht sind, um die wir betrogen wurden, die Staat und Kirche einbehalten haben,
    unterschlagen! Aber zu Rentennach-zahlungen gehört doch auch immer ein Lohn... Wo ist der?


    3. Therapien werden „großzügig“ mit bis zu 10.000 Euro veranschlagt. Bei einer
    Therapiestunde á 100 Euro kann man sich leicht ausrechnen, wie weit man kommt. Wenn nicht die Krankenkasse eh herangezogen wird. Und wenn man sich überhaupt auf eine Therapie einlassen will!


    4. Alle Hilfszahlungen aus dem Fonds sind nachrangig.
    Das heißt, Krankenkassen, Rentenkassen, Sozialämter, Arbeitsämter müssen bestimmte Leistungen erbringen – erst dann ist vielleicht der Fonds dran. Das heißt dann also: nicht mal ein Stützstrumpf aus dem Fonds, nicht mal eine Gehhilfe. Es könnte allenfalls noch heißen, dass die Krankenkasse sich noch schwerer tun werden, etwas zu bewilligen. Es gibt ja den Fonds...


    5. Hilfsbedürftigkeit muss vom Antragssteller selbstverständlich nachgewiesen werden. Dazu natürlich auch der ursächliche Zusammenhang der aktuellen Hilfsbedürftigkeit mit dem Heimaufenthalt.


    Aber es kommt noch dicker:
    6. Wer einen Antrag auf irgendwelche Leistungen aus dem Fonds stellt, muss eine
    Verzichtserklärung unterschreiben, mit der er sich verpflichtet, keine weiteren Ansprüche geltend zu machen. Egal, ob sich ein Krankheitszustand erst nach Jahren verschlimmert, egal, ob durch Nachforschungen oder Therapie weit drastischere Schäden zu Tage treten als
    angenommen, egal, ob jemand erst später den Mut hat, sich all das Elend anzusehen, das ihm angetan wurde.


    7. Der Anteil des Bundes am Fonds soll aus dem Etat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) aufgebracht werden. Das heißt nicht nur, dass die Überlebenden mit dem Vorwurf konfrontiert werden, sich aus „fremden Töpfen“ zu bedienen – sie werden praktisch aus dem Topf, der u.a. eh zu ihrem Wohl (als Senioren z.B.) eingerichtet sein sollte, bezahlt. Man könnte also sagen, dass wir uns selbst bezahlen...


    8. Zur Zeit finden recht nebulöse Verhandlungen statt, um den Fluss der Gelder zu kanalisieren und Anlaufstellen ins Leben zu rufen. Keiner weiß nichts Genaues nicht, Gerüchte kursieren, Durchlässigkeit und Klarheit herrscht NICHT!


    9. Für die zu etablierenden „Anlaufstellen“ sollen übrigens 10 % des Gesamtvolumens des Fonds bereitgestellt werden!
    Wir sind nun der Meinung, dass wir – in den Heimen ausgebeutet, missbraucht, misshandelt – bereits bei den Verhandlungen am „Runden Tisch“ gehörig getäuscht, übervorteilt und betrogen wurden.
    Wir wollen nicht auch noch unsere Zustimmung zu weiteren Verhöhnungen und Demütigungen von ehemaligen Heimkindern geben und rufen alle auf, diesen Fonds zu boykottieren!


    Wir wollen ihre Peanuts nicht!
    Wir werden weiter um eine gerechte Entschädigung kämpfen!
    Unsere Chancen, auf politischem und/oder gerichtlichem Wege etwas zu erreichen, steigen mit jedem, der diesen Boykottaufruf befolgt, der unseren Protest mitträgt, der hilft, es den Kirchen und
    dem Staat zu zeigen, dass wir nicht zu blöd sind, ihre Manöver zu durchschauen!


    Nicht resignieren! Nicht aufgeben!


    Wir haben nichts zu verlieren außer unserer Angst!


    Zeigen wir Staat und Kirchen die rote Karte, beteiligen wir uns alle am Boykottaufruf auf der Homepage: VEH e.V. Ehemalige Heimkinder - Homepage des Vereins Ehemaliger Heimkinder e.V. VEH e.V. veh-ev.info


    „Keine Almosen für ehemalige Heimkinder!“

    Artikel vom 05.01.2012
    » Regionen » Nachrichten » Bei Anlaufstellen für ehemalige Heimkinder - Erfahrungen Opfer berücksichtigen
    Bei Anlaufstellen für ehemalige Heimkinder - Erfahrungen Opfer berücksichtigen


    Hannover/Northeim (usj) - Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt den flächendeckenden Aufbau regionaler Anlauf- und Beratungsstellen für ehemalige Heimkinder in Niedersachsen.


    Das Land setzt damit einen wesentlichen Beschluss des Runden Tisches auf Bundesebene zur Aufarbeitung des Schicksals ehemaliger Heimkinder in Westdeutschland zwischen 1949 bis 1975 um. „Allerdings war es ein langer Weg, bis die Landesregierung das Thema der misshandelten Heimkinder überhaupt wahrgenommen hat. Es bedurfte massiven Drucks der ehemaligen Heimkinder und anderer Beteiligten, wie beispielsweise der evangelischen Kirche, bis die Landesregierung einlenkte", erinnerte der stellvertretende Vorsitzende und sozialpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Uwe Schwarz, am Mittwoch.


    Schwarz ermunterte die ehemaligen Heimkinder, nun ihr erkämpftes Recht auch einzufordern und entsprechende Anträge auf Entschädigung zu stellen. Er appellierte an die regionalen Anlauf- und Beratungsstellen, die vielfach bitteren Erfahrungen der früheren Heimkinder umfassend zu berücksichtigen. „Viele staatliche Stellen haben im Lebenslauf der ehemaligen Heimkinder tiefe Wunden geschlagen und Narben hinterlassen. Diesen traumatisierenden Erfahrungen der Opfer müssen Land und Kommunen Respekt erweisen und besonders sensibel damit umgehen", forderte Schwarz.


    Quelle : Deutschland today

    Sexueller Missbrauch
    Ehemalige Heimkinder ziehen vor Gericht


    Zwischen 1945 und 1975 lebten rund 800.000 Kinder und Jugendliche in westdeutschen Heimen. Viele wurden in den kirchlichen oder staatlichen Einrichtungen über Jahre misshandelt, zur Arbeit gezwungen und sexuell missbraucht. Deshalb wollen Hunderte ehemalige Heimkinder vor Gericht ziehen. Sie fordern Entschädigung in Millionenhöhe.
    Hunderte ehemalige Heimkinder wollen für eine Entschädigung nun doch vor Gericht ziehen. Sie sind enttäuscht von den Beschlüssen der Jugend- und Familienministerkonferenz im Mai vergangenen Jahres. 120 Millionen Euro stehen aus Mitteln des Bundes, der Länder und der Kirchen zur Verfügung. Der Verein ehemaliger Heimkinder in Deutschland aber hält diesen Betrag für unangemessen und stellt Forderungen in Milliardenhöhe.


    Beratungsstellen gibt es nicht überall


    Ab sofort können ehemalige Heimkinder Leistungen aus dem Fonds Heimerziehung beantragen. Die Beratungsstellen allerdings, die die Verteilung der Mittel übernehmen sollten, sind längst nicht in allen Bundesländern in der Lage, sie auch wahrzunehmen. Mit der Einrichtung waren die Länder zum 1. Januar 2012 beauftragt. Der Zahl der eingerichteten Stellen fällt indes höchst unterschiedlich aus. So findet sich auf der Internetseite des Heimkinderfonds noch keine einzige Beratungsstelle in Baden-Württemberg, Niedersachsen dagegen bietet über 40 regionale Anlaufstellen.


    Einige Bundesländer – so etwa Hamburg, Hessen und Bremen haben die Anlaufstellen ihren Versorgungsämtern zugeordnet, andere, wie Bayern und Nordrhein-Westfalen den Landesjugendämtern. In den ostdeutschen Bundesländern übernehmen – auch wegen der unterschiedlichen Rechtslage in Ost und West – die Beauftragten zur Aufarbeitung der Folgen der Kommunistischen Diktatur (Brandenburg) oder die Landesbeauftragten für die Stasiunterlagen (Mecklenburg-Vorpommern) diese Aufgabe. Berlin hat als einziges Bundesland durchgesetzt, die Beratungsstelle einem unabhängigen, freien Träger zu übertragen.


    Antworten auf wichtige Fragen fehlen


    Allen Anlaufstellen gemein ist allerdings, dass ihnen Antworten auf wichtige Fragen fehlen. So ist die Anrechnung von Leistungen aus dem Hilfsfonds auf Renten- oder Transferleistungen noch nicht abschließend geklärt. Die Träger des Fonds haben sich bislang lediglich darauf geeinigt, dass die Leistungen nicht angerechnet werden sollen. Eine entsprechende Gesetzesgrundlage fehlt allerdings noch.


    Wieder andere Verfahrensfragen sind besonders unter den betroffenen ehemaligen Heimkindern umstritten. So sieht der Fonds keine Entschädigungen in Form von Barauszahlungen, sondern vielmehr Sachleistungen wie etwa Pflegeleistungen oder Trauma-Therapien bis zu einem Maximalwert von 10.000 Euro vor. Viele der zumeist älteren Betroffenen fragen sich allerdings, was sie nach Jahrzehnten noch mit einer Trauma-Therapie anfangen sollen, zumal eigens dafür ausgebildete Therapeuten in Deutschland rar sind.


    Unterschrift: Auf weitere Ansprüche verzichten


    Betroffene haben zudem nur drei Jahre Anspruch auf Leistungen aus dem Heimkinderfonds, erklärt Daniela Gerstner von der Berliner Anlauf- und Beratungsstelle im Nachbarschaftsheim Schöneberg. Anträge können bis 31.12.2014 gestellt werden. „Ob wer erst später pflegebedürftig wird, noch entsprechende Sachleistungen beantragen könnte, ist nicht geklärt“, sagt Gerstner.


    Für Irritation sorgt zudem eine Verzichtserklärung, die Betroffene unterschreiben müssen, wenn sie Leistungen aus dem Fonds beantragen. Sie erklären damit, künftig keine weitere Ansprüche gegen die Institutionen, in denen sie misshandelt wurden, geltend zu machen. Die meisten Betroffenen empfinden dies als die größte Zumutung, sagt das ehemalige Heimkind Wolfgang Focke. Immerhin sei der Fonds eingerichtet worden, weil ein Rechtsanspruch auf Entschädigung aufgrund von Verjährung nicht besteht, erklärt er. Warum er nun einen rechtsverbindlichen Verzicht auf juristische Mittel erklären soll, verstehe er nicht.


    Quelle : Frankfurter Rundschau

    04.01.2012


    Ehemalige Heimkinder gegen Fonds
    Entschädigung statt Almosen


    Der Verein ehemaliger Heimkinder boykottiert den Hilfsfonds der Regierung. Er will jetzt prüfen lassen, ob damalige Vergehen Menschenrechtsverletzungen sind.
    BERLIN taz | Der Verein ehemaliger Heimkinder (VEH) will den Fonds "Heimerziehung West" boykottieren, der am 1. Januar gestartet ist. "Wir fordern für jeden Geschädigten eine Einmalsumme in Höhe von 54.000 Euro oder eine Opferrente von 300 Euro", sagte Dirk Friedrich, Vizevorsitzender des VEH, zur taz.


    "Wir wollen ihre Almosen nicht", prangert der VEH auf seiner Homepage an. Damit meint der Verein, der 2004 als Interessenvertretung für die ehemaligen Kinder in westdeutschen Heimen von 1945 bis 1975 gegründet worden war, das Angebot des Fonds: 120 Millionen Euro für verloren gegangene Rentenansprüche sowie für Sachleistungen und Therapien. Dazu müssen AntragstellerInnen glaubhaft machen, dass sie bleibende psychische und physische Schäden haben oder zur Arbeit auf Feldern und in Fabriken gezwungen wurden.


    Die Fondssumme wird vom Bund, von Ländern und Kommunen und von den Kirchen zur Verfügung gestellt. Der Entschädigungsfonds ist ein Ergebnis des "Runden Tischs Heimerziehung" von letztem Jahr.
    "Ich bin 72, was soll ich mit einer Therapie?"


    Beim VEH melden sich nahezu täglich Betroffene. "Viele Opfer sagen: Ich bin 72, was soll ich mit einer weiteren Therapie, ich habe schon ein paar hinter mir", berichtet Friedrich. Nicht wenige frühere Heimkinder, die überwiegend von Hartz IV lebten, hätten Angst, im Alter wieder in ein Heim abgeschoben zu werden. Friedrich sagt: "Die Opfer hassen Heime."


    Das zuständige Bundesfamilienministerium weist die Vorwürfe des VEH zurück. "Wir halten den Fonds nach wie vor für eine richtige und sachgerechte Lösung", sagte eine Sprecherin.


    Dem VEH schwebt eine Entschädigung vor wie in Irland: Dort beträgt die Fondssumme über eine Milliarde Euro, Antragsteller sollen Ausgleichszahlungen von jeweils bis zu 65.000 Euro erhalten. 15.000 Anträge seien "positiv beschieden" worden.


    Rund 400 Opfer haben nach Friedrichs Aussage Entschädigungsklagen und Verfassungsbeschwerden eingereicht. Der Verein plant zudem eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. "Wir wollen prüfen lassen, ob es sich bei den Vergehen damals um Menschenrechtsverletzungen handelt", sagte Friedrich.


    Quelle : taz.de

    Heimkinder-Verein will Entschädigungsfonds boykottieren


    Der Verein ehemaliger Heimkinder lehnt den Entschädigungsfonds von Bund, Ländern und Kirchen weiter ab. Knapp 400 Opfer wollten stattdessen klagen, um eine höhere Entschädigung zu erstreiten, „die auch den Namen verdient“, sagte der stellvertretende Vereinsvorsitzende Dirk Friedrich der in Dortmund erscheinenden „Westfälischen Rundschau“ (Dienstagsausgabe). Die Kläger wollten den Rechtsweg notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg beschreiten.


    Ehemalige Heimkinder können zur Linderung erlittenen Leids ab sofort Leistungen aus dem Fonds von Bund, Ländern und Kirchen beantragen. Insgesamt stehen 120 Millionen Euro zur Verfügung, die jeweils zu einem Drittel von Bund, Ländern und Kommunen sowie katholischer und evangelischer Kirche und deren Wohlfahrtsverbänden und den Orden aufgebracht werden. Mit dem Geld sollen ehemalige Heimkinder unterstützt werden, die spezielle Hilfen benötigen, weil sie bis heute unter den Folgen der Heimerziehung leiden.


    Der Verein ehemaliger Heimkinder stellt Entschädigungsforderungen in Milliardenhöhe. In den westdeutschen Heimen lebten zwischen 1945 und den 70er Jahren rund 800.000 Kinder und Jugendliche. Viele von ihnen wurden gedemütigt, misshandelt, zur Arbeit gezwungen oder sexuell missbraucht.


    Quelle : domradio.de

    Misshandlungsopfer
    Ehemalige Heimkinder erhalten Entschädigung
    Von Martin Klesmann


    Berlin –


    Das Land Berlin wird ehemalige Heimkinder entschädigen, auch wenn Geld den oft traumatisierten Opfern nur begrenzt helfen kann.


    Zunächst zahlt Berlin für einstige Zöglinge, die zwischen 1949 und 1975 in West-Berlin Misshandlungen oder sogar sexuelle Übergriffe erleiden mussten, 1,1 Millionen Euro in den Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland“ ein. „Ab Herbst soll es dann auch einen Fonds für ehemalige DDR-Heimkinder geben“, sagte Thorsten Metter, Sprecher der Senatsjugendverwaltung. Der Anteil Berlins an dem insgesamt 40 Millionen Euro schweren Entschädigungsfonds für DDR-Heimkinder werde etwa 2,1 Millionen Euro betragen.


    Um alle Betroffenen zu beraten, richtet die Senatsverwaltung am 19. Januar im Nachbarschaftsheim Schöneberg, Holsteinische Straße 30, eine Beratungsstelle ein. Die Beratung wird vom Verband für sozial-kulturelle Arbeit organisiert, drei Sozialpädagogen bieten schon jetzt montags bis freitags unter der Telefonnummer 28 09 61 07 Gesprächstermine an. Jedes ehemalige Heimkind erhält maximal 16.000 Euro, davon sind bis zu 10.000 Euro für Therapien oder Betreuung veranschlagt, mit bis zu 6000 Euro sollen Rentenansprüche der oft über Jahre berufsunfähigen Ex-Heimkinder erhöht werden.


    Zwischen 1945 und 1989 haben etwa 30.000 Kinder in Berliner Heimen gelebt, zum Teil unter furchtbaren Umständen, wie die Studie „Heimerziehung in Berlin. West 1954-75, Ost 1945-1989“ dokumentiert hat. Misshandlungen fanden in staatlichen und kirchlichen Einrichtungen statt. In West-Berlin wurden diese Heime im Zuge der 1968er-Bewegung aufgelöst. Eine besondere Herausforderung heute ist es, den oft traumatisierten Heimkindern im Alter ein Leben zu Hause zu ermöglichen. Das Leben in einem Seniorenwohnheim würde bei den einstigen Heimkindern nämlich alte Traumata wachrufen, heißt es.


    Quelle : Berliner Zeitung

    Chronologie zur Debatte um Heimerziehung
    Demütigungen und Misshandlungen
    Ab sofort können ehemalige Heimkinder in Deutschland Anträge auf finanzielle Hilfen stellen. Bund, Länder und Kirchen starteten mit Jahresbeginn 2012 den „Fonds Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“. Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) nennt wichtige Stationen in der Debatte über die Heimkinder.


    Oktober 2004: Betroffene gründen den Verein ehemaliger Heimkinder, der für sich beansprucht, die Interessen der Opfer der Heimerziehung zu vertreten. Der Verein setzt sich dafür ein, die unwürdigen und menschenverachtenden Erziehungspraktiken in den Kinderheimen und Erziehungsanstalten öffentlich zu machen.


    Anfang 2006: Spiegel-Autor Peter Wensierski veröffentlicht sein Buch „Schläge im Namen des Herrn. Die verdrängte Geschichte der Heimkinder in der Bundesrepublik“ und eröffnet damit eine bundesweite Debatte. Der Petitionsausschuss des Bundestags befasst sich mit dem Thema; im Dezember findet erstmals eine Anhörung mit Vertretern der Heimkinder statt. Auch eine Forschergruppe der Theologischen Fakultäten der Uni Bochum nimmt sich der Heimerziehung in Westdeutschland an.


    Sommer 2008: Ein darauf aufbauendes Forschungsprojekt über konfessionelle Heimerziehung in Westdeutschland startet an der Uni Bochum. Die Kirchen tragen zur Finanzierung durch Drittmittel bei.


    November 2008: Der Bundestags-Petitionsausschuss empfiehlt die Einrichtung eines Runden Tisches zum Schicksal früherer Heimkinder in Westdeutschland.


    Februar 2009: Der „Runde Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“ konstituiert sich unter Vorsitz der ehemaligen Bundestags-Vizepräsidentin Antje Vollmer (Grüne). Dem Gremium gehören insgesamt 22 Personen an, darunter Vertreter des Bundes, der Länder und Kommunen, der Jugendhilfe, der Wohlfahrt, Wissenschaftler, ehemalige Heimkinder und je ein Vertreter der großen Kirchen sowie von Caritas und Diakonie, in deren Trägerschaft etwa zwei Drittel der Heime lagen.


    Juni 2009: Die katholische Kirche bedauert ausdrücklich das von Heimkindern in katholischen Einrichtungen erlittene Unrecht und bekräftigt ihren Willen zur Aufklärung. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, trifft im August erstmals mit Vertretern des Vereins ehemaliger Heimkinder (VeH) zusammen.


    Januar 2010: Die katholische Kirche startet eine Hotline für ehemalige Heimkinder.


    Dezember 2010: Der Runde Tisch Heimerziehung schlägt der Politik in seinem Abschlussbericht die Einrichtung eines Fonds von 120 Millionen Euro vor. Daraus sollten ehemalige Heimkinder Rentenausgleichszahlungen sowie Hilfen zur Bewältigung von Folgeschäden erhalten können. Bund und Länder signalisierten im Grundsatz ihre Zustimmung, die Kirchen kündigten ihre Mitwirkung an.
    Bund, Länder und Kirchen sollen je ein Drittel der Kosten tragen.


    Mai 2011: Die Forschungsgruppe der Universität Bochum legt ihren Abschlussbericht vor. Danach hat es in kirchlichen Kinderheimen in Westdeutschland bis in die 70er Jahre hinein große Missstände gegeben. Viele der dort untergebrachten Jungen und Mädchen hätten die Heime als „totale Institutionen“ erlebt, die durch autoritären Erziehungsstil, eingeschränkte Rechte sowie drakonische Strafen bis hin zu Misshandlungen und sexuellem Missbrauch gekennzeichnet gewesen seien.


    Juli 2011: Der Bundestag macht den Weg für die Entschädigung ehemaliger Heimkinder und für den Entschädigungsfonds frei.


    August 2011: Das Bundesverfassungsgericht lehnt eine Verfassungsbeschwerde ehemaliger Heimkinder gegen den Umgang des Bundestags mit der Frage der Heimkinder als unzulässig ab.


    Quelle: domradio.de

    Ehemalige Heimkinder zwischen Wut und Verzweiflung
    02.01.2012 | 19:02 Uhr
    Dortmund. Seit Montag können misshandelte Kinder aus Heimen Finanzhilfen aus einem 120-Millionen-Fonds erhalten. Doch was ihnen an Unterstützung angeboten wird, empfinden viele von ihnen als neuerliche Demütigung. Sie drohen mit Klage.


    Der Groll sitzt tief. Was ehemaligen Heimkindern seit Montag an Unterstützung angeboten wird, empfinden viele von ihnen als neuerliche Demütigung.


    Sie wollen klagen - „bis hin zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg“, sagt der stellvertretende Vorsitzende des Vereins ehemaliger Heimkinder (VEH), Dirk Friedrich, auf Anfrage der WR.


    Schon die Verhandlungen des Runden Tisches Heimkinder endeten im Eklat. „Wir wollen ihre Almosen nicht“, empörte sich der VEH. Die „Enttäuschung über diese von den staatlichen und kirchlichen Täterorganisationen“ aufgezwungene Regelung sei nicht verflogen. „Wut und Verzweiflung wechseln sich ab“, sagt Friedrich. Von „Hoffnung“ spricht er nur mit Blick auf die Gerichte: Die Zuversicht sei groß, sagt er, „doch noch eine Entschädigung, die auch den Namen verdient, zu erklagen“.


    Fast 400 Ehemalige hätten diesen Weg beschritten. „Das größte und widerlichste Verbrechen an Kindern und Jugendlichen in der Nachkriegszeit“, so Friedrich, „ ist so nicht einfach unter den Tisch zu kehren.“


    Im Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ stehen insgesamt 120 Millionen Euro zur Verfügung. Je ein Drittel kommen von Bund, Ländern und Kommunen sowie katholischer und evangelischer Kirche und deren Wohlfahrtsverbänden sowie den Orden. Die zeitlichen und örtlichen Begrenzungen werden schon an der Bezeichnung erkennbar: die DDR und die Zeit nach 1975 sind ausgenommen.


    „Die Leistungen können nichts ungeschehen machen,“ sagte gestern der Präsident des Kirchenamtes der Evangelischen Kirche, Hans Ulrich Anke, „aber sie sollen Menschen helfen, die Folgen besser zu bewältigen.“


    Quelle: Der Westen

    Heimkinder können Hilfsgelder beantragen: "Ich bin 72, ich brauche keine Therapie mehr!"


    Von Martina Züger


    Ab Montag (02.01.2012) können ehemalige Heimkinder in NRW Antrag auf finanzielle Hilfen stellen, bei zwei Beratungsstellen in Köln und Münster. Ein bundesweiter Fonds stellt 120 Millionen Euro zur Verfügung. Doch die Betroffenen macht das Modell wütend.


    Runder Tisch Heimerziehung
    Bild 1 vergrößern +


    Der Runde Tisch Heimerziehung


    Das Jahr 2012 sollte mit einer guten Nachricht für ehemalige Heimkinder beginnen. Im Dezember 2011 verkündete der Runde Tisch Heimerziehung die Auflage eines 120 Millionen Euro schweren Fonds, in den zu gleichen Teilen Bund, Länder und Kirchen einzahlen. Und so können seit dem 2. Januar 2012 ehemalige Heimkinder zunächst in den elf alten Bundesländern Antrag auf finanzielle Hilfen stellen. Der Runde Tisch rechnet mit 30.000 Anspruchsberechtigten. In NRW nehmen zwei Beratungsstellen – angesiedelt bei den Landesjugendämtern in Köln und Münster – ihre Arbeit auf. 120 Millionen Euro – das klingt viel. Und doch sind die ehemaligen Heimkinder aus den 50er und 60er Jahren empört.
    "Fonds ist Mogelpackung"
    Schwerpunkt


    Schwerpunkt: Kirche und Missbrauch


    "Wir wollen keine Almosen, der Fonds ist eine Mogelpackung", sagt Helmut Klotzbücher vom Verein ehemaliger Heimkinder, der als Jugendlicher bei einem Fluchtversuch aus dem Steinbruch, wo er im Auftrag des Heims schuften musste, ein Bein verlor. "Das ist erbärmlich", erklärt Rolf Breitfeld, Betroffener und Mitglied des Runden Tisches Heimerziehung. Und das ehemalige Heimkind Michael-Peter Schiltsky, Mitglied des Arbeitskreises Fondsumsetzung Heimerziehung, sagt resigniert: "Meine Erwartungen sind voll erfüllt. Ich ging nicht davon aus, dass die Sache günstiger für uns ausgeht." Wie funktioniert nun das Modell, das so viel Unmut hervorruft?
    Sachleistungen statt Geld
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    Der Fonds sieht vor, so wenig Leistungen wie möglich in Geld auszuzahlen. 100 Millionen Euro sind für Sachleistungen vorgesehen, 20 Millionen fließen in Rentenersatzansprüche. "Die Gesetzlichen Krankenkassen übernehmen ja nur die Grundversorgung. Der Fonds springt mit besonderen Therapien und Maßnahmen von bis zu 10.000 Euro Maximalwert pro Person ein", erklärt Markus Fischer vom LWL Westfalen, der mit der Einrichtung der Beratungsstelle in Münster mit zwei Mitarbeitern betraut ist. Aus dem Sachleistungstopf werden auch Maßnahmen bezahlt, die einen Aufenthalt im Altersheim verhindern. Markus Becker: "Viele Betroffene haben ja eine Aversion gegen Heime."


    Ein Pater und zwei Nonnen mit Schützlingen in einem katholischen Kinderheim
    Bild 2 vergrößern +


    Erziehung in kirchlichem Kinderheim in den 1950er Jahren


    Haben Betroffene nachweislich ohne Lohn im Auftrag des Heims arbeiten müssen - Heimkinder berichten von Feldarbeit, Arbeit in Wäschereien, als Hilfskräfte am Bau und bei ortsansässigen Unternehmen – können sie Rentenersatzansprüche in Form einer Einmalzahlung erhalten. Markus Fischer betont, man wolle es mit der Beweislast nicht übertreiben. Es sei längst bekannt, in welchen Heimen Zwang zur Arbeit herrschte. Gewährt wird der Rentenersatz allerdings erst ab dem Alter von 14 Jahren, zu dem Zeitpunkt endete die Schulpflicht. Hat jemand bis zur Volljährigkeit mit 21 Jahren, die bis Mitte der 1970er Jahre galt, gearbeitet, wären maximal 16.000 Euro drin. "Die Summe wird aber eher die Ausnahme sein, weil viele Heimkinder die Einrichtungen früher verließen", erklärt Becker vom LWL. Sind Zahlungen oder Sachleistungen beschlossen, müssen die Betroffenen eine Erklärung unterschreiben, in der sie auf alle weiteren Forderungen gegenüber der öffentlichen Hand, den Kirchen und Wohlfahrtsverbänden verzichten.
    Rente oder Einmalzahlung


    Der Verein ehemaliger Heimkinder stellt sich eine adäquate Entschädigung anders vor: 300 Euro Rente monatlich oder eine Einmalzahlung von 54.000 Euro für jeden Betroffenen. Nun ruft der Verein, der größte seiner Art in Deutschland, offen zum Boykott des Fonds auf. "Wir Heimkinder waren Freiwild. Wir fordern eine echte Entschädigung für erlittene Menschenrechtsverletzungen und Zwangsarbeit. Der Fonds zahlt aber nur Beihilfen für Folgeschäden, die wir nach 40 Jahren auch noch beweisen müssen", sagt Helmut Klotzbücher. Und der stellvertretende Vorsitzende Dirk Friedrich berichtet: "Die Betroffenen rufen bei uns an: 'Ich bin 72 Jahre alt, ich brauche keine Therapie mehr!'"
    Entschädigung und Entschuldigung sind am wichtigsten


    Auch von den beteiligten Politikern und Juristen wird das Wort Entschädigung wohlweislich vermieden, obwohl es im Abschlussbericht des Rundes Tisches Heimerziehung nach Auswertung von 336 gültigen Fragebögen ehemaliger Heimkinder heißt: "Knapp zwei Drittel der ehemaligen Heimkinder melden Ansprüche auf Entschädigung an. Insgesamt zeigt sich, dass die wichtigsten Anliegen Entschädigung, Entschuldigung und die eigene Erfahrung berichten darstellen."
    Opfer sind erbost über Verzichtserklärung


    Michael-Peter Schiltsky ist zudem entsetzt, dass die Beratungsstellen mit Ausnahme der Stadt Berlin nicht bei freien Trägern, sondern bei den Jugendämtern angesiedelt werden: "Die Menschen sollen sich also bei den Stellen bewerben, die vormals die einweisende Instanz waren. Für viele Betroffene ist das eine neuerliche Kränkung." Dass Rentenersatz erst für Lebensjahre nach dem 14. Geburtstag gezahlt wird, findet er zynisch. Viele Heimbewohner hätten längst vorher arbeiten müssen.


    Was bei den Betroffenen ebenfalls nicht gut ankommt: Nicht die gesamte Summe von 120 Millionen Euro fließt direkt in Leistungen an die Heimkinder, zehn Prozent des Fonds-Budgets verwenden die Länder für den Unterhalt der Beratungsstellen. Viele Betroffene sind auch erbost über die Verzichtserklärung und diskutieren hitzig in Internetforen. "Ehemalige Heimkinder seid gewarnt", schreibt User "Martini", alias Martin Mitchell, auf Heimkinder-Forum.de. "Die Verzichtserklärung ist Täterschutz pur." Mitchell, in den 60er Jahren im Heim aufgewachsen, lebt seit vielen Jahren in Australien.
    Auf dem Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte


    Der Verein ehemaliger Heimkinder wünscht sich nun, die meisten Betroffenen würden das Angebot nicht annehmen und Fonds und Beratungsstellen ins Leere laufen lassen. Für Michael-Peter Schiltsky ist der Kampf nicht zu Ende. "Die Expertisen zum Bericht des Rundes Tisches benennen die Menschenrechtsverletzungen und die Zwangsarbeit, auch wenn der Deutsche Bundestag diese Begriffe vermieden hat." Mit diesen Papieren in der Hand wollen sie nun zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ziehen.


    Stand: 02.01.2012, 06.00 Uhr


    Quelle:WDR

    Hallo rehlein,die Opferrente darf nicht angerechnet werden. :)


    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Rechte von Gewalt-Opfern gestärkt. Die Richter entschieden, dass eine an Betroffene gezahlte so genannte Beschädigten-Grundrente grundsätzlich nicht als verwertbares Vermögen angerechnet werden darf. Dies gilt nach den Angaben auch für angesparte Rentengelder.


    Grundrente ist kein verwertbares Vermögen


    Das Bundesverwaltungsgericht betonte, die Grundrente sei kein verwertbares Vermögen, da dies eine Härte bedeuten würde. Die Rente sei eine Entschädigung für erlittenes Unrecht und körperliche Schäden. Die Betroffenen könnten selbst entscheiden, wann und wofür sie das Geld ausgeben würden. Eine zweckentsprechende Verwendung sei auch dann gegeben, wenn die Rente nicht monatlich verbraucht, sondern angespart werde. (Aktenzeichen: BVerwG 5 C 7.09 - Urteil vom 27. Mai 2010)


    Quelle:T Online


    Liebe Grüße Micky

    Entschädigung für ehemalige misshandelte Heimkinder


    Vom kommenden Jahr an können ehemalige Heimkinder Anträge auf finanzielle Hilfen stellen.


    Die Anlauf- und Beratungsstellen seien von Januar an arbeitsfähig, sagte eine Sprecherin des Bundesfamilienministeriums am Mittwoch in Berlin.


    Zudem solle am 2. Januar eine Internetseite freigeschaltet werden, auf der auch die Adressen der bis dahin eingerichteten Anlaufstellen stehen werden.


    Senat: Berliner Beratungsstelle ab Mitte Januar


    Der Senat kündigte an, seine Beratungsstelle ab Mitte Januar einzurichten. In West-Berliner Kinderheimen waren zwischen 1949 und 1975 rund 30.000 Kinder untergebracht. Viele von ihnen wurden gedemütigt, misshandelt, zur Arbeit gezwungen oder sexuell missbraucht.


    Bis zu 120 Millionen Euro stehen bundesweit für die Entschädigung von ehemaligen Heimkindern in Westdeutschland und West-Berlin zur Verfügung. Heimkinder aus der ehemaligen DDR sollen ebenfalls finanzielle Hilfen erhalten.


    Zuständig für die Verwaltung des Heimkinder-Fonds ist der Bund, der dort ebenso wie die Länder und Kirchen jeweils 40 Millionen Euro eingezahlt hat.
    Stand vom 28.12.2011


    Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 28.12.2011 wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.
    Mehr Infos
    Meldung vom 08.07.2011
    Unterstützung
    Entschädigung für DDR-Heimkinder


    Ebenso wie misshandelte Heimkinder aus Westdeutschland sollen künftig auch ehemalige Insassen von DDR-Heimen entschädigt werden. Das beschloss der Bundestag am späten Donnerstagabend _mehr



    Quelle: Rbb-Nachrichen