Beiträge von micky

    22. September 2011
    Heimkinder fordern Ende von Verjährungsfristen nach Missbrauch



    Berlin - Die Bundesinitiative Kinder im Heim fordert von der Bundesregierung eine Aufhebung der Verjährungsfristen bei Missbrauchsfällen in kirchlichen Einrichtungen. Die vom Bundesjustizministerium angekündigte Verlängerung auf 30 Jahre könne nur ein erster Schritt sein, sagte der Vize-Vorsitzende der Initiative, Peter Bringmann-Henselder, am Donnerstag bei einer Demonstration am Brandenburger Tor in Berlin.


    Die katholische Kirche müsse die Aufarbeitung der Missbrauchsfälle "endlich vorantreiben" und eine höhere Entschädigung an Opfer zahlen, unterstrich Bringmann-Henselder. Bislang seien es maximal 5.000 Euro. Mit der Demonstration zum Auftakt des viertägigen Staatsbesuchs von Papst Benedikt XVI. mit nach Veranstalterangaben zunächst rund 200 Teilnehmern wollen die Organisatoren auf die Situation ehemaliger Heimkinder, die in den 50er und 60er Jahren Opfer sexueller, körperlicher und seelischer Gewalt wurden, aufmerksam machen.


    Quelle: net tribune

    Der Papst hat einen Penis auf seine Bischofsmütze geklebt, die Lippen knallrot bemalt, aus seinem weiten Ausschnitt quellen die Brusthaare. Seine Robe ist ebenfalls in knalligem Rot. Er redet nicht vor dem deutschen Bundestag, sondern tanzt verträumt zu harten Elektro-Beats auf einem Wagen der Demonstration gegen den echten Papst Benedikt XVI.


    Und er ist nicht das einzige Geistliche auf dem Potsdamer Platz in Berlin. Von den rund 9000 Menschen hatten sich viele als Nonnen, Priester, Bischöfe und Päpste verkleidet. Über 70 Organisationen hatten zu dem Protest gegen die Sexualpolitik der katholischen Kirche aufgerufen. "Keine Macht dem Dogma" war das Motto des Umzuges vom Potsdamer Platz zum Bebelplatz - eine Mischung aus Protest, Party und Christopher Street Day.
    Zwischen schwulen Pfarrern und Kondomen


    Mario Stara steht vor dem Demo-Truck mit der Bühne. Er ist extra für die Demonstration aus Bremen angereist, auf seinem T-Shirt klebt ein Sticker im Design einer Zigaretten-Schachtel. "Homophobia kills" steht dort als Warnung - Homophobie tötet. "Ich finde es unmöglich, dass der Papst, der solche menschenverachtende Ansichten vertritt, im Bundestag reden darf", sagt Stara, "ansonsten kämpft die Bundesregierung doch dagegen." Er meint damit vor allem die Schwulenfeindlichkeit und Benachteiligung der Frauen in der katholischen Kirche.


    Neben Strada steht in der Menschenmenge ein großes, hellblaues Kondom. Unter dem Kostüm steckt Heike Müller. Sie arbeitet für das Gesundheitsamt Charlottenburg und wirbt mit ihrem Kostüm eigentlich auf Veranstaltungen für Verhütung. Anlässlich des Papst-Besuches hat sie ihre Verkleidung wieder herausgeholt: "Das Kondomverbot der katholischen Kirche hat durch die schnelle Verbreitung von AIDS katastrophale Folgen für Afrika, Asien und Lateinamerika", sagt sie. Deswegen stellt sich gegen den Papst.


    Auf der Bühne des großen Trucks haben sich die beiden schwulen, katholischen Pfarrer Norbert Reicherts und Christoph Schmidt aus Köln eingefunden. Die beiden hatten im Vorfeld des Papst-Besuches für einen Eklat gesorgt, weil sie in einer Kreuzberger Kirche eine Messe halten wollten. Schmidt wendet sich auf der Bühne direkt an den Papst: "Josef, nimm deine Sexualität an, denn sie ist vom heiligen Geist." Nach ihrem Outing hatten die beiden Pfarrer ihren Job bei der Kirche gekündigt, aus Sorge vor Repressionen.
    Im Namen des Herrn missbraucht


    Nach den Kundgebungen kommen verschiedene Wagen auf den Potsdamer Platz gefahren. Verdi, der Lesben- und Schwulenverband sowie Pro Familia haben Wagen mit Regenbogenfahnen geschmückt und mit Musikanlagen bestückt. Auf einem Wagen trommeln sechs Frauen in rotem Nonnendress wie wild, an dem Auto der Antifa hängt ein Banner mit der Aufschrift: "Hätt' Maria abgetrieben, wäre uns das erspart geblieben." Etwas weiter hinten wankt eine große Nonnenpuppe, die in der einen Hand ein Kreuz und in der anderen einen Stock hält.


    Etwas abseits der Puppe läuft Liane Mueller-Knuth. Fünf Jahre ihrer Kindheit hat sie in einem katholischen Heim verbracht, hat Gewalt und sexuelle Übergriffe durch den Pfarrer ertragen müssen. "Ich demonstriere heute, denn das Thema darf nicht vergessen werden", sagt die 63-Jährige. Gewünscht hätte sie sich, dass der Papst die Heimkinder in seiner Rede erwähnt. Sie fordern immer noch Entschuldigung und Entschädigung. "Wir tragen diesen Last mit uns rum und habe einen Teil der Last auf unsere Kinder übertragen", sagt Mueller-Knuth. Die größte Angst vieler ehemaliger Heimkinder sei es, auch im Alter wieder in ein Heim zu müssen, schon deswegen wolle man endlich eine finanzielle Entschädigung.
    Homosexualität weiterhin widernatürlich


    Der Demo-Zug schlängelt sich am Tiergarten vorbei und biegt am Holocaust-Denkmal ab. Am Bebelplatz hält der erste Wagen wieder. Immer mehr Jugendliche haben sich auf dem Platz versammelt, tanzen zu elektronischen Beats. Die Hundertschaften der Polizei schlängeln sich durch die Menge, der Polizeihubschrauber dreht seine Runden. David Berger steht nun auf der Bühne, er kommt gerade aus dem Bundestag und hat dort die Rede des Papstes verfolgt. "Es sollte ein Signal sein, gegen den Vorwurf: Ihr motzt ja nur und hört nicht zu", erklärt Berger seine Anwesenheit bei der Rede. Sein Fazit: Der Papst habe den "Naturrechtsbegriff" wieder aufgefrischt. Damit könne er weiterhin erklären, dass Homosexualität widernatürlich und die Unterordnung der Frau gegeben sei. "Es hat mich gewundert, wie viele Angeordnete geklatscht haben", sagt Berger, der selbst lange als katholischer Theologe für den Vatikan gearbeitet hat und nach seinem Outing alle Ämter aufgeben musste.


    Noch klarer ruft es Michael Schmidt-Salamon von der Giordano-Bruno-Stiftung in den Berliner Nachthimmel: "Der Papst gehört nicht in den Bundestag, der Papst gehört vor ein internationales Gericht."



    Quelle: stern.de

    Stand: 21.09.2011 17:39 Uhr
    Ex-Heimkinder pochen auf mehr Entschädigung


    Die erste Sitzung "Runder Tisch Heimkinder" zur Aufarbeitung des Unrechts in deutschen Kinderheimen der frühen Bundesrepublik findet am 17. Februar 2009 im Deutschen Bundestag in Berlin statt. © dpa picture alliance Fotograf: Wolfgang Kumm Detailansicht des Bildes Am Runden Tisch haben Politiker und Experten festgestellt, dass den Heimkindern Unrecht widerfahren ist. Zehntausende Kinder und Jugendliche sind in den fünfziger und sechziger Jahren in Heimen aufgewachsen, wo Demütigungen, sexuelle Übergriffe und Arbeitszwang vielfach an der Tagesordnung waren. Schweres Unrecht wurde ihnen angetan, zu diesem Ergebnis kam nach zwei Jahren Beratung ein Runder Tisch. Daraufhin beschloss der Bundestag im Sommer eine Entschädigungszahlung von 120 Millionen Euro. Doch das reicht den ehemaligen Heimkindern in Niedersachsen nicht. Sie sind nun erneut vor das Bundesverfassungsgericht gezogen.
    Menschenrechtsverletzung soll anerkannt werden


    Er habe in Karlsruhe einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung gestellt, wonach der Bundestagsbeschluss ausgesetzt werden solle, sagte Gregor Ter Heide aus Melle bei Osnabrück am Mittwoch. Er sei zuversichtlich, dass er diesmal Erfolg habe. Wenn nicht, werde er vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. Eine Verfassungsbeschwerde hatte Karlsruhe kurz zuvor aus formalen Gründen abgelehnt. Gewalt und Demütigungen, die er und die übrigen Heimkinder in Kinderheimen und Jugendfürsorgeanstalten erlitten hätten, müssten als Menschenrechtsverletzungen anerkannt werden, forderte Ter Heide. Dann sei eine Verjährung dieser Taten ausgeschlossen.
    Opferentschädigungsgesetz würde mehr Geld bedeuten


    Der Bundestag und der Runde Tisch Heimerziehung hätten eine solche Formulierung absichtlich vermieden, werfen Ter Heide und der Sprecher der ehemaligen Heimkinder in Niedersachsen, Jürgen Beverförden, den Politikern und Experten vor. Würden die Taten als Menschenrechtsverletzungen anerkannt, müsse ein Opferentschädigungsgesetz aufgelegt werden. Damit würden viel höhere Entschädigungszahlungen einhergehen als vom Bundestag beschlossen, erläuterten die Beschwerdeführer.
    "Nur 666 Euro ist doch nicht gerecht"


    Teile man die für Rentennachzahlungen vorgesehenen 20 Millionen Euro auf die rund 30.000 Heimkinder auf, erhalte jeder lediglich rund 666 Euro einmalig ausgezahlt: "Das kann doch nicht gerecht sein", so Ter Heide. Die meisten hätten über Jahre schwere Arbeit geleistet, für die sie nicht entlohnt worden seien und für die sie natürlich auch keine Rentenbeiträge hätten leisten können.
    Gelder für Therapien sind nicht gewollt


    Die für Therapien gedachten Gelder würden voraussichtlich gar nicht benötigt, erläuterte Beverförden: "Die meisten wollen keine Therapien. Sie sind alt und wollen keine erneute Traumatisierung." Zudem hätten einige Krankenkassen bereits signalisiert, dass sie die Kosten übernehmen würden. Stattdessen werde aber ein Teil der 100 Millionen Euro für "überflüssige" Forschungen ausgegeben: "Es ist alles bekannt. Wir brauchen keine weiteren Forschungen."


    Quelle : NDR . de

    Hallo zusammen,ich kenne ein ehem.Heimkind aus diesem Spezi. und er ist ein wahrer Kämpfer. :thumbup: Lutz Adler ist sein Name.Nachzulesen unter SED-Opfer-Hilfe.de unter Zeitzeugen.Ich darf seinen Namen öffentlich schreiben,weil ich nachgefragt habe ob ich seine Geschichte mit in meine geplante Heimkinderausstellung mit rein nehmen darf.Liebe Grüße Micky

    Hallo sazeni,jetzt habe ich Dich verstanden :) Du hattest das Glück vor der Wende in den Westen gehen zu dürfen oder zu müssen ,aber wir im Osten so zu mindest bei mir habe ich die Klappe gehalten.Nicht umsonst durfte ich 1987 zum ersten Mal meine Oma in Witten besuchen.Meine Familie durfte natürlich nicht mit und meine Mama erst recht nicht,denn sie war alleinstehend und wollte schon immer zu ihren Verwandten.Liebe Grüße Micky

    Gerhardt, ich fing damit trotz Familiengründung an, nachzudenken und wie ich schrieb, bin ich wie andere, ein Ostheimkind. Ich möchte das Thema nicht kleinreden


    Ich habe nur nicht wie andere verdrängt, ich habe bewusst immer meine Kinder erklärt, wenn ich erzieherisch ihnen nicht verständliche Fehler getan habe, warum ich so handle.
    Ich wollte auf keinen Fall, dass meine Kinder irgendwann, ein Heim von innen kennenlernen müssen, nur weil ich es mir einfach machen wollte und sie abschiebe, nur weil ich mit irgendetwas im Leben nicht klarkomme.
    Es war jedoch nur mein Weg und ich erwarte von niemanden, diesen auch zu gehen, denn heute weiß ich auch, wirkliche Hilfe wäre super gewesen, doch die hatte ich nicht und so gingen wir gemeinsam durch Höhen und Tiefen, die auch ich, meinen Kindern gerne erspart hätte.
    Dafür kann ich jedoch nur mir die Schuld geben und keinen der meinen Weg begleitet hat.


    Bitte seht mir nach, ich hab gerade meinen moralischen nachdenklichen Tag, da kann es passieren dass ich mich etwas umständlich ausdrücke.


    Slow, Entschädigung für Ostdeutsche Heimkinder, gab es schon vor der Wende, wenn es politische Gründe hatte.



    Hallo sazeni,Dein letzter Satz stimmt nicht,denn vor der Wende hätte sich mit Sicherheit kein DDR-Heimkind geoutet,denn dann wäre es sicherlich in den Jugendwerkhof oder in den Knast gekommen.Liebe Grüße Micky

    Evangelische Kirche bittet Ex-Heimkinder um Verzeihung
    EKD-Chef Schneider bekennt "Versagen" bei Heimerziehung


    Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat ehemalige Heimkinder um Verzeihung für erlittenes Leid und Unrecht in kirchlichen Einrichtungen gebeten. In einer gemeinsamen Erklärung bekannten sich der EKD-Ratsvorsitzende Nikolaus Schneider und Diakonie-Präsident Johannes Stockmeier in Berlin zum "Versagen" der evangelischen Heimerziehung in den Nachkriegsjahren.


    "Es beschämt uns, dass die Atmosphäre in evangelischen Heimen oft nicht vom Geist christlicher Liebe geprägt war", heißt es in der Erklärung. "Damit sind Kirche und Diakonie schuldig geworden." Im Namen der EKD und der Diakonie bitte er "die betroffenen Heimkinder für das in evangelischen Heimen erfahrene Leid um Verzeihung", erklärte Schneider auf einer Veranstaltung in Berlin.


    In den Nachkriegsjahren sei in evangelischen Heimen "nicht selten" Gewalt als erzieherisches Mittel angewandt worden, heißt es in der gemeinsamen Erklärung. "Kinder und Jugendliche wurden oft mit dem Ziel, ihren Willen zu brechen, auf menschenunwürdige Weise erniedrigt." Es habe Fälle von sexueller Gewalt gegeben. An menschlicher Wärme habe es gefehlt, die religiöse Erziehung sei oft mit Zwang verbunden gewesen. Die Kinder seien "dadurch für ihr ganzes Leben geprägt" worden.


    Der Ratsvorsitzende und der Diakoniechef betonten, dass sie den begonnenen Weg der Aufarbeitung und des Dialogs mit den ehemaligen Heimkindern weitergehen wollen. Dabei solle es auch um "angemessene Hilfen und materielle Unterstützung" gehen. "Dabei sind wir uns bewusst, dass materielle Hilfen lindern und befrieden, aber verlorene Lebenschancen nicht wieder gut machen können", erklärten die Kirchenmänner. Mit der öffentlichen Bitte um Verzeihung erkennten EKD und Diakonie "das schwere Leid an, das Kinder und Jugendliche auch in den Heimen in evangelischer Trägerschaft erfahren haben", hieß es in der Erklärung.


    Der Runde Tisch Heimerziehung hatte in seinem Abschlussbericht vom Dezember 2010 unter anderem die Errichtung eines Fonds für Folgeschäden und Rentenersatzleistungen in Höhe von insgesamt 120 Millionen Euro vorgeschlagen, aus dem Opfern der Heimerziehung in Deutschland in den 50er und 60er Jahren schnell und unbürokratisch geholfen werden soll. Bund, Länder und Kirchen beteiligen sich je zu einem Drittel an dem Fonds.


    Die Höhe der Entschädigung soll je nach Einzelfall berechnet werden. Zahlreiche Opfer hatten sich mit der Regelung unzufrieden gezeigt und kündigten Klagen an, um lebenslange Renten zu erhalten. Rund 700.000 bis 800.000 Mädchen und Jungen lebten in den 50er und 60er Jahren in Heimen in der Bundesrepublik.

    erschienen am 11.09.2011


    Quelle : Freie Presse

    EKD entschuldigt sich bei Heimkindern


    Erstellt 11.09.11, 20:18h
    Bis in die 70er Jahre hinein wurden Kinder in Heimen der beiden großen Kirchen und des Diakonischen Werkes misshandelt und zum Teil sexuell missbraucht. Jetzt bitten EKD und Diakonisches Werk um Verzeihung.
    Nikolaus Schneider
    Bild vergrößern
    Der kommissarische EKD-Vorsitzende Nikolaus Schneider. (Bild: dpa)
    BERLIN - Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und das Diakonische Werk haben ehemalige Heimkinder um Verzeihung für Leid und Unrecht gebeten. EKD-Präses Nikolaus Schneider und Oberkirchenrat Johannes Stockmeier vom Diakonischen Werk sprachen am Sonntag in Berlin von einem „Versagen der evangelischen Heimerziehung in den Nachkriegsjahren“. Damit erkennen beide Institutionen nach eigenen Aussagen „das schwere Leid an, das Kinder und Jugendliche auch in den Heimen in evangelischer Trägerschaft erfahren haben.“


    Viele Heimkinder in der Bundesrepublik und der DDR waren bis in die siebziger oder achtziger Jahre Prügel, Demütigungen und sexuellem Missbrauch ausgesetzt. Die Heime wurden von unterschiedlichen Institutionen getragen, nicht nur von der Kirche. Experten gehen von schätzungsweise 800 000 Heimkindern in Westdeutschland (1945 bis 1975) und 120 000 Heimkindern in der DDR (1945 bis 1989) aus.


    Schneider sagte, der an diesem Sonntag begonnene Prozess der Aufarbeitung sei auch ein Ausdruck dessen, „dass wir unser Versagen erkannt haben“. Die Bitte um Verzeihung für das Leid der Heimkinder ist ein Ergebnis des Runden Tisches Heimerziehung, der 2010 Vorschläge zur Aufarbeitung erarbeitet hatte. Der Tisch hatte sich unter anderem auf die Einrichtung einer Stiftung verständigt, die vom Bund, den westdeutschen Bundesländern und den beiden großen christlichen Kirchen mit insgesamt 120 Millionen Euro ausgestattet wird. Das Geld soll an Hunderttausende ehemalige Heimkinder fließen, die bis in die 70-er Jahre hinein geschlagen, schikaniert und zum Teil sexuell missbraucht wurden. Zudem mussten sie oft schwere körperliche Arbeiten leisten, für die sie nur minimal entlohnt wurden.


    „Für immer eingeprägt“


    Auf der Veranstaltung sprach auch das ehemalige Heimkind Sonja Djurovic. Die schlimme Zeit habe sich bei ihr „für immer eingeprägt, wie sonst nichts in meinem Leben“. Verzeihung müsse wachsen, das geschehe nicht von heute auf morgen, betonte sie. Dennoch habe die evangelische Kirche und die Diakonie ein schweres Erbe übernommen und stehe in der Verantwortung. Djurovic war in der Zeit von 1964 bis 1968 in einem Mädchenerziehungsheim in Bayern unter der Trägerschaft des Diakonissen Mutterhauses Hensoltshöhe in Gunzenhausen untergebracht. Die Zustände dort seien manchmal schlimmer gewesen als in den Zuchthäusern der damaligen Zeit, sagte sie. „Wie würden sie sich fühlen, wenn Ihnen all dies geschehen wäre“, fragte sie die Kirchenvertreter.


    Im Anschluss an ihre Rede rief sie zu einer Schweigeminute für die Opfer auf, die während und nach ihrer Heimentlassung nicht mehr zurechtgekommen und „an den Folgen der Erziehung gestorben“ seien. Sichtlich bewegt bedankte sich Präses Schneider bei Djurovic. „Ich verneige mich vor ihrer Größe und danke für ihre Gesprächsbereitschaft“, sagte er.


    Vor und während der Veranstaltung hatten Betroffene auf dem Gendarmenmarkt mit Plakaten protestiert und unter anderem eine Entschädigung gefordert. Der Fonds vergeben nur Mittel für Therapien, kritisierte etwa Udo Trost aus Göttingen. „Warum sollten wir nach den Erfahrungen in unserer Kindheit vertrauen?“, fragte er. Die Berliner Regionalgruppe Ehemaliger Heimkinder begrüßte zwar die Bitte um Verzeihung. Man sei aber zugleich enttäuscht, dass die zentralen Forderungen der Heimkinder aber abgelehnt worden seien. „Damit ist das Schuldbekenntnis zu einem reinen Lippenbekenntnis herabgewürdigt“, hieß es in einer Erklärung. Während der Veranstaltung verließen außerdem mehrere ehemalige Heimkinder wütend die Kirche. (dpa)



    Quelle : ksta.de

    Politik + Vermischtes
    Offener Brief des VEH e.V. an Bundeskanzlerin Merkel
    Donnerstag, den 8. September 2011 um 13:27 Uhr von Heidi Dettinger


    Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,


    der 22. September 2011 ist ein wichtiges Datum im Kalender ehemaliger Heimkinder ebenso wie ehemaliger Schüler und Schülerinnen katholischer Internate und zahlloser an­deren Menschen, die als Kinder oder Jugendliche in die Hände von katholischen Priestern und Nonnen, Ordensleuten, Sozialarbeitern fielen:


    Es ist der Tag, an dem die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland unüberseh­bar entscheiden kann und wird, ob das von der Politik propagierte Mitgefühl für unsere Lei­den wahrhaftig ist oder ob es – mitsamt des „Runden Tisches Heimerziehung der 50er und 60er Jahre“ und des „Runden Tisches sexueller Kindesmissbrauch“ - lediglich ein Mittel war, uns in relativer Sicherheit zu wiegen und in Wahrheit sämtliche gerechten Ansprüche auf Aufklärung der eklatanten Menschenrechtsverletzungen, Entschädigung und Entschul­digung hinauszuzögern und letztendlich im Papierkorb der Geschichte verschwinden zu lassen.


    Wir bitten Sie eindringlich, Frau Bundeskanzlerin, Ihren Einfluss als führende Frau in unse­rem Land geltend zu machen und den Papst zu einer Öffnung sämtlicher Archive und Kir­chenbücher der Orden und Bistümer und des Vatikans zu bewegen.


    In diesen Akten liegen die Beweise für unser Leiden. Liegen praktisch unsere Leben!


    Wir brauchen, um in Frieden mit uns selbst leben zu können, eine möglichst lückenlose Aufklä­rung aller an uns begangenen Verbrechen, seien sie psychischer, physischer oder sexuel­ler Art!


    Wir bitten Sie ebenso dringend, den Papst zu überzeugen, dass seine Kirche die zahllo­sen Opfer – die meisten von ihnen sind heute alte Menschen, die in tiefer Armut leben – angemessen entschädigen muss, selbst wenn dies auf Kosten des unermesslichen Reich­tums dieser Kirche geht. Und dass diese seine Kirche mit gutem Beispiel vorangehen muss und Bund, Länder und auch die evangelische Kirche auffordern muss, dass eine für die Überlebenden dieser innerkirchlichen Verbrechen vorgesehene Entschädigung auf kei­nen Fall eine neue Demütigung bedeutet, sondern wenigstens einigermaßen dem Verlust der Lebensqualität und des Lebenseinkommens Rechnung trägt.


    Übermitteln Sie ihm, dass Sie sich mit uns solidarisch erklären und es nicht hinnehmbar finden, dass die Kirche weiterhin Kinderschänder schützt, ihre Taten vertuscht und es zu­lässt, dass es mit Hinweis auf „Verjährung“ nicht zu einem Strafprozess bzw. einer Scha­densersatzklage kommt.


    Da wir keine Gelegenheit haben werden, den Papst persönlich zu sprechen, sagen Sie ihm bitte von uns: Unsere Qualen verjährt niemals! Geben Sie uns mit Ihrer Haltung den Glauben zurück: Den Glauben daran, dass dieses Land auch unseres ist.


    Mit freundlichem Gruß


    Für den Vorstand
    Dirk Friedrich, 2. Vorsitzender
    Heidi Dettinger, Schriftführerin



    Quelle : Readers Edition

    Hallo Rolf,schön zu hören das Du genug besitzt,aber viele von uns haben nicht das Glück.Auch wenn ich meine Rehabilitierung durch habe,würde ich schon gern bei dieser Heimkinderdemo dabei sein,denn je mehr anwesend sind desto besser wäre es.Die Masse bringt mehr als eine kleine Handvoll.Liebe Grüße Micky

    Politik
    Sklavenarbeiter aller Länder vereinigt Euch
    Donnerstag, den 25. August 2011 um 15:14 Uhr von karl nagel


    Karl Heinz NagelGlockenbruchweg 39 a


    34134 Kassel


    25.08.2011


    An den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages


    Betr.: Entschädigung für ehemalige Zuchthäusler und Strafgefangene wegen durch physische Gewalt und durch Isolation erzwungene Zwangsarbeit für Betriebe der freien Wirtschaft.


    Die Zuchthaus und Gefängnisse der Nachkriegszeit haben Gefangene in ihren Menschenrechten verletzt. Es sind Entschädigungsansprüche, Nachzahlungen von Rentenversicherungsansprüchen notwendig, wie sie in der ehemaligen DDR praktiziert wurden. Erforderlich sind deutliche Verbesserungen im Rentenrecht sowie die Einrichtung einer Stiftung, die sich der Betroffenen annimmt. Erforderlich ist auch die Abschaffung des Artikel 12, Absatz 3 GG der die Arbeitsausbeutung erst möglich macht, ähnlich der Zwangsgarbeiterausbeutung im Dritten Reich.


    Meine Anfrage an alle Parteien des Deutschen Bundestages


    Anfrage


    Sehr geehrte Damen und Herren!
    Wie Sie sicher wissen, wurden zur Zeit der Nazidiktatur 60 Prozent der Rüstungsgüter durch Zwangsarbeiter erstellt. In den Stadtverwaltungen, in der Landwirtschaft und in anderen Betrieben wurde in dieser Zeit mit Zwangsarbeiter gewirtschaftet, die wenn über mit einem Hungerlohn abgespeist wurden. Die rechtliche Basis für diese Art Ausbeutung wurde nach dem Krieg in das Grundgesetz, Artikel 12, Absagt 3 übernommen.


    Sind Sie auch für den Erhalt der Zwangsarbeit?
    Sind Sie für den Erhalt dieses Grundgesetzeintrages?



    Ausgangslage


    Die Zwangsarbeit ist Bestandteil der Verfassung. Die politische Interpretation des Artikels 12, Absatz 3 ergeht wie folgt:


    CDU


    Sehr geehrter Herr Nagel,


    vielen Dank für Ihr Schreiben vom 21. August.


    Wie Sie es bereits angesprochen haben, wurden während des 2. Weltkriegs im Deutschen Reich mehrere Millionen Menschen zu Zwangsarbeit und Sklaverei gezwungen. Unter der Herrschaft der NSDAP wurden dabei Menschen in ganz Europa aus ihrer Heimat verschleppt, vielfaches und grenzenloses Leid war die Folge.


    Im Bewusstsein dieser Ereignisse wurde von der deutschen Bundesregierung gemeinsam mit Unternehmen der freien Wirtschaft die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ ins Leben gerufen mit dem Ziel den Opfern nationalsozialistischer Zwangsarbeit Ausgleichszahlungen bereit zu stellen.


    Im Rahmen dieses Auszahlungsprogramms wurden 4,4 Mrd. Euro an über 1,66 Millionen Zwangsarbeiter in fast 100 Ländern ausgezahlt. Die verbliebenen Mittel dienen dazu die Auseinandersetzung mit der Geschichte der nationalsozialistischen Zwangsarbeit zu fördern und im europäischen Gedächtnis dauerhaft zu verankern.


    Nicht zuletzt auch aufgrund der Erfahrungen aus der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft findet sich ein Verbot der Zwangsarbeit in Art. 12 Abs. 2 GG. Auch in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union wurde ein entsprechendes Verbot in Art. 5 Abs. 2 festgelegt.


    Wie Sie ausgeführt haben, findet sich in Art. 12 Abs. 3 GG eine Einschränkung dieses Verbots im Hinblick auf Personen, welche sich in einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung befinden. Diese Regelung wurde durch die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in der Vergangenheit nicht beanstandet.


    Dabei wird auf den Resozialisierungsgedanken abgestellt, welchem im Strafvollzug in der Bundesrepublik Deutschland eine besondere Bedeutung zukommt. Dem Gefangenen soll dabei der Wert von regelmäßiger Arbeit für ein zukünftiges eigenverantwortliches und straffreies Leben vor Augen geführt werden.


    Abschließend möchte ich noch feststellen, dass die Pflichtarbeit, welche heutzutage Gefangenen auferlegt werden kann, sich kaum mit der Zwangsarbeit während der nationalsozialistischen Herrschaft vergleichen lässt. Den Gefangenen in Deutschland garantiert das Grundgesetz eine menschenwürdige Behandlung, wohin gegen die Zwangsarbeit im Deutschen Reich während des Zweiten Weltkrieges unter menschenunwürdigen Bedingungen geschah, welche zahllose Menschen das Leben gekostet hat.


    Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen, bitte zögern Sie nicht die CDU jederzeit erneut zu kontaktieren.


    Mit freundlichen Grüßen,


    Marius Amfalder


    Team Bürgerservice der CDU Bundesgeschäftsstelle


    FDP


    Sehr geehrter Herr Nagel,


    haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 21. August 2011 an Herrn Dr. Guido Westerwelle.


    Gern teilen wir Ihnen mit, dass Art. 12 Abs. 3 des Grundgesetzes nicht die rechtliche Basis für die Ausbeutung durch Zwangsarbeit ist. Ihnen persönlich alles Gute.


    Mit freundlichen Grüßen


    Was sich hinter dem Zwang verbirgt unterliegt der kollektiven Verdrängung und rückt erst nach und nach ins gesellschaftliche Bewusstsein: ein Zwang der harten Hand bis hin zu schweren Menschenrechtsverletzungen.


    Ehemalige Gefangene, die ihr Schweigen gebrochen haben, berichten über seelische und körperliche Misshandlungen. Sie beschreiben ausgeklügelte Strafsysteme mit Arrestzellen, berichten von lückenloser Überwachung rund um die Uhr, Absonderungen, lange Isolationen, interne Strafverfahren wegen Arbeitverweigerung, von Briefen, die zurückgehalten und zensiert wurden. Ihre Schulbildung wurde zu Gunsten von Arbeitseinsätzen für die freie Wirtschaft vernachlässigt, die geleistete Arbeit gar nicht oder nur mit geringsten Beträgen entlohnt, Beiträge für die Sozial- und Rentenversicherung wurden nicht gezahlt.


    Die Methoden zielen ab auf die Gefügigmachung zur Erschließung von Arbeitskraft für die Freie Wirtschaft, als Billiglohnkraft. Methodisch unterscheiden sie sich nicht durch die Zwangsarbeit im Dritten Reich, auch wenn sie nicht in Gefahr der Vernichtung liefen, ist die Form der Arbeitsausbeutung ähnlich identisch.


    Besonders zu betrachten ist hier auch, dass der deutsche Staat in dessen Gewaltverhältnis sich der Gefangene befindet, dessen Arbeitskraft an Firmen der freie Wirtschaft vermietete und diesen dann einen Wettbewerbsvorteil verschaffte.


    Besonders hervorzuheben wäre hier der Zwang:


    Eine freie Arbeitsauswahl besteht nicht. Methodisch wird die durch die richterliche Sanktion auf eine Lebensraum der unter der Quadratmeterzahl eines Polizeihundezwingers liegt, hervorgerufene soziale Deprivation und Isolation benutzt, um den Wunsch nach Arbeit zu erzeugen (Fluch vor der Einsamkeit). Bei Verweigerung werden Arbeitsverweigerungen mit verschärftem Arrest sanktioniert, also Essensentzug, Kontaktsperre, Schlafen auf Beton oder Holzpritschen, trocken Brot und Kaffee und alle drei Tage eine Matratze, Bibellesen. Bei fortgesetzter Arbeitsverweigerung mehrfach Bestrafung und oder Absonderung bis zum Willensbruch. Ziel ist also die Willensbrechung.


    Die Interpretation des Artikel 12, Absatz 3 spricht heute davon, dass die Zwangsarbeit einen therapeutischen Ansatz erfolgt, sie Anerkennung erzeugen soll, die nicht notgedrungen materiellen Wert haben muss.


    Dieses ist ein Verbrechen, ähnlich der Zeitarbeitsarbeit, wo Arbeitende für die gleiche Arbeit sehr unterschiedlichen Lohn bekommen. Eine Produktarbeit mit minderwertigem Lohn ist eine Sklavenarbeit. Sie hat im Kern überhaupt keine Anerkennungsindikatoren.


    Antagonistisch


    Der Absatz 3. Artikel 12 GG ist antagonistisch. In der Pädagogik und in der Psychologie ist längst gängige Praxis, dass Behandlung durch Zwang keine Aussicht auf Erfolg hat. Die Freiwilligkeit ist eine wichtige Voraussetzung für Lebensänderung. Die Politik und die Gesetzgebung will dem keine Rechnung tragen.


    Wie Sie sicher wissen, wurden zur Zeit der Nazidiktatur 60 Prozent der Rüstungsgüter durch Zwangsarbeiter erstellt. In den Stadtverwaltungen, in der Landwirtschaft und in anderen Betrieben wurde in dieser Zeit mit Zwangsarbeiter gewirtschaftet, die wenn über mit einem Hungerlohn abgespeist wurden.


    Die rechtliche Basis für diese Art Ausbeutung wurde nach dem Krieg in das Grundgesetz, Artikel 12, Absatz 3 übernommen. Die rechtliche Verwertung über die Arbeitspflicht hat also heute noch Bestand. Die Arbeitspflicht für Menschen in besonderem Gewaltverhältnis ist nach wie vor Bestandteil und die Form und Art des Zwangs ist nirgendwo definiert, also jederzeit änderbar.


    Wir können also hier von moderner Sklavenarbeit sprechen, was von der CDU als menschlich interpretiert wird, weil die Zwangsarbeiter nicht ermordet werden. Der Kommentar der FDP sieht überhaupt keine Zwangsarbeit in der Nachkriegsdemokratie (obwohl sie wörtlich im Grundgesetz steht.) Die andern Parteien haben keine Stellung genommen und die Linke hat dies als kleine Anfrage im Bundestag bereits aktualisiert.


    Die Sklavenarbeit definiert sich nicht durch die Tatsache, dass die Arbeiter sterben, sie definiert sich über das Ausbeuten von Arbeitskraft im Sinne einer Gewinnmaximierung. Dies ist bei der Gefängnisarbeit der Fall. Da es sich bei Gefangenen wie bei Sklaven auch um gesellschaftlich minderwertiges Personal handelt (stillschweigender Konsens) hat diese Form der Ausbeutung bis heute Bestand.


    Im Hinblick auf eine aufgeklärte Gesellschaft beantrage ich daher, die ersatzlose Streichung des Artikel 12, Absatz 3 GG und fordere Entschädigungszahlung für die Betroffenen und Rentenversicherungsnachzahlungen und die Bildung eines Fonds wie bei den Heimkindern auch.


    Karl Heinz Nagel



    Quelle : Readers Edition

    Evangelische Kirche: Entschuldigung bei Heimkindern


    In einer öffentlichen Veranstaltung wollen sich die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und ihr Diakonisches Werk bei ehemaligen Heimkindern für Misshandlungen entschuldigen.


    Für die gesamte evangelische Kirche und die diakonischen Einrichtungen «möchten wir diese Bitte um Verzeihung nun öffentlich aussprechen», heißt es in einem am Freitag in Berlin veröffentlichten Einladungsschreiben des EKD-Ratsvorsitzenden Nikolaus Schneider und des Diakonie-Präsidenten Johannes Stockmeier an Betroffene.


    Am 11. September sollen in der Berliner Französischen Friedrichstadtkirche die Leiden der Opfer gewürdigt werden. Ein Gottesdienst ist allerdings nicht geplant. Bei der Veranstaltung sollen auch ehemalige Heimkinder zu Wort kommen. Daneben werden Vertreter der diakonischen Einrichtungen eingeladen, in denen es zu Misshandlungen gekommen war.


    Rund 800.000 Kinder und Jugendliche lebten zwischen 1949 und Mitte der 70er Jahre in bundesdeutschen Heimen, etwa 500.000 von ihnen in kirchlichen Einrichtungen. Viele von ihnen wurden misshandelt und zu harter Arbeit gezwungen.


    Der Bundestag beschloss Anfang Juli dieses Jahres finanzielle Hilfen für die Opfer und folgte damit der Empfehlung eines Runden Tisches. Mit den Zahlungen aus dem Fonds, der zu je einem Drittel vom Bund, den Ländern und den Kirchen finanziert wird, soll zu Anfang des kommenden Jahres begonnen werden. 100 Millionen Euro sind für direkte Hilfen vorgesehen, 20 Millionen Euro für Rentennachzahlungen.


    Die Diakonie habe frühzeitig deutlich gemacht, dass sie sich ihrer Verantwortung stelle, sagte Sprecherin Ute Burbach-Tasso dem epd. So beteilige sich das Diakonische Werk an dem Hilfsfonds und unterstütze betroffene Menschen bei der Aufarbeitung des erlittenen Leids vor Ort. Neben der materiellen Hilfe sei es Diakonie und EKD auch immer um die Bitte um Entschuldigung gegangen.


    Die katholische Kirche und der Caritas-Verband planen keine eigene Veranstaltung, um sich bei den Opfern zu entschuldigen. Aus der Caritas hieß es, im Fokus stehe jetzt die Entschädigung, die umgesetzt werden müsse.



    Quelle : jesus.de

    Weitere Links Missbrauchsbeauftragte empfiehlt finanzielle Hilfen


    Autor: Uwe Westdörp 13. Juli 2011 18:11 Uhr Mehr Artikel von diesem Autor


    Appell an Bundestag
    Ehemalige Heimkinder beklagen „Skandal“


    Osnabrück/Berlin. Es geht um ungeklärte Todesfälle in Kinderheimen und hohe Sterblichkeit in Säuglingsheimen der 50er-, 60er- und 70er-Jahre: Der Bundestag, der bereits den Weg für einen Heimkinder-Fonds frei gemacht hat, muss das dunkle Kapitel Heimerziehung noch deutlich intensiver aufklären lassen, verlangen Betroffene.

    „Wir fordern die Ausschüsse auf, mittels einer Anhörung die Versäumnisse des Runden Tisches Heimerziehung aufzuarbeiten“, heißt es in einem offenen Brief an die Abgeordneten des Bundestages, der unserer Zeitung vorliegt. Jürgen Beverförden, Sprecher von Opfern in Niedersachsen, kritisiert darin „das Verschweigen von vielen unaufgeklärten Todesfällen in den Heimen“. Und er fragt: „Was oder wer hat viele Heimkinder in den Selbstmord getrieben?“


    Beverförden beklagt zudem eine seiner Ansicht nach mangelhafte Auseinandersetzung mit den Problemen in den Säuglingsheimen. Ein Experte, der dem Runden Tisch berichtet habe, sei weggemobbt worden.


    Der Bundestag hatte in der vergangenen Woche grünes Licht für die Entschädigung ehemaliger Heimkinder gegeben, die zwischen 1949 und 1975 Opfer von Unrecht, Demütigungen und Misshandlungen geworden sind. Das Parlament stimmte für einen überfraktionellen Antrag, der sich an den Empfehlungen des Runden Tisches Heimerziehung (RTH) orientiert. Danach sollen der Bund, die westdeutschen Länder und die Kirchen jeweils ein Drittel in einen 120-Millionen-Euro-Fonds einzahlen, damit Opfern mit Therapien und Rentennachzahlungen geholfen werden kann. Das Parlament forderte ferner, auch ehemalige DDR-Heimkinder auf ähnliche Weise zu unterstützen.


    700000 bis 800000 Kinder und Jugendliche lebten bis Mitte der 70er-Jahre in den überwiegend von den Kirchen betriebenen Heimen der Bundesrepublik. Auf etwa 250000 bis 300000 wird die Zahl jener geschätzt, die in jener Zeit in Säuglingsheimen untergebracht waren, so der Sozialwissenschaftler Carlo Burschel. Er ist selbst ein Betroffener und forscht und publiziert seit vielen Jahren zum Thema Säuglingsheime.


    Die Bedingungen in diesen Einrichtungen waren laut Burschel überwiegend sehr schlecht, manchmal sogar tödlich: „Verschiedene Quellen legen die Annahme nahe, dass es Hunderte von vermeidbaren Todesfällen gegeben hat, vor allem durch Pflegedefizite und Ausstattungsmängel. Aus dem Jahr 1962 gibt es den veröffentlichten Hinweis, dass die Sterblichkeit in Säuglingsheimen damals doppelt so hoch war wie bei Familienkindern.“


    Burschel nennt es „skandalös, dass die extreme Vernachlässigung von Säuglingen immer noch nicht systematisch aufgearbeitet ist“. Er fordert, der Bundestag, der sich bereits mit den Kinderheimen befasst hat, müsse endlich auch die katastrophalen Lebensumstände in den Säuglingsheimen systematisch aufarbeiten lassen. Es gehe um eine seit Langem überfällige Aufklärung und so gar nicht um Entschädigung. Burschel: „Ich bin davon überzeugt, dass Hunderte von Kleinkindern in den Säuglingsheimen der Wirtschaftswunderzeit ohne Not zu Tode gepflegt wurden, trotz besseren Wissens.“ Um deren Andenken gehe es, auch gegen den Widerstand derer, „die mit den Säuglingsheimen dieser Zeit wahre Profit-Center betrieben haben“. Burschel meint damit vor allem die kirchlichen Träger, aber auch die freien Wohlfahrtsverbände und eine nicht geringe Zahl privater Träger solcher Heime.


    Die katholische Kirche verstärkt derweil ihre Bemühungen, sexuellen Missbrauch von Minderjährigen in ihren Eirichtungen aufzuklären. Sie will dazu Personalakten seit 1945 wissenschaftlich und unabhängig aufarbeiten lassen. Die Kirche ermöglicht dazu erstmals kirchenfremden Fachleuten Zugang zu den Archiven.


    Die Bischöfe wollten eine „ehrliche Aufklärung“ und „der Wahrheit auf die Spur kommen“, so der Trierer Bischof und Missbrauchsbeauftragte Stephan Ackermann gestern in Bonn. Erste Ergebnisse sollen in gut einem Jahr vorliegen.


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    Quelle : OZ Zeitung Osnabrücker Zeitung

    Ziel der Beschwerdeführer, die in den 1950er- und 1960er-Jahren als Zöglinge in Kinderheimen und Jugendfürsorgeanstalten Demütigungen und Gewalt erlitten haben, bleibt es, dass ihre Leiden als Menschenrechtsverletzungen anerkannt werden. Dazu soll die Bundesrepublik auch verpflichtet werden, die Verjährung solcher Verstöße aufzuheben. Zudem wollen die Betroffenen unbezahlte Arbeit als Zwangsarbeit gewertet sehen. Unter dem Strich würden so die Chancen auf Entschädigungen nach Darstellung von Beverförden deutlich steigen.


    Der Runde Tisch Heimerziehung (RTH) hatte die Begriffe „Menschenrechtsverletzungen“ und „Zwangsarbeit“ in seinen vom Bundestag übernommenen Empfehlungen dagegen gemieden. RTH und Bundestag sprechen sich zwar dafür aus, entgangene Rentenansprüche auszugleichen und Therapien zu bezahlen, pauschale Entschädigungen, wie sie nach einem Opferentschädigungsgesetz verpflichtend wären, soll es aber nicht geben. Die Ex-Heimkinder beharren aber auf mehr. Sie fordern 300 Euro Monatsrente oder 54000 Euro Einmalentschädigung.


    Wofür so viel Geld? Das machte Gregor Ter Heide beim Gang nach Karlsruhe am Beispiel von Josef S., Jahrgang 1952, deutlich. S. durchlief der Verfassungsbeschwerde zufolge in zwei Osnabrücker Kinderheimen und bei einem Pflegevater im Emsland ein wahres Martyrium. Dazu gehörte, dass „der Pflegevater ihm die oberen vier Schneidezähne ausgeschlagen hat“ und dass S. ab dem 14. Lebensjahr täglich 14 Stunden auf dem Bauernhof seines Pflegevaters arbeiten musste. Fair entlohnt wurde er den Angaben zufolge nicht, sondern bekam „erst mit 30 Jahren ein kleines Taschengeld von 50 DM“.


    Beverförden, der Hunderte solcher Fälle kennt, macht aus seiner Wut keinen Hehl. „Eigentlich müsste der Staat alle Opfer unbürokratisch entschädigen, wie es in anderen europäischen Ländern der Fall ist. Dass wir erst klagen müssen, ist ein Skandal.“
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    Quelle : Neue OZ Osnabrücker Zeitung

    Gewalt in Kinderheimen: Viele NS-Funktionäre als Erzieher
    LINZ. Das Waisenkind, das nie eines war: Der jahrelang in Heimen missbrauchte Jenö Molnar brachte seine Entschädigungsklage gegen das Land Oberösterreich bei Gericht ein. Ein Gutachten zeigt die Verflechtungen des Jugendfürsorgesystems der Nachkriegszeit mit dem Nazi-Regime auf.


    Wie berichtet, kam der heute 65-Jährige im Jahr 1947 als Sohn eines US-Soldaten und einer in Lambach lebenden Ungarin zur Welt und wurde den Eltern als Säugling abgenommen und in mehreren Kinderheimen in Oberösterreich untergebracht.


    Dort wurde der Heranwachsende seinen Angaben zufolge massiv geschlagen und sexuell missbraucht. Nun begehrt Molnar eine Entschädigung vom Land Oberösterreich in der Höhe von rund 1,6 Millionen Euro. Das Land ließ die Frist für Vergleichsverhandlungen verstreichen, weswegen Molnar die Klage gestern beim Landesgericht Linz einbrachte.


    Wichtiges Beweismaterial für die Klage liefert das Gutachten des Historikers Horst Schreiber, Lehrbeauftragter am Institut für Zeitgeschichte an der Uni Innsbruck. Schreiber setzte sich in seiner Expertise mit der Frage auseinander, ob die Gewalt in oberösterreichischen Erziehungsheimen Folge individuellen Versagens einzelner Pfleger oder „strukturelles Unrecht“ gewesen sei.


    Die Conclusio des Historikers schließt sich der zweiten These an. Denn: Den gesetzlichen Rahmen für die Jugendwohlfahrt in Oberösterreich habe man nach dem Krieg nahezu 1:1 von den Nationalsozialisten übernommen.


    Nach dem Krieg sei „eine Art Zwangsarbeit“ in den Heimen gang und gäbe gewesen. Im Heim in Linz-Wegscheid etwa errichteten die Zöglinge bis 1954 Zubauten. „Dabei waren sie nicht sozialversichert, ersparten dem Land durch die Übernahme nahezu aller Hilfsarbeiten eine Million Schilling“, heißt es in dem Gutachten.


    Weggenommen wurden vor allem Kinder aus sozial unteren Schichten. Wegscheid, Schloss Leonstein und Schloss Neuhaus seien „sozial selektierende Straf- und Bewahranstalten“ gewesen. „In Wegscheid arbeiteten über Jahrzehnte ehemalige Soldaten, Nationalsozialisten, SS-Männer, Polizisten, Taxifahrer und in anderen Berufen Gescheiterte“, schreibt Schreiber. Eine Heimleiterin auf Schloss Leonstein – NSdAP-Mitglied und „Blockfrau“ der NS-Frauen – war bis 1967 dort tätig.


    Die „geradezu sadistische Erziehungspraxis“ in den „hermetisch abgeriegelten“ Heimen hatte System und erkläre sich „nicht zuletzt durch die Nachwirkungen von NS-Erziehungsvorstellungen und nicht verarbeiteter Erfahrungen des Krieges“, heißt es in dem Gutachten.



    Erst missbrauchtes Heimkind, dann „illegaler“ Staatenloser


    Jenö Molnar kam 1946 als Sohn eines US-Soldaten und einer ungarischen Lehrerin in Lambach zur Welt. Gegen den Willen der Mutter wurde das Baby 1947 in staatliche Obhut gegeben. Bis zum 19. Lebensjahr verblieb Molnar in Erziehungsheimen, darunter Leonstein, Neuhaus und Wegscheid. Er berichtet von lebensbedrohlichen körperlichen Züchtigungen durch Erzieher und sexuelle Gewalt durch ältere Heimkinder. Dem Heimkind wurde stets gesagt, dass die Mutter tot sei. Als Molnar 1965 aus der Fürsorge „entlassen“ wurde, stand er ohne Pass auf der Straße, bestritt als Obdachloser mit Schwarzarbeit seinen Unterhalt. Bis 1980 heißt es in Aktenvermerken „Staatsangehörigkeit ungeklärt, vermutlich ungarisch“. Die oberösterreichische Staatsbürgerschaftsbehörde dürfte seinen Fall schlampig und stiefmütterlich behandelt haben.
    1986 erfuhr der nach Deutschland umgezogene Molnar, dass die Mutter noch lebte, fuhr illegal über die Grenze nach Salzburg, um sie zu besuchen. Erst nach der Wende 1991 bekam er die ungarische Staatsbürgerschaft und damit eine Arbeitserlaubnis. Wer sein Vater war, ist nach wie vor ein Rätsel.


    Quelle : OÖ Nachrichten
    nachrichten.at