Ein offener Brief
13.1.2014
Sehr geehrte Damen ,sehr geehrte Herren
Sehr geehrte Verantwortliche
Sehr geehrte Ministerinnen, sehr geehrte Minister
Man sprach im März 2012 in Berlin zur Pressekonferenz (anwesend
Sachsen-Ministerin Frau Claus
Sachsen Anhalt –Minister Herr Bischoff
Thüringen- Ministerin Frau Taubert
Mecklenburg Vorpommern - Ministerin Frau Schwesig
Berlin- Staatssekretärin Frau Klebbert
Innenministerium Berlin – Parlamentarischer Staatssekretär Herr Dr. Bergner
Familienministerium Berlin- Parlamentarischer Staatssekretär Herr Dr.Kues )
wie unbürokratisch, niederschwellig dringend den Heimkindern geholfen werden muss und soll.
Von der Politik in Auftrag gegebenen Expertisen, spricht man inhaltlich von
400 000 Heimkindern der DDR, die in Säuglingsheimen, Kinderheimen, Spezialheimen ,Jugendwerkhöfen, Durchgangsheimen und Erziehungsanstalten von 1949-1990 leben mussten.
In diesen Expertisen spricht man von Unrecht, von schwersten frühkindlichen Traumatisierungen und schlimmen lebenslangen Spätfolgen.
Weil es in der Politik nur noch darum geht, nach außen eine gute Figur darzustellen und es nicht mehr darum geht was gesprochen wird, ob dies Wahr ist oder nicht, dadurch haben wir jetzt das Desaster,
„ der Heimfonds Ost ist leer „
Des weiteren ist es eine Schande zu lesen, das es um unerwartete hohe Zahlen der Antragsteller kam, mit dem man nicht gerechnet hat und eine noch größere Unverschämtheit der Verantwortlichen uns gegenüber ist, davon zu sprechen, das es auch an den Antragsverhalten der Betroffenen liegt, das der Fonds Ost leer ist.
Im Sommer 2013 sprach man auf der Bundesebene von einer entspannten Lage und es war zu diesem Zeitpunkt nicht absehbar, dass das Gesamtvolumen nicht ausreichen sollte, das sind die Worte von Frau Kraushaar der beiden Lenkungsausschüsse.
Im Oktober sprach man von illiquide!!!!
Nun stellt sich die Frage:
1)
Wie kann davon gesprochen werden dass der Fonds gut angenommen wird, wenn von 400 000 Heimkindern (Ausgangszahlen) nicht mal 10 % beantragt haben und sich meldeten?
2)
Wie viel von den 40 Millionen sind Verwaltungskosten?
3)
Wie viel davon sind unverhältnismäßige Personalkosten durch irrsinnigen Überprüfungszwang der Anträge auf ihre Schlüssigkeitsprüfung bis zur endgültigen Bewilligung?
4)
Wie und wer kann Subjektiv entscheiden, dass nicht jeder die Sachleistungen bis zu 10.000Euro erhält?
5)
Nicht Zahlung der Rentenersatzleistungen bei geringen Rentenpunkten, auch nicht den Differenzbetrag dazu.
6)
Streitigkeit bei der Zahlung von Rentenersatzleistungen für die Arbeiten nach der Arbeit, geringfügige Tätigkeiten sind Versicherungspflichtig, sollten und müssen auch hier eine Berechtigung finden!
7)
Therapien gehören zum Krankenkassengesetz!
Betroffene klagen seit Beginn des Fonds bei der Beantragung und den bindenden Auflagen dazu, von einer erneuten Retraumatisierung!!!
Und ganz wichtig von allen Verantwortlichen der Politik, den Beratungsstellen und den Lenkungsausschuss wird ganz deutlich gemacht und unmissverständliche Formulierungen benutzt, um uns verständlich zu machen, das dies alles freiwillige Leistungen sind und wir keinen Rechtsanspruch auf diese Leistungen haben und somit auch keinen Rechtsweg dazu gibt.
Das heißt übersetzt, als rechtsloses ,schutzloses Kind in Obhut des Staates darfst Du vergewaltigt werden, misshandelt werden, Du darfst weggesperrt werden, tagelang im fensterlosen Raum eingesperrt werden, man darf dir die Haare abschneiden, man darf dir Anstaltskleidung anziehen ,man darf dir nichts zu essen geben, man zwingt dich zur Zwangsarbeit/Kinderarbeit, allem ausgesetzt sein, aber als heute mündiger Bürger im Rechtsstaat hast Du auch keine Rechte auf Entschädigung für das Geschehene!!
Es ist keine Entschädigung, es sind Sachleistungen die den Alltag der Betroffenen erleichtern sollten um dieses Leid zu lindern.
Das alles steht unter den Decknahmen „freiwillig und Subjektiv“
Von der Bundes und Landespolitik wurde uns betroffenen versprochen, das man sich im September 2012 nochmals zusammen findet, um genau zu prüfen in wieweit Durchgangsheime, Jugendwerkhöfe und Spezialkinderheime in dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz Anspruch findet.
Diese Veranstaltung fand nie statt und es wurde auch keine öffentliche Stellungnahme dazu abgegeben!!
Man traf zeitgleich in der Politik die Überlegung, dass man das Krankenkassengesetz prüfen muss, inwieweit etwas geändert werden soll, um Therapien/Therapiestunden für die traumatisierte Opfergruppe absichern zu können, weil diese betroffenen meistens bis zu ihren Lebensende ärztliche und psychologische Hilfe benötigen.
Hierzu haben wir aus den Rängen der Politik keine öffentliche Stellungnahme gehört!!
Die Worte der Politik sollten nicht einhergehen wie Eintagsfliegen!!
Der Bundespräsident sprach in seiner Weihnachtsrede davon, dass wir unsere Herzen öffnen sollen und bat um mehr Verständnis und Solidarität den Flüchtlingen gegenüber.
Durch die Herkunft des Bundespräsidenten und in seiner Amtsführung fordern wir den Bundespräsident Herrn Gauck auf, sich diesen wichtigen Themas Opfer von staatlicher und kirchlicher Gewalt anzunehmen und auch sein Herz dafür zu öffnen.
Es kann und darf nicht sein, das wir betroffenen aufgerufen werden, auf die Straße zu gehen das der Fonds gefüllt wird.
Es ist unzumutbar und respektlos uns Opfern gegenüber dass der Lenkungsausschuss angehalten ist, ein abgespecktes Konzept vorzulegen, das in einer gekürzten Form und Bedingungen weiter gearbeitet werden kann und soll.
Das letzte Heimkind das am 30.6.2016 seinen Antrag auf Hilfeleistungen und Rentenersatzleistungen beantragt, sollte/muss genau so viel Anspruch auf diese Leistungen bis zu 10.000 Euro haben, wie das erste Heimkind im Juli 2012.
Die Fehlkalkulation der Politiker ist nicht auf den Rücken der Opfer Heimkinder auszutragen!!
Man sollte auch nicht unterschätzen und weiterhin glauben, dass wir Dummbürger sind.
Es geht um Verbrechen an Schutzbefohlenen in staatlichen Erziehungsanstalten ausgeführt von Staatsorganen, die bis zum heutigen Tage nicht verjährt sind.
Mit dieser Einstellung und Arbeitsweise der bestehenden Rechtsstaatlichkeit im Sinne des Grundgesetzes kann man vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht bestehen.
Beispiel gebende Orientierungen zu dieser Thematik/ Heimkinder findet unsere Regierung in der Schweiz und anderen Ländern.
Hochachtungsvoll
Manuela L Ilona S, Heidi B
Loni M , Werner R
und im Auftrag der Heimkinder