Hallo zusammen,ich habe heute grad dieses entdeckt , habe aber keinen Link dazu :
Berliner Anlaufstelle, Beratungsstelle und Treffpunkt für ehemalige Heimkinder [ ABeH ]
„Bedarfe psychosoziale Betreuung/psychotherapeutische Behandlung in der ABeH“
In der ABeH haben sich bisher ca. 2.000 von Heimerziehung betroffene Personen gemeldet, ca. 500 haben zum jetzigen Zeitpunkt eine Beratung zu den Fondsleistung durch eine/n hauptamtliche/n BeraterIn erhalten.
Die Rahmenbedingungen der Beratungssituation (kalkulierte 7,25 Stunden pro betroffener Person) erlaubt nur eine sehr zielorientierte Beratung, die auf den Abschluss der Vereinbarung und die Abwicklung der Fondsleistungen fokussiert. Dies steht in einem problematischen Verhältnis zu den Bedarfen der Betroffenen und den formulierten fachlichen Ansprüchen des Fonds. Bei der Installierung der ABeH wurden auf Grundlage der Vereinbarungen der Steuerungsgruppe u.a. folgende Ansprüche an die Arbeit mit den Betroffenen formuliert:
? „Dialogische Exploration der jeweiligen Problemlagen und Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten (...)
? Krisenintervention (...)
? Hilfe bei der Bewältigung von individuellen, familiären und gesellschaftlichen Problemen und Integration in das soziale Umfeld“ usw.
(zitiert aus der schriftlichen Vereinbarung des Senats und der GskA zur Einrichtung der ABeH)
Aufgrund der Rahmenbedingungen (Stellenausstattung, räumliche Ausstattung usw.) können die Ziele des Fonds nur teilweise umgesetzt werden. In der Beratung und Betreuung werden vielfach Bedarfe einer psychosozialer Betreuung, Biographiearbeit und Vermittlung in psychotherapeutische Behandlung sowie weitere Unterstützungsbedarfe offensichtlich, denen die BeraterInnen aufgrund der mangelnden Zeit nicht gerecht werden können.
Eine im Frühjahr 2013 dem Fachbeirat vorgelegten Stundenkalkulation hat gezeigt, daß im Durchschnitt pro Fall 11,6h aufgewendet werden, also mehr als die kalkulierten 7,25 Stunden. Dieses Missverhältnis hat man zwar versucht durch eine Entlastung im Arbeitsbereich „Finanzabwicklung“ zu begegnen, trotz dem fehlt oft die Zeit und der Raum, den Anliegen der Betroffenen gerecht zu werden.
Wir haben in der ABeH versucht, die Bedarfe an psychosozialer/therapeutischer Versorgung durch eine MitarbeiterInnenbefragung zu konkretisieren.
1. Therapiebedarf
? ca. 10 % der Klienten fragen aktiv nach therapeutischer Behandlung/äußern aktiv Bedürfnisse nach Psychotherapie und ggf. auch Vermittlung.
? ca. 20% der Klienten zeigen passiv einen Bedarf an therapeutischer Behandlung bzw. einen Bedarf nach einem "Clearing" hierzu. Hinweise auf einen Bedarf hierzu sind z.B. geäußerte andauernde psychische / psychosomatische Beschwerden, Beschreibungen von Retraumatisierungszuständen, ausgelöst durch die Auseinandersetzung mit dem Fond usw.
? ca. 10-15% der Klienten befinden sich in einer akuten psychischen / psychosozialen Krisensituation.
(Die genannten Zahlen für den Therapiebedarf und psychosoziale Unterstützung sind nicht additiv, sondern überschneiden sich.)
Aktuelle Situation der Therapievermittlung
Wenn Therapiebedarfe offensichtlich werden, stellt sich das Problem, daß eine Vermittlung in Psychotherapie hohe Anforderungen an die Kompetenzen der Betroffenen stellt, da das kassenfinanzierte Verfahren sehr aufwendig und langwierig in der Abwicklung ist und es meist Wartezeiten von einem halben bis zu einem Jahr für einen Therapieplatz bei qualifizierten Therapeuten gibt. Häufig wäre es notwendig, die Betroffenen hierbei zu unterstützen und zu begleiten, um tatsächlich eine therapeutische Behandlung herzustellen. Therapieangebote ohne Kassenabrechnung innerhalb von Einrichtungen sind sehr limitiert und auch mit entsprechenden Wartezeiten verbunden.
2. Bedarf an psychosozialer Unterstützung
Hier wurde der Anteil der Klienten erhoben, die Bedarfe/Interesse an einer intensiveren psychosozialen Beratung/Unterstützung aufgrund der durch Heimaufenthalte (mit)-bedingte Problemlagen wie Bedrohung von Obdachlosigkeit, soziale Isolation, chronische psychische Krisen, Drogenmissbrauch, Mittellosigkeit, körperliche bzw. psychosomatische Erkrankungen, Behinderungen usw. haben. Des weiteren entsteht der Bedarf auch durch die mit der Fondsabwicklung teilweise ausgelöste Reakualisierung / Retraumatisierung.
? ca. 30 % der Betroffenen haben Bedarf an einer offenen psychosozialen Sprechstunde/Clearing/Weitervermittlung zu Problemlagen, die durch die Heimunterbringung verursacht wurden.
? ca. 20-30% der Betroffenen haben Bedarf an einer psychologischen Beratung (im thematischen Kontext ihrer Heimerfahrung)
? ca. 20% der Betroffenen haben Interesse/Bedarf an psychosozialer Gruppenarbeit (Entspannung, Stabilisierung usw.), um ihre psychische Situation zu stabilisieren.
Problem der Vermittlung in psychosoziale Unterstützungsangebote
Teilweise wurden Betroffene durch den Heimaufenthalt schwer traumatisiert und sind heute aufgrund der chonifizierten Symptomatik nur eingeschränkt in der Lage, eigene Interessen zu verfolgen, sich selbst zu versorgen usw. und begegnen dem Hilfesystem mit den jeweiligen Einschränkungen bzw. müssten unterstützt werden die Angebote des allgemeinen Hilfesystems zu nutzen. Viele habe durch biographische Erfahrungen aber auch ein Misstrauen gegen öffentliche Stellen und Hilfen entwickelt, das verhindert, sich hier Unterstützung zu holen.
3. Zusammenfassung der Situation
Die Arbeit der ABeH kann den Bedarfen der Betroffenen und den durch den Fonds formulierten Ansprüchen nur sehr eingeschränkt gerecht werden. Betroffene werden teilweise wieder mit ihren Erfahrungen und Problemen alleine gelassen. Es gibt außerhalb der ABeH nur ein spezifisches, aber auch sehr limitiertes Angebote für ehem. Heimkinder der DDR durch die Beratungsstelle Gegenwind (Beratungsstelle für politisch Traumatisierte der SED-Diktatur). Auch für die MitarbeiterInnen der ABeH bedeutet dies auf Dauer eine Überlastungssituation, da versucht wird innerhalb des knappen Zeitkontingents weitergehende Unterstützung zu leisten, was aber oft nur unbefriedigend gelingt.