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Ich muss gleich schon mal zum Anfang mitteilen...
HINWEIS an alle langzeit und neuen Boarduser / Mitglieder: Alle hier von mir angegebenen LINK sind – hier in diesem nachfolgenden Beitrag ( sowie auch immer in allen anderen Beiträgen in diesem Forum ) – INAKTIV. --- Man muss jeweilig LINK in die Adresszeile eines neuen Browserfensters eingeben und auf diese Weise AKTIVIEREN und sich dort hin begeben. Anders geht es leider nicht. Das sind die Regeln hier in diesem Forum – an die auch mich halten muss. Ich schreibe dies nur, weil sich nicht alle User dessen bewusst sind ( und ich bitte die Moderatoren diesen, m.E., für alle hilfreichen HINWEIS nicht zu entfernen ).
Wichtige Gerichtsurteile( Einige dieser Gerichtsurteile mögen auch Ralf Weber betreffen ):
[ das Oberlandgericht Berlin, nennt sich Kammergericht: ]
Kammergericht Berlin 5. Beschwerdesenat für Rehabilitierungssachen @ gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=KORE565582005&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10 ( Entscheidungsdatum: 15.12.2004 ) ( von dieser überaus wichtigen Gerichtsentscheidung wissen wir ja alle schon )
[ das Oberlandgericht Berlin, nennt sich Kammergericht: ]
Kammergericht Berlin 2. Beschwerdesenat für Rehabilitierungssachen @ gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=KORE237252007&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10 ( Entscheidungsdatum: 06.03.2007 ) ( Drei Jahre und drei Monate später wird dann plötzlich entschieden, dass die Gerichtsentscheidung des Kammergerichts Berlin vom 15.12.2004 nur auf den geschlossenen Jugendwerkhof Torgau anwendbar sei --- ich persönlich bin da natürlich völlig anderer Meinung )
[ Karlsruhe: ] Bundesverfassungsgericht: BVerfG, 2 BvR 718/08 vom 13.5.2009, Absatz-Nr. (1 - 2) @ bverfg.de/entscheidungen/rk20090513_2bvr071808.html oder auch @ openjur.de/u/30990.html oder auch @ lexetius.com/2009,1219 ( Entscheidungsdatum: 13.05.2009 )
Auch all das Folgende bezüglich diesem „Grundsatzurteil“ – BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 718/08 und alles was dazu gehört und damit in Zusammenhang steht – ist für Anwälte und Juristen ( aber auch für jeden Laien ! ) frei zugänglich, hier über diesen LINK zu finden und dann über von dort aus weiterführende LINK für jeden im genauen und vollständigen Wortlaut verfolgbar @ dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerfG&Datum=13.05.2009&Aktenzeichen=2%20BvR%20718/08
Und vielleicht interessieren den einen oder anderen hier ja auch noch folgende zutreffende ( a. ) Heimkinder-Rehabilitierungsgerichtsverfahren und Gerichtsurteile sowohl wie ( b. ) Gerichtsurteile in Fällen von Dekaden zurückliegendem Kindesmissbrauch und menschenrechtsverletzender Körperverletzung von „Minderjährigen“ / „Mündeln“ / „Schutzbefohlenen“, die das Opfer über solche lange Zeit hinweg völlig verdrängt hatte.
Die folgenden sind meiner Meinung nach ebenso zutreffende Gerichtsurteile:
gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE090040823&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10( Entscheidungsdatum: 11.06.2009 )
Landgericht Osnabrück, Urteil vom 01.12.2010 - 12 O 2381/10 @ kostenlose-urteile.de/LG-Osnabrueck_12-O-238110_Schmerzensgeldanspruch-wegen-sexuellen-Missbrauchs-kann-auch-bei-lang-zurueckliegenden-Vorfaellen-bestehen.news11069.htm
Schmerzensgeldanspruch wegen sexuellen Missbrauchs kann auch bei lang zurückliegenden Vorfällen bestehen - Bei Verdrängung der Geschehnisse aufgrund schwerer posttraumatischer Belastungsstörung beginnt Verjährungfrist erst nach neuerlicher Kenntnis der Sache.
Späte Klage auf Schmerzensgeld wegen sexuellem Missbrauch erfolgreich.
Oberlandgericht Oldenburg, Urteil vom 12.07.2011 - 13 U 17/11 @ mahnerfolg.de/urteile/index.php/schadensersatzklage-20-jahre-nach-sexuellem-missbrauch/
Zitat
Opfer eines sexuellen Missbrauchs sind oft erst nach vielen Jahren in der Lage, die Missbrauchstat anderen zu offenbaren und die straf- und zivilrechtliche Verfolgung des Täters in die Wege zu leiten. Die Verjährung zivilrechtlicher Ansprüche beginnt erst mit der Kenntnis der den Anspruch begründenden Umstände und der Person des Täters.
Von einer Kenntnis in diesem Sinn kann nach Ansicht des Oberlandesgerichts Oldenburg nicht ausgegangen werden, solange das Missbrauchsopfer das schädigende Ereignis aufgrund einer psychischen Traumatisierung verdrängt hat und deshalb nicht in der Lage war, rechtliche Schritte einzuleiten. Hierfür ist jedoch der Geschädigte uneingeschränkt darlegungs- und beweispflichtig. Kann er diesen Nachweis führen, ist auch 20 Jahre nach dem Missbrauchsfall eine Schmerzensgeldklage gegen den Täter noch möglich.
Urteil des OLG Oldenburg vom 12.07.2011
Aktenzeichen: 13 U 17/11
Pressemitteilung des OLG Oldenburg
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Siehe auch einen diesbezüglichen in NWZ-ONLINE - Nordwest Zeitung @ nwzonline.de/Region/Artikel/2645441/20-Jahre-nach-der-Tat-Oldenburger-Gericht-spricht-Opfer-Schmerzensgeld-zu.html( 12.07.2011 )
● Prozeßwinn Präzedenzfall re ZWANGSARBEIT entschieden in 1965 im Landgericht Braunschweig, geschildert in, u.a. @ freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1593435#1593435 ( 30.12.2010, 08:16 )
[ Bundesgerichtshof Strafverfahren ] BGH 5 StR 451/99 - Beschluß vom 9. Februar 2000 (in Berlin) @ hrr-strafrecht.de/hrr/5/99/5-451-99.php3?referer=db ( „Menschenrechtsverletzungen“ verjähren nicht ! )Zum Beispiel, das Thema »RECHT! – Die Pflichten des Staates seinen Bürgern gegenüber – auch Heimkindern gegenüber – gemäss der „EUROPÄISCHEN MENSCHENRECHTSKONVENTION“.« @heimkinder-forum.de/v3/board3-heim-talk/board7-offener-talk-heime/12275-recht-–-die-pflichten-des-staates-seinen-bürgern-gegenüber-–-auch-heimkindern-gegenüber-–-gemäss-der-„europäischen-menschenrechtskonvention“/( insgesamt 2 Seiten; bitte einfach über die Störungen dieser dortigen Diskussion hinweglesen ) und auch das Thema »Die Rechtslage betreffend „Heimkinder-Zwangsarbeit“ in der BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND !« @heimkinder-forum.de/v3/board3-heim-talk/board7-offener-talk-heime/10633-die-rechtslage-betreffend-„heimkinder-zwangsarbeit“-in-der-bundesrepublik-deutschland/( insgesamt 3 Seiten; bitte einfach über die Störungen dieser dortigen Diskussion hinweglesen ) oder ähnliche juristische Themen, wie allen bewusst sein sollte, habe ich ja schon mehrfach im HEIMKINDER-FORUM.DE angesprochen – aber leider hat sich ja die werte Leserschaft bisher kaum wirklich dafür interessiert und diese jursistischen Dinge nachverfolgt und überprüft oder überprüfen lassen.
Und auch darum wohl haben wir jetzt auch diesen ominösen „Hilfsleistungsfonds“ und von den Täterschaften ( „Verbrecherbanden“ würde ich sie lieber nennen ! ) per „Verwaltungsvereinbarung“ eingeführte „Verzichtserklärungen“.
Heimkinder von Recht und Rechtsstaatlichkeit ausgeschlossen --- was ihnen damals widerfuhr wird heute ihnen gegenüber einfach fortgesetzt.
Ich bin der Meinung, dass alle damaligen Heimkinder-OST und Heimkinder-WEST – die „Geschädigten“! – „Schutzbefohlenene“ in der „Obhut“ des STAATES waren. Dieser gab im WESTEN seine Pflicht all diesen „Minderjährigen“ / diesen „Mündeln“ gegenüber weitgehend an die KIRCHEN und die INDUSTRIE bzw. LANDWIRTSCHAFT ab. Dann aber verfehlte der STAAT es, seine von ihm eingesetzten BEAUFTRAGTEN, die KIRCHEN und die INDUSTRIE bzw. LANDWIRTSCHAFT, zu kontrollieren und erlaubte ihnen stattdessen, in einem völlig rechtsfreien Raum zu agieren, und lies es sogar zu, dass für die Arbeit die all diese „Minderjährigen“ / diese „Mündeln überall zu verrichten hatten keine Steuern und Sozialabengaben entrichtet wurden.
In beiden Rechtssystemen, OST und WEST, ist der STAAT – der „Schädiger“! – ebensowenig von seiner Schuld entbunden oder befreit wie der Rechtsnachfolger beider Staaten, die BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND.
Und ein nicht rechtspflichtiges per „Verwaltungsvereinbarung“ jetzt von KIRCHE und STAAT zusammengeflicktes „Hilfsleistungspacket“ „beschränkt nur auf heute hilfsbedürftige Geschädigte der damaligen Heimerziehung bei denen dieser Schaden heute noch beweisbar und nachweislich auf diese damalige Heimerziehung zurückzuführen ist“, ist keine Antwort zur Begleichung dieser Schuld.