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Home > Gesundheit > Medizin > Medikamentenforschung: Was passierte in Kork?
1. April 2019, 12:52 Uhr
Illegale Studien [ d.h. illegale medizinische Eingriffe und Experimente mit nicht zugelassenen Medikamenten ]
"Ein unglaublicher Akt der Gewalt"
Währenddessen geht die Recherche voran. Gebhard Stein sieht seinen Verdacht bestätigt. In seine Erinnerung hatte sich lediglich ein Zahlendreher eingeschlichen, alles andere passt: Die gesuchte Substanz heißt SH 8.0714, es handelt sich um Cyproteronacetat. Sie wurde unter dem Namen "Androcur" 1973 von Schering in den Markt eingeführt.
Rückblick, New York, 1966. Ein Vorstandsmitglied von Schering landet in der US-Metropole. Im Gepäck die Hoffnung auf ein lukratives neues Medikament. Er sucht nach einem Mediziner, der die Substanz in den USA klinisch testen kann. Im "Mount Sinai Hospital" wird er fündig: Ein deutscher Arzt, der damals 35-jährige Martin Friedrichs, übernimmt die Betreuung der Studie.
"Cyproteronacetat" soll Prostatakrebs heilen helfen, aber die klinische Prüfung verläuft nicht wirklich erfolgreich. "Wir hatten ungefähr 360 Patienten, alle vorbehandelt und dann umgestellt auf Cyproteronacetat. Wir konnten sagen, der Tumor ist nicht weitergewachsen, aber das wäre vielleicht auch so nicht passiert", sagt Martin Friedrichs heute. Schering habe daraufhin auf eine Zulassung in den USA verzichtet. Für den Pharmakonzern sei das eine Katastrophe gewesen, er hatte viel Geld in die Entwicklung der Substanz gesteckt.
Arzneimittelhersteller raten zur Vorsicht
Doch eine Hoffnung blieb: Schering wusste bereits Anfang der Sechzigerjahre nach Tierversuchen, dass Cyproteronacetat die Wirkung der männlichen Sexualhormone unterdrückt. Diesen Effekt lässt Schering schließlich an Patienten testen. "Man hätte es aber nicht in so kleinen Einrichtungen wie in Kork machen dürfen", sagt Martin Friedrichs.
Dabei war Schering offenbar sogar bewusst, dass die Medikamente starke Nebenwirkungen haben. Offiziell warnt der Pharmakonzern 1973 in seinen "Medizinischen Mitteilungen Schering" davor, Cyproteronacetat an Jugendliche zu verabreichen. "Der Einfluss auf die Keimdrüsenentwicklung des jugendlichen Patienten vor Abschluss der Pubertät bedürfe noch weiterer Untersuchungen", heißt es darin. Auch der Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa) rät 1974 in der "Roten Liste" zur Vorsicht.
Der Triebhemmer solle nur verabreicht werden, wenn "die Betroffenen eingehend informiert und eingewilligt haben". Das Gegenteil passierte dann offenbar. Versuche mit Cyproteronacetat zur Triebhemmung gibt es nicht nur in den "Korker Anstalten". Auch in den "Rotenburger Anstalten" wird das Mittel ohne "Informierte Einwilligung" an Jugendlichen getestet, wie eine Expertenkommission Jahrzehnte später ermittelt.
Medikamentenversuche wie an KZ-Häftlingen sollten sich nicht wiederholen
Denn anders als in der "Diakonie Kork" hat der Vorstand der "Rotenburger Werke" die Geschichte der Einrichtung im Zeitraum 1945 bis 1975 aufarbeiten lassen - dazu zählen auch die Medikamententests an Heimbewohnern. 2018 veröffentlichte ein unabhängiges Forscherteam seinen Abschlussbericht. Darin ist zu lesen, dass der Triebhemmer ab 1969 in Rotenburg eingesetzt wurde - vier Jahre vor der Markteinführung. Als Mitglied des Teams hat die Pharmakologin Sylvia Wagner unter anderem einen Prüfbogen der Schering AG zu den Versuchen mit SH 8.0714 gefunden.
In den Patientenakten sei dokumentiert, dass an 13- und 14-jährigen Jungen täglich 300 Milligramm Cyproteronacetat verabreicht wurden. Dabei wäre bereits eine wöchentliche Dosierung von 300 Milligramm sogar bei Erwachsenen ausreichend für eine chemische Kastration gewesen. Bei einigen Jugendlichen wucherten daraufhin im Brustgewebe Tumore, sodass Teile davon amputiert wurden. Abgesetzt wurde das Medikament nicht. Ärzte hätten die Substanz letztlich nach Gutdünken verabreicht, sagt Sylvia Wagner. "Ein unglaublicher Akt der Gewalt".
Tatsächlich widersprachen diese Behandlungsschritte den schon damals geltenden Forschungsprinzipien. Bereits nach dem Ende der Naziherrschaft verständigten sich internationale Ärzteorganisationen auf ethische Grundlagen in der klinischen Forschung. Etwas Vergleichbares wie die Euthanasiemorde oder die Medikamentenversuche an KZ-Häftlingen sollte sich nicht wiederholen. Maßgeblich bei Testreihen solle der Nutzen für den Patienten sein, eine umfassende Aufklärung durch den Arzt müsse erfolgen und es dürfe keine unnötige oder gar willkürliche Forschung am Menschen geben.
Letztlich aber wurden Probanden in der Bundesrepublik erst durch ein Arzneimittelgesetz, das 1978 in Kraft trat, besser geschützt. "Davor erhielten Versuchsteilnehmer keinerlei speziellen gesetzlichen Schutz durch den Staat", sagt Klaus Schepker, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie des Universitätsklinikums Ulm. Das Bundesgesundheitsministerium habe im "Arzneimittelgesetz" von 1961 und auch bei dessen Überarbeitung 1964 "auf jegliche Reglementierung für Pharmaunternehmen und Ärzte bei Medikamentenversuchen verzichtet".
Warum haben die Eltern von Schorsch nie geklagt?
Dennoch hätten die "Korker und Rotenburger Anstalten" von den Versuchsteilnehmern eine Einwilligung einholen müssen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, meint Schepker. "Wären die Sorgeberechtigten vor Ablauf der Verjährungsfrist vor Gericht gegangen, um eine mögliche Körperverletzung und Schadenersatzforderung klären zu lassen, wären die Chancen für Kork und Rotenburg gering gewesen."
Warum aber haben die Eltern von Schorsch nie geklagt? Drei Jahre hat es gedauert, um seine Angehörigen zu finden. Sommer 2018, irgendwo auf der Schwäbischen Alb. Auf einer Terrasse sitzt Schorschs Mutter, sie wirkt angespannt. Minutenlang schweigt sie, bevor sie zu reden beginnt. Anfang der Siebzigerjahre, erinnert sich die Mutter, wurden sie und ihr Mann ins Büro der "Korker Anstalten" gebeten. Die diakonische Einrichtung will ihren Jungen sterilisieren lassen. Die Eltern lehnen vehement ab. Über die Medikamentenversuche mit dem Triebhemmer erfahren sie in dem Gespräch nichts.
"Niemals hätten wir eingewilligt", sagt Schorschs Mutter heute. Von der Direktion wurden die Eltern auch dann nicht informiert, als ihr damals 18 Jahre alter Sohn in das Psychiatrische Landeskrankenhaus Schussenried eingewiesen wird.
Schorsch hatte vermutlich jahrelang jede Woche 350 Milligramm des Triebhemmers bekommen. Seine Sexualität wurde komplett ausgeschaltet. Erst 1976 in der Psychiatrie wurde das Medikament abgesetzt. Welche langfristigen gesundheitlichen Folgen Schorsch und die anderen Jugendlichen davongetragen haben, bleibt im Dunkeln. Nun ist Schorsch tot. Er starb 2012 im Alter von 55 Jahren.
Schorschs Familie fordert eine Aufarbeitung der Geschehnisse durch ein unabhängiges Forscherteam, um endlich mehr Licht in die Geschichte ihres Sohnes und seinen Leidensgenossen zu bringen. Es sei das Mindeste, was sie von der Diakonie Kork erwarten - wenn auch dadurch die Qualen der Jugendlichen nicht ungeschehen gemacht werden können. Immerhin: Der Vorstandsvorsitzende der Diakonie Kork, Frank Stefan, teilt mit, dass die Erinnerungen des Ersatzdienstleistenden Gebhard Stein für ihn inzwischen "plausibel" klingen.
ALLES AUF EINER SEITE @ https://www.sueddeutsche.de/ge…amente-schering-1.4388763
Die fünfteilige SWR-Radioserie "Auf der Suche nach Schorsch" berichtet ausführlich über den Fall. Abzurufen auf der SWR-Webseite [ als Hörspiel @ https://www.swr.de/swr2/hoersp…=661194/jza7s2/index.html ]
[ Ansonsten aber auch aufrufbar als Transkript / Niederschrift / Abschrift / Protokoll:
SWR2 Feature
Folge 4: Recherche nach Aktenlage
Auf der Suche nach Schorsch - Fünfteilige Feature-Serie
Von Charly Kowalczyk
@ https://www.swr.de/-/id=230347…-tandem-20190128-1905.pdf (auf insgesamt 12 Seiten) ]
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