Ja aber nur für Leute die ihren Antrag auf Entschädigung im Osten bis 30. September
und West Anmeldefrist bis 31. Dezember 2014 gestellt haben.
Beiträge von Peter.
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Die Aufstockung beider Fonds Heimerziehung (OST und WEST) und die beschlossene Verlängerung der Laufzeit bedeuten nicht, dass die Anmeldefristen verlängert wurden (siehe dazu auch die im Folgenden dokumentierte Presse-Mitteilung des BAFzA). Nach wie vor gilt: Anmeldeschluss OST war am 30.09.2014, Anmeldeschluss WEST war am 31.12.2014.
Berlin 13.03.2015
Bitte weiter lesen im Link ganz unten siehe Quelle:http://www.abeh-berlin.de/aktuelles/
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Herzlichen Gluckwunsch Peter nun hast du es auch geschafft
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MeeneKleene @ ich kenne hier in Forum noch jemand da ging es jetzt auch sehr schnell .
Hatte Privat Telefonat mit ihm . -
N a siehst du Eiki nun hast du es auch geschafft
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Hat auch keiner behauptet
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Ich hatte noch kein Gespräch lass es auf mir zu kommen und gehe den Leuten nicht auf dem Kecks.
Irgendwann bin ich halt auch drann. -
Das war eine Lernbehinderten Schule in Ballenstedt inklusives Internat wo die Kinder in der Woche untergebracht wurden
und zum Wochenende nach Hause fuhren . -
Ich Wünsche dir viel Glück Ich gebe auch nicht auf
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Vieleicht hast du kein Fernseher Radio und bekommst keine Zeitung.Da kann man verstehen ohne Medien geht nichts.
Trotztem wünsche ich dir viel Glück das du vom großen Kuchen was abbekommst. -
Ich hatte noch kein Gespräch,.
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Lieber zeuge du hast vergessen zu schreiben das du dein Profiel erst nach meinen Beitrag geöffnest hast.
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Lieber Zeuge
Du schreibst " Zur Kontaktaufnahme ist meine Mailadresse im Profil einsehbar"
Dein Profil ist nicht ereichbar somit ist deine aufforderung dir eine Nachricht zu kommen zu lassen nicht möglich -
Hallo Heinz b
Herzlich willkommen hier im Forum der regenbogenstadt.
Ich hab was für dich gefunden im Internet -
Kabinett stockt Hilfen für ehemalige DDR-Heimkinder auf
25.02.2015 10:32 Uhr
Berlin.
Die Bundesregierung hat die staatlichen Hilfen für
ehemalige DDR-Heimkinder ausgebaut und verlängert. Das Kabinett
beschloss am Mittwoch eine Aufstockung der Mittel auf bis zu 364
Millionen Euro. Mit dem Geld soll Betroffenen bei der Bewältigung der
Folgeschäden geholfen werden. In der DDR waren zwischen 1949 und 1990
knapp 500 000 Kinder und Jugendliche in Heimen untergebracht, darunter
etwa 135 000 in Spezialeinrichtungen, die für besonders grausame
Methoden der «Umerziehung» bekannt waren.
Bis
September 2014 wandten sich rund 27 500 Betroffene mit der Bitte um
Unterstützung an den 2012 geschaffenen Fonds. Dadurch war die
Aufstockung der Mittel notwendig geworden. Sie gilt zunächst bis 2018.
Die Kosten teilen sich Bund und ostdeutsche Länder. Auch für ehemalige
Heimkinder aus den westdeutschen Bundesländern gibt es einen Hilfsfonds.
(dpa)
Quelle:http://www.mz-web.de/mitteldeu…965908,view,asTicker.html -
Siehst du Angi90 an alles hast du gedacht nur nicht an den Stempel und die Unterschrift nicht.
Aber was lange wäret wird immer gut -
Grundsätzlich ist zur Vereinbarung von Hilfsleistungen aus den Fonds „Heimerziehung in der DDR“ und „Heimerziehung West“ kein Rechtsbeistand notwendig. Das Verfahren zur Gewährung der Leistungen sieht zu Beginn ein ausführliches Beratungsgespräch vor. Hierfür stehen speziell geschulte und erfahrende Beraterinnen und Berater in den regionalen Anlauf- und Beratungsstellen zur Verfügung, die gemeinsam mit der bzw. dem Betroffenen den individuellen Hilfebedarf ermitteln und eine entsprechende Vereinbarung erarbeiten.
Diese Dienstleistung ist für die Betroffenen komplett kostenfrei. Für Kosten, die den Betroffenen darüber hinaus im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Beratung entstehen (z.B. Fahrtkosten für die Anfahrt zur Anlauf- und Beratungsstelle, Kosten für Aktenrecherche) kann eine Pauschale bis zu 250 Euro vereinbart werden.
Unabhängig davon, dass sämtliche Fondsleistungen freiwillige Leistungen sind, auf die kein Rechtsanspruch besteht, steht es Betroffenen selbstverständlich frei, sich gegenüber der Anlauf- und Beratungsstelle anwaltlich vertreten zu lassen. Die hierfür anfallenden Kosten (Rechtsanwaltsgebühren) können jedoch nicht im Rahmen einer Vereinbarung als materielle Hilfen von den Fonds übernommen werden.
Die Übernahme von Rechtsanwaltskosten ist nur möglich, wenn die Inanspruchnahme der Minderung eines durch die Heimerfahrung entstandenen Schadens dient (z.B. im Rahmen eines OEG-Verfahrens) und die Rechtsanwältin/der Rechtsanwalt nicht in Anspruch genommen wird, um gegenüber dem Fonds aktiv zu werden bzw. Aufgaben der Anlauf- und Beratungsstellen zu übernehmen.
Quelle:http://www.fonds-heimerziehung…-mit-fondsleistungen.html
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Micki so sieht das aus
Quelle siehe hier:http://www.kinderrechte-blog.b…as+PR-Verfassungs-PDF.pdf -
Kennst du noch den Lehrer Rose das wahr so einer der mit Schlüsselbunde geworfen hat
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