Ja, schade, dass die Akten von meinem SKH-Aufenthalt fehlen (1983 bis 1987).
Wäre schon spannend, was so geschrieben und beurteilt wurde
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Ja, schade, dass die Akten von meinem SKH-Aufenthalt fehlen (1983 bis 1987).
Wäre schon spannend, was so geschrieben und beurteilt wurde
Das einzuweisende Jugendamt des Landkreises kann zunächst Hilfe leisten. Einfach einen formlosen Antrag auf Akteneinsicht per E-Mail versenden.
Mein Antrag wurde relativ fix bearbeitet. Zum Vorort-Termin war eine freundliche Dame vom Archiv und eine nette Dame vom Jugendamt dabei. Die Jugendamt-Dame erklärte mir alles recht gut. Was, wann, wie und warum. Kopien habe bekommen, leider durfte sie mir die einzigsten Original Kinderfotos von mir nicht aushändigen. Schade
Die Akten (ab 1973), da bereits im Säuglingsheim endeten aber leider ab dem Aufenthalt im Spezialkinderheim ab 1983 bis 1987
Man kann noch in den verschieden Stadtarchiven nachfragen bzw. einen Antrag stellen, aber das hatte bei mir keinen Erfolg.
Bei einer Übernahme durch einen neuen Träger der Einrichtung werden i.d.R. die internen Heimunterlagen des Vorgängers vernichtet.
Nur relevante Unterlagen werden an das Jugendamt / Kreisarchiv zugeschickt.
Es gibt auch eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist, aber die hatte mein letztes Heim (1988 - 92) nach dem Trägerwechsel wohl nicht ganz interessiert. Es wurde alle Akten vernichtet. Schon allein aus Platzgründen.
Das sind meine Erfahrungen, die ich persönlich gesammelt habe.
.............da es mir sicherlich schwer gefallen wäre, die vielen Fragebögen innerhalb der vorgeschrieben Zeit zu beantworten. ..............
Man erwartete, wie in einer Prüfung, Fragebögen innerhalb einer Zeit X auszufüllen? Was sollte das denn werden?? Da wäre ich gleich im Vorfeld misstrauisch geworden, mich dafür hergeben sollen. Die Fragebgen, die ich vor Jahren ausgefüllt habe und zur Verfügung stellte, unterlagen keiner Zeitspanne, doch wie ich das sehe, hat da jemand einen Versuch anstellen wollen. Schätze, das könnte dir eine Lehre gewesen sein, noch einmal an so etwas teilzunehmen. Waren wir denn nicht schon längst gebrannte Kinder und mißtrauisch genug?
Da werde ich natürlich nicht mehr daran teilnehmen.
Hallo zusammen,
ich habe da noch ein paar Fragen bzgl. des Antrages auf Rehabilitierung, aufgrund des Aufenthaltes im SKH und in einer Kinder-und Jugendpsychiatrie:
Seit fast 1 1/2 Jahren läuft ein Antrag über das OEG bzgl. des sexuellen Missbrauchs der Pflegeeltern und den Missbrauch in der Kinder-und Jugendpsychiatrie.
Ich habe jetzt noch ein Schreiben bekommen, dass ich die ärztliche Schweigepflicht zur weitern Bearbeitung freigeben soll.
Nun wurde ja vor paar Monaten hier die Möglichkeit einer Rehabilitierung, aufgrund des Aufenthaltes im SKH sowie der Aufenthalt in einer Kinderpsychiatrie gepostet / mitgeteilt.
Ich habe jetzt eigentlich alle Unterlagen, Nachweise, Bestätigungen von Erziehern und von einer ehemaligen Heimleiterin (auch mit dem Hinweis, dass mein Aufenthalt im SKH nicht notwendig war) zusammen und würde das im Januar an die entsprechende Behörde zusenden.
Kann es eventuell nachteilig sein, wenn der OEG-Antrag dann irgendwann positiv entschieden wird? Soweit ich weiß werden hier sowieso nur Rehas oder psychologische Therapien bezahlt bzw. unterstützt.
Würdet ihr in dem Fall auf eine weitere Bearbeitung des OEG-Antrages verzichten?
Im Rehabilitierungsantrag habe ich den SKH und den Aufenthalt in der Kinderpsychiatrie zusammengefasst.
Vielen Danke für eure Antworten und Tipps.
LG,
René
Also, ich hatte mich bei der Studie angemeldet und einen ausführlichen online Fragebogen ausgefüllt.
Heute hatte ich ein Telefonat, etwa 50 Minuten mit einer netten Dame (Psychologin) und es wurde noch eine Dinge besprochen bzw. auch Fragen gestellt zbsp zur jetzigen Lebenssituation, Erfahrungen/Erlebnisse in den Heimen etc...
Am Ende Gesprächs teilte mir die nette Frau mit, dass ich für diese Studie (innerhalb von 6 Wochen, 10 online Fragebögen zu speziellen Themen zu beantworten) nicht geeignet bin.
Hmm seltsam. Ich denke sie hat Angst, dass ich damit nicht klar komme.
Nun, gut.
Traurig bin ich über die Entscheidung der Psyschologin nicht, da es mir sicherlich schwer gefallen wäre, die vielen Fragebögen innerhalb der vorgeschrieben Zeit zu beantworten.
Ich mag es nicht nach langer Arbeit, noch ewig am PC sitzen und viele Erlebnisse/Gedanken etc. niederzuschreiben.
Ich war mir auch micht bewusst, dass diese Studie nur eine psyschlogische Unterstützung/Hilfe oder Aufarbeitung o.ä. ist.
Mit der Aufarbeitung, wie es in der Beschreibung steht, dachte ich eher an eine wissenschaftliche/geschichtliche Studie.
Wir sind verblieben, dass sie mir Kontaktadressen gibt, wo man rechtliche Unterstützung in Bezug auf das SED Unrecht bekommt.
vielen Dank für eure Antworten. Ich werde natürlich diesen Antrag stellen, da ich im SKH Zschöppichen war.
LG
Hallo Freunde!
Ich habe kürzlich in einer Zeitschrift gelesen, dass Frau Prof. Dr. Heide Glaesmer von der Uni Leipzig eine Studie zu DDR-Heimen und Jugendwerkhöfen durchführt.
Die Studie / Aufarbeitung wird vom Bundesforschungsministerium unterstützt. Hier geht es u.a. um die Gründe für Einweisungen, Erfahrungen, demütigende Strafen, Misshandlungen, harter körperlicher Arbeit, wenig schulische und berufliche Förderung, was bis heute in der eigenen beruflichen Laufbahn beeinträchtigt wird. Das betrifft ja fast jedem, der zu mindestens im SKH oder JWH war.
Hier ist der Link zur Homepage
http://www.ddr-heimerfahrung.de
https://www.testimony-studie.de
Kontakt ist auch per e-Mail möglich: testimony@medinzin.uni-leipzig.de
Würde mich über euer Feedback freuen.
LG,
René
Hallo Jacky2012,
glückwunsch für deinen Erfolg vor Gericht. Nun was heißt das "Rehabilitierung" bzw. was bringt es?
Zu Unrecht im SKH, dass das von einem deutschen Gericht zu bestätigt zu bekommen ist zwar 'ne juristische Bestätigung, bringt aber mehr nicht - oder ist hier eine Entschädigung für die Zeit im SKH vorgesehen oder was auch immer?
Ich wurde aus dem DDR - Kinderheimfond 10.000 Euro bereits entschädigt. Eine doppelte Entschädigung wird bestimmt nicht stattfinden.
Da auch ein Antrag für die Unterbringung in der ein Kinderpsychiatrie mit der Begründung "Bereits entschädigt durch Heimfond", abgelehnt wurde.
Ich habe kürzlich aber einen Aufruf in einer Zeitung zu einer Studie zu DDR-Heimen und Jugendwerkhöfen in der Zeitung gelesen. Hier werde ich einen extra Post machen mit dem entsprechenden Link. Sonst geht der hier am Thema vorbei.
LG
René
Eine Frage an euch:
Mich hat kürzlich einer angeschrieben, der mich hier im Forum gefunden hat (waren beide im gleichen Heim) und wir haben seitdem WhatsApp-Kontakt.
Er hat aber irgendwie seine Zugangsdaten zu diesen Forum nicht mehr. Es is wohl für ihn auch etwas schwer mit dem Internet umzugehen.
Nun gut, so st es halt.
Jetzt haben wir über dies und das über die Vergangenheit gesprochen und da hat er mir etwas über Medikamente erzählt, die er im Krankenhaus verschrieben bekommen hat (nach kurzem stationären Aufenthalt).
Diese verursachten, zum Beispiel, dass er eine Tasse am Frühstückstisch nicht richtig halten konnte und er vom Erzieher, der genau darauf achtete das er die Medi auch strikt einnimmt, einen ordentlichen Anschiss für das Missgeschick bekam.
Seine Akten aus den Heim sind bei einem Hochwasser vernichtet worden.
Kann man da irgendwie etwas machen oder gibt es da eine Möglichkeit, dass man diese Medi-Verabreichung untersucht und ggf. dafür entschädigt wird?
Ich war 1980 für ein Jahr dort.
Kann mich aber nicht mehr im geringsten an das Heim erinnern.
Weder das Gebäude, Erzieher oder sonstiges.
Auch was das für ein Heim war, weiß ich nicht mehr.
Hallo zusammen,
ich konnte ja dieses Jahr "fast" erfolgreich meine Akten einsehen.
Leider sind die Akten im Archiv des Vogtlandkreises (zuständige Archiv des Jugendamtes welches mich in die versch. Einrichtungen einwies) nicht vollzählig.
Es fehlt die Akte aus dem SKH Mittweida / OT Zschöppichen, dort war ich von 1983 bis Ende 1986.
Ich habe auch das Kreis- und Stadtarchiv von Mittweida um Hilfe gebeten, leider ohne Erfolg. Keine Akten aus den SKH vorhanden.
Jetzt die Frage an Euch: Wo könnte ich mich noch hinwenden und fragen ob es eine Heimakte aus dem SKH Mittweida von mir gibt?
Es gab kein Spezialkinderheim Tannenmühle Adorf! Das was hier genannt oder gemeint wird / ist, das ist ein Normalkinderheim in Erlbach, Klingenthaler Str. 66 (Landesgemeinde).
Ich habe dank des Forums einen Kameraden gefunden sowie eine WhatsAppGruppe wo ehemalige Kinder und sogar Erzieher drin sind.
Jetzt schreibe ich mit einer Erzieherin Fr. Buschold und besuche demnächst mal meinen ehemaligen Erzieher in Mittweida.
Ich war von 1982 bis 1983 in dieser Einrichtung. Es war fürchterlich!
Bei der Einweisung war ich 7 Jahre alt. »Hier fanden Dinge statt, die ich in meinem Leben nie und nimmer vergessen werde und kann.«
Es gab in dieser Einrichtung ein Punktesystem nach dem man bei Verfehlungen benotet wurde. Bei zehn Punkten wurden die Kinder von den „Typen in Weiß“ aus dem Alltag gerissen, auf eine Trage geschnallt und mit Elektroschocks behandelt, d.h. bestraft.
Einen Punkt gab es bereits wenn man im Bett gehüpft ist oder man hat sich ein Spielzeug ohne zu fragen genommen hatte.
Die Bewertung / Punkte wurde in einen Bericht eines Erziehers aufgeführt, der mir vorliegt.
Es war ein Mix aus Erzieher und Krankenpfleger vor Ort. Man durfte nur alles im Gruppenrahmen machen. Gelegentliches spazieren gehen durch den Schlosspark und das tägliche laufen zur Schule und zurück.
Der Tagesablauf begann mit Aufstehen, Frühstück, Schule, vll. mal spazieren gehen und dann ab auf das Zimmer, keine weitere sinnvolle Beschäftigung/Aktivität.
Es war kein Spielplatz oder sonstiges für die Kinder da, außer die Station.
Die Zimmer waren sehr klein und es waren dort sechs Kinder untergebracht.
Außer die Gegend und der Park war nicht schönes dort. Keine Liebe, keine Herzlichkeit und keine entsprechende Fürsorge.
Man war dort nur ein Kind, dass mit Medikamenten vollgestopft nur beobachtet und bestraft wurde.
Zum Glück wurde diese Einrichtung geschlossen! Heute leben dort Mönche.
Fotos: by R.H.M.
Okay, danke.
Die Einrichtung fehlt noch. Dort war ich für ein Jahr (1980)
Hallo zusammen,
auf meinen Antrag auf Akteneinsicht habe ich eine Antwort vom Jugendamt Mittweida bekommen:
Sehr geehrter Herr *,
Ihre E-Mail ist im Sekretariat der Abteilung Jugend und Familie eingegangen.
Das für Ihr Anliegen zuständige Jugendamt ist das des Vogtlandkreises.
Ausschlaggebend ist immer das einweisende Jugendamt. Dieses müsste Ihre Jugendhilfeakte im Archiv aufbewahren.
Sie können sich dennoch gern an unser Archiv (kreisarchiv@landkreis-mittelsachsen.de) wenden bzw. an das Archiv der Stadt Mittweida (stadtarchiv@mittweida.de).
Hier werden Sie aber, wenn etwas vorhanden sein sollte, nur Unterlagen zum Kinderheim Zschöppichen finden, keine konkreten Daten zu Ihrer Person.
Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Mittelsachsen
Abt. Jugend und Familie
Am Landratsamt 3
09648 Mittweida
Ich habe die entsprechenden Archive und das LRA Vogtlandkreis angeschrieben.
Bin gespannt.
LG
JW1HAL: Ehrlich gesagt, nein, ich habe mir das nicht komplett durchgelesen.
Aber jetzt und ich werden deine Musterschreiben auch so verwenden und bin gespannt was rauskommt.