So sieht es aus. Ich ging nicht zu blauäugig an das Rehabilitationsverfahren 2020/2021 heran, wissend, dass das auch scheitern kann. Das wäre auch zu einfach gewesen, einfach alle zu rehabilitieren.
In meinem Falle schien es ihnen in die Hände gespielt zu haben, offensichtlich sogar, da eine unterschriebene Einwilligung vorlag. Die Dinge hätten anders ausgesehen, wenn die gefehlt hätte und sie mich bspw. direkt aus der Schule oder zu Hause abgeholt und direkt ins Spezialkindeheim gebracht hätten. Diese Fälle gab es schließlich zu Hauf. Das LG begründete ja mein damaliges Fehlverhalten, s. oben, nur negierte es die Ursachen, weswegen ich war wie ich war. Es wäre mit den Gesetzen der DDR rechtskonform gewesen, mich im Auftrag des "Referates für Jugendhilfe" einzuweisen.
Das Interessante dabei, ich hätte gar nicht in ein Spezialkinderheim kommen sollen, nur weil angeblich kein geeigneter anderer Platz dort zur Verfügung stand, wo ich hätte hinkommen sollen, kam ich in das Spezialkinderheim. Das habe ich schwarz auf weiß. Was immer das für eine Einrichtung gewesen hätte sein sollen - ich weiß es nicht und ging daher ab 2019 davon aus, dass alle Kinder, die in solche Heime kamen, zu Unrecht dort waren und folglich rehabilitiert werden. Dass irgend ein Staatsanwalt beim LG das anders sieht, hatte ich trotzdem einkalkuliert, denn ich bin ja nicht naiv, zu glauben, dass ich Glück haben würde. Vielleicht bin ich doch zu speziell und war daher in einem Spezialkinderheim.
Beste Grüße an den Staatsanwalt - und - Danke für die Ablehnung.
Hochachtungsvoll
Axel L.