Nun, endlich wieder wach, sich mit dem StrRehaG befassend, muss man schon feststellen, dass die Rechtsprechung diesem Paragrafen folgend eigentlich in "unserem Sinne" handelt, doch in meinem Falle steht es schwarz auf weiss, mein Antrag ist u. a. deshalb als bisher unbegründet mit nicht vorliegender Voraussetzung abgewiesen worden, weil meine Mutter - möglicherweise unter Druckausübung geschehen - im Jugendamt - ihre Zustimmung zu meiner Heimeinweisung gab. Ich selbst war damals, noch 10 jährig, dabei, als sie die "Anordnung zur Heimerziehung" im Jugendamt unterschrieb. Würde ich sie heute, so dement, wie sie inzwischen ist, damit konfrontieren, würde es ihren sicheren Tod bedeuten, denn ihre Mitschuld hat sie schon vor Jahren gestanden. Wenn sie es gewusst hätte, was es für mich bedeutete, in einem Spezialkinderheim - in einem Heim für "Schwererziehbare" - gewesen zu sein, hätte sie dem nie zugestimmt, wie sie schon vor 14 Jahren sagte, als ich ihr meine "Eilenburger Notizen" zu lesen gab. Selbstverständlich werde ich sie daraufhin nicht mehr erneut ansprechen. Sie würde sich die Treppe hinunterstürzen oder vor ein Auto laufen.
@Buschi
Jeder Fall ist anders. Das Recht steht in meinem Fall zwar auf meiner Seite, doch wenn die Unterschrift zur Heimeinweisung seitens Erziehungsberechtigter vorliegt, sieht die Sache anders aus. Die schriftlich vorliegende Überantwortung meiner weiteren - staatlich angeordneten - Erziehung seitens meiner Mutter "spricht" sozusagen "den Staat frei". Er ist damit raus. Die Schuld liegt demzufolge bei meiner Mutter, die wohl gar nicht wusste, was sie tat, obwohl sie doch immer vom Gegenteil spricht.