Beiträge von ginopilo

    Wenn ich mehr tun könnte, würde ich es tun, aber ich hoffe, der Zuspruch hilft auch. Es ist so trostlos, was ich lese, aber ich will nicht glauben, dass alles, aber auch alles nicht auch gut werden kann.


    Geld kann Leben retten, Geld kann Nahrung bringen, Geld kann versauen, aber Geld zu haben, um sich finanziell über Wasser zu halten, oder auch um Rechnungen zu begleichen, ist eben wichtig.


    Bitte nicht aufgeben.

    Hallo Ihr Beiden, Glückwunsch zur Aufarbeitung, und dass ihr hier gefunden habt.


    Thias2023 ich kann dir nur zustimmen, denn Herr Dr. Sachse ist wirklich mit fundierter Sachkenntnis beschlagen. Ich habe des öffteren mit ihn telefoniert, und jedesmal kann ich nur sagen, er hilft ungemein. Was den Anwalt betrifft, teilen sich die Gemüter, denn nicht jeder hat gute Erfahrungen mit ihn gemacht, aber gut, deine Entscheidung, wenn du zufrieden bist, auch ok.


    Aufarbeitung ist so wichtig. Hier findet ihr auf alle Fälle Ansprechpartner, auch wenn mal nur Frust, oder Abreagieren, an der Tagesordnung liegt. Für die Wahrheit verurteilt zu werden, und dass in der heutigen Zeit ist schon markaber, ich drücke dir die Daumen, dass du zu deinem Recht kommst.


    Matthias3010, es ist gut, und wichtig, auch Jahre später zu reflektieren. Mit deinem Antrag zeigst du, dass du dich nicht unterkriegen lässt. Aufarbeitung ist immer schwer, und reißt auch viele Narben auf. Teile dich mit. Ich finde es schön, dass deine Tochter über alles Bescheid weiß, ist es doch auch eine Stütze.


    Viel Glück Euch beiden.

    Herzlich Willkommen Andrea, ich habe mal die Anschrift rausgesucht vom Historischen Archiv in Crimmitschau:


    Frau Leonie Varadi

    Historisches Archiv / Bauarchiv

    Leipziger Str. 125

    08451 Crimmitschau

    Historisches Archiv
    Das Kommunalarchiv der Stadt Crimmitschau befindet sich auf dem Gelände der Tuchfabrik Gebrüder Pfau . Es umfasst: das Personenstandsarchiv (d.h. alle…
    www.crimmitschau.de


    Unter dem Link wird mitgeteilt, was man tun muss, um dort Einsicht zu bekommen. Das Stadtarchiv übernimmt auch das nicht mehr benötigte Schriftgut aus den Ämtern und Einrichtungen der Stadtverwaltung Crimmitschau, so dass hier vielleicht auch etwas aufgefunden werden kann, also anrufen, fragen und los gehts. Viel Glück

    Guten morgen, also ich würde den Antrag ebenso an die Stelle senden, damit man sicher gehen kann, dass er auch weitergeleitet wird, denn wie ich lesen kann, ist das ja bisher auch immer geschehen. Auch ist auf der Seite zu lesen, dass diese zuständig ist für Entschädigungsrecht


    Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen
    Das Portal des Landes Sachsen-Anhalt
    lvwa.sachsen-anhalt.de


    Ich würde den Antrag da also auch einreichen.

    Guten Morgen, wenn ihr die Anträge so einreichen konntet, scheint das ja in Ordnung zu gehen.


    Hinsichtlich deines jetzigen Antrages, kann ich nicht mit Sicherheit sagen, dass du einen Anspruch hast. Sicher, es mag nicht der Traumberuf gewesen sein, aber hier wird ja darauf geschaut, wie bei deiner Freundin, ob ihr keine Wahl bliebt, durch den JWH hatte sie die nicht, und musste eine Ausbildung hinnehmen, hingegen bei Dir, eben Leute vor Ort waren, die die so genannte "Hilfestellung" gaben. Hinzukommt, dass die Lehre nicht in, ich sag mal, "Haft" stattfand. Stell den Antrag dennoch, denn schaden kann es ja nie, würde ich sagen.


    Ich würde empfehlen, die Anträge wirklich bei der richtigen Stelle zu stellen, denn es dauert so ewig, bis die das weiterleiten, zumal die Stellen untereinander nicht immer miteinander kommunizieren, und da könnte es auch schnell passieren, dass hier ein Antrag untergeht. Auf den Formularen steht meist nie eine Adresse, deshalb soll man ja in seinen Bundesland schauen, wo er hingesendet werden soll. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist es bei Dir, dass Landesverwaltungsamt in Sachsen Anhalt. Die Anschrift ist auf der Homepage angegeben:


    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen,

    2. SED-UnBerG, Integration, Bildung, Ausbildungsförderung

    AdresseKühnauer Straße 161

    06846 Dessau-Roßlau, Stadt


    Bei deiner Freundin ist es eben Dresden. Aber wenn ihr die Anträge auch bei ihr einreichen könnt, scheint es ja zu gehen. Wichtig ist eben nur zu wissen, jedes Bundesland hat eben auch andere Formulare, und die können sich unterscheiden. Bei Nachfrage, bekommt ihr eh Post.


    OK, ich hoffe,m ich konnte die Frage beantworten. Bis dann, keine Scheu, ich antworte gerne.

    Hallo, ja im Moment ist es noch abhängig vom Einkommen, wie hoch muss die Behörde aber ausweisen. Laut dem neuem Gesetz, ist das Einkommen vom Partner nicht mehr relevant, siehe:


    Zudem soll künftig auch darauf verzichtet werden, dass Partnereinkommen bei der Prüfung der Bedürftigkeit als Voraussetzung für Ausgleichszahlungen berücksichtigt wird.


    So steht es in der Beschlussfassung.

    Da ja hier der Beschluss schon vorliegt, ist es auch kein Zweistufiges Verfahren mehr. lediglich die Folgeansprüche sind sodann in der zweiten Stufe des Verfahrens bei den Ämtern geltend zu machen, die auch nach den anderen Gesetzen die entsprechenden Leistungen erbringen.


    Das Antragsformular besteht aus 8 Teilformularen (Mantelantrag nebst den dazugehörigen (Anlagen). Der Mantelantrag ist von jedem Antragsteller auszufüllen, mit Ausnahme der Erben bzw. Hinterbliebenen.


    entscheide danach, welche der Anlagen ausfüllt werden müssen. Die erforderlichen Unterlagen füge bitte, sofern nichts anderes angegeben ist, in Fotokopie bei. Ja, ich weiß, aber die Leute, und die gibt es immer noch, senden gerne Originale, was unklug ist, denn damit geben sie einen Nachweis aus der Hand, der unheimlich wichtig ist. Immer nur Kopien versenden.


    Viel Glück.


    Oh bitte, bevor ich es vergesse, schaut immer bei den Formularen, in Euer Bundesland, da die anders aussehen können, und sonst abgelehnt werden. Hier ist nur ein Beispiel von Berlin drin. GANZ WICHTIG!!! Jedes Bundesland muss die Formulare vorhalten.

    Also wenn ich mir die Voraussetzungen so anschaue, hier besonders:


    soziale Ausgleichsleistungen bei besonderer Bedürftigkeit, wenn diedauerhafte Wiedereingliederung in das Erwerbsleben nicht möglich ist,und die Verfolgungszeit mindestens 3 Jahre beträgt oder bis zum 02.Oktober 1990 andauerte (hierzu zählen auch verfolgte Schüler*innen) ,


    in Verbindung mit der Aussage im Text:


    Benachteiligung in Beruf, Ausbildung oder als Schüler,


    kann ich mir schon vorstellen, dass es hier zutrifft, denn bedingt durch das SKH, konnte ja nur eine Ausbildung, oder sagen wir mal salopp, eine Herabwürdigung der persönlichen Bereiche wahrgenommen werden. Der Zusammenhang, also ursächliche, kann ebenfalls erbracht werden, da ja ersichtlich ist, wenn man einen positiven Beschluss zur Rehabilitation hat, dass man durch die "Inhaftierung", keine andere Möglichkeit hatte. Somit greift hier auch, die "Vermutungsannahme", welche ja jetzt gesetzlich mit verankert ist.


    Ich würde zumindest versuchen, auf Grundlage dessen, den Antrag zu stellen.

    Super, alles richtig gemacht. Warum er den einen Link genommen hat, aber nicht die anderen, egal. Was ich aber nicht vergessen möchte. Alle die bereits Opferrente und auch solche Zahlungen bekommen, es wird ein neuer Bescheid kommen, nicht heute oder morgen, sondern, in der Regel 6 Wochen vor der Änderung. Der sollte genau geprüft werden, damit man die Erhöhung auch in der Mitteilung findet zum Stichtag. Natürlich kann es auch sein, dass es hierzu nur eine schriftliche Mitteilung gibt, dass sich die Zahlung ändert, aber dann nicht gleich in Panik ausbrechen, überprüfen auf dem Kontoauzug und gut ist es. Manchmal kann es auch sein, dass die dann einen Haufen an Blättern mit Gesetzestexten drin haben, warum sich das geändert hat, oder Broschüren, dann nicht gleich in Ohnmacht fallen, das dient denn nur der Aufklärung.


    Ja, da ich mich in der Regel täglich damit beschäftige, ich den Beruf gelernt habe, komme ich sehr oft damit in Berührung. Die Wortwahl der Behörden sind in der Regel, für den Laien, sehr umständlich, und müssen dann, ich sage es mal salopp, übersetzt werden. Manchmal kommt man sich vor, wie ein Dolmetscher. Wenn die nicht immer so geschollen daher kommen würden, könnte man sich das sparen, denn es geht ja auch einfacher.


    OK, falls noch jemand Fragen hat, keine Scheu, ich versuche immer Zeitnah zu antworten.

    Ok, ich versuche es mal kurz aufzudröseln. Fangen wir mit dem leichtesten an:


    Ja, die Opferrente wird zum 01.7.2025 auf 400,00 € erhöht, und wird dann ab dem Jahr 2026 dynamisiert werden. Das heißt, hier erfolgt dann, die Entwicklung an den aktuellen Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung, sie sind ja aneinander gekoppelt.


    Schließlich soll künftig darauf verzichtet werden, die monatliche Ausgleichszahlung für beruflich Verfolgte bei Renteneintritt zu kürzen. Dies gilt laut Entwurf aktuell für Fälle, „in denen Betroffene eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung aus eigener Versicherung beziehen“. Zudem soll künftig auch darauf verzichtet werden, dass Partnereinkommen bei der Prüfung der Bedürftigkeit als Voraussetzung für Ausgleichszahlungen berücksichtigt wird.


    Zudem soll im StreRehaG ein sogenanntes Zweitantragsrecht eingeführt werden. „Dieses ermöglicht es Personen, deren Antrag auf strafrechtliche Rehabilitierung unter der Geltung einer früheren (für den Betroffenen ungünstigeren) Rechtslage rechtskräftig abgelehnt wurde, bei späteren gesetzlichen Änderungen im StrRehaG zugunsten des Betroffenen erneut einen Antrag auf strafrechtliche Rehabilitierung zu stellen“, heißt es in der Begründung. Das heißt auf Deutsch, jetzt kann jeder, der vorab eine Ablehnung bekommen hat, erneut einen Antrag stellen, und muss nicht mit der Novellierung von 2019 begründen.


    Ähnliche Anpassungen wie bei der SED-Opferrente nahm der Ausschuss auch bei der Ausgleichsleistung für beruflich Verfolgte vor. Die Ausgleichsleistung soll demnach zum 1. Juli von 240 auf 291 Euro angehoben werden, ab dem Jahr 2026 ist ebenfalls eine Dynamisierung vorgesehen. Zudem soll die erforderliche Mindestverfolgungszeit als Voraussetzung für die Ausgleichsleistung um ein Jahr verkürzt werden. Zur Begründung heißt es, „dass Erwerbsbiografien auch durch kürzere Verfolgungszeiten nachhaltig beeinträchtigt worden sein können“. Hier zu benennen Paragraf 18 StrRehaG. Wortlaut:


    "die in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind, erhalten Unterstützungsleistungen, wenn die Dauer der mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbaren Freiheitsentziehung insgesamt weniger als 90 Tage betragen hat".


    Angepasst wird auch die neue Einmalzahlung für Opfer von Zwangsaussiedlungen. Sie soll 7.500 Euro betragen, im Regierungsentwurf waren 1.500 Euro vorgesehen. Außerdem ist nun vorgesehen, dass auch Opfer von Zersetzungsmaßnahmen außerhalb des Beitrittsgebietes eine Einmalzahlung in Höhe von 1.500 Euro erhalten können.


    Dann gab es Veränderungen zu den Stiftungen. Jetzt werden 4 Mitglieder berufen, von denen aber mindestens 2 Mitglieder ehemalige Verfolgte sein müssen, um das so genannte "Gleichgewicht" beizubehalten.


    Die letzte Änderung betrifft ehemalige Lehrkräfte, welche in der DDR, wie man so schön sagt abgesägt wurden, weil sie eben nicht konform gelaufen sind. Für uns eigentlich nicht relevant.


    Kommen wir zum nächsten, § 8 Abs. 3 berufliches Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG):


    Bisher ist folgendes bekannt:


    "Wer durch eine willkürliche oder politisch motivierte Maßnahme, die mit tragenden Grundsätzen eines Rechtsstaates schlechthin unvereinbar ist und deren Folgen noch unmittelbar schwer und unzumutbar fortwirken, einen Vermögens- oder Gesundheitsschaden, eine Benachteiligung in Beruf, Ausbildung oder als Schüler erlitten hat oder Opfer einer Zersetzungsmaßnahme wurde, kann auf Antrag rehabilitiert werden".


    Die Rehabilitierung kann zu Folgeansprüchen führen, wie z. B:

    • Beschädigten-, Hinterbliebenenversorgung bei Gesundheitsschädennach dem Bundesversorgungsgesetz
    • Zahlung einer Entschädigung wegen einer Maßnahme, die derZersetzung diente
    • Ausgleich von verfolgungsbedingten Nachteilen in derRentenversicherung
    • Anrechnung von Kindererziehungszeiten aufgrund einerrechtsstaatswidrigen Inhaftierung
    • bevorzugte berufliche Fortbildung und Umschulung nach demArbeitsförderungsgesetz
    • bevorzugte Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz(keine Altersgrenze, Erlass der Darlehensrückzahlung)
    • soziale Ausgleichsleistungen bei besonderer Bedürftigkeit, wenn diedauerhafte Wiedereingliederung in das Erwerbsleben nicht möglich ist,und die Verfolgungszeit mindestens 3 Jahre beträgt oder bis zum 02.Oktober 1990 andauerte (hierzu zählen auch verfolgte Schüler*innen)
    • Leistungen nach dem Vermögensgesetz bei Eingriffen inVermögenswer.


    Neu eingeführt wird mit dem Änderungsantrag eine Vermutungsregelung für die Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden von SED-Opfern. Dies bedeutet, dass „beim Vorliegen bestimmter schädigender Ereignisse und bestimmter gesundheitlicher Schädigungen die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs vermutet wird“, wie es in dem Entwurf heißt. Im Regierungsentwurf hatte die Bundesregierung noch ausgeführt, dass für eine solche Regelung kein Bedarf bestehe, da die geltende Rechtslage ausreichend sei.


    Der Ausschuss beschloss insgesamt zwei Änderungsanträge zum Gesetzentwurf. Den entsprechenden „Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR“ (20/12789) der Bundesregierung nahm der Rechtsausschuss am Mittwochmorgen in erheblich geänderter Fassung einstimmig an. Der Bundestag wird sich am Donnerstag abschließend mit dem geänderten Gesetzentwurf befassen. Das Gesetz, oder besser gesagt, die Änderungen sollen zum 01.01.2025 rückwirkend in Kraft treten.


    Hierzu ist erneut die Antragstellung mit folgenden Formular möglich:


    SED-Unrechtsbereinigungsgesetze (SED-UnBerG) - Berlin.de


    file://///file02/home$/541150c/Downloads/ser_iv-1.pdf


    Ferner ist aber auch auf die Belhrung zu achten. Lest diese bitte genau durch, denn es kann durchaus sein, dass man eben keinen Anspruch hat:


    file://///file02/home$/541150c/Downloads/hinweise-zum-ausfuellen-berrehag-und-vwrehag-2.pdf


    Ich hoffe, ich konnte es einigermaßen verdeutlichen und auch die Änderungen, welche jetzt zum 01.01.2025 in Kraft sind beschreiben. Ist halt immer mit sehr viel Beamtendeutsch, was keiner wirklich versteht, aber das konnten die noch nie.


    Bei Fragen, ruhig stellen.

    Eines habe ich gestern noch vergessen. Bei der Opferrente sind mehrere Sache zu beachten, unter anderem auch das Einkommen. Deshalb hier auch noch einmal zum nachlesen:


    https://www.bezreg-detmold.nrw.de/system/files/media/document/file/infoblatt-sed-opferrente-stand-2024.pdf


    "Maßgebliche Einkommensgrenze (Stand ab 01.01.2024) für die Opferpension:

    1.689,00 Euro bei alleinstehenden Berechtigten (3-fache Regelbedarfsstufe1) 2.252,00 Euro bei verheirateten oder in Lebensgemeinschaft lebenden Berechtigten sowie in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Berechtigten (Paaren) /(4-fache Regelbedarfsstufe 1)".


    Der Stand ist von 2024, ob sich die Einkommengrenzen verändert haben, ist mir nicht bekannt. Laut Kenntnisstand, hatte die SPD vor, dass die Opferrente an die Rente gekoppeklt wird, damit eine dynamische Erhöhung folgt, aber der Antrag wurde im Oktober 2024 von der Bundesregierung, auf Grund der Haushaltslage abgelehnt.


    Im Dokument wird anhand von Beispielen erläutert, wie die Opferrente berechnet wird, und auch aufgezeigt, wie die Verrechnung stattfindet, wenn die Einkommensgrenzen überschritten werden.


    Also, wie gesagt, wenn Fragen bestehen, oder Schwierigkeiten auftauchen, ruhig trauen zu fragen, denn es gibt für jedes Problem eine Lösung.

    Hallo Ihr Lieben, der Eintrag ist nicht mehr aktuell, denn er ist von 2017. Nach der Novellierung von 2019, gelten andere Fristen, oder sind weggefallen:


    Aufarbeitung und Wiedergutmachung von DDR-Unrecht - Berlin.de


    Das sind jetzt nach der Novellierung die neuen Richtlinien.


    "Mit der Novellierung des Gesetzes im November 2019 sind die Fristen des SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes gefallen, damit alle Betroffenen auch in Zukunft einen Antrag auf Rehabilitierung stellen können".


    Ich hoffe, es hilft bei Fragen, wenn nicht, auf der Seite vom "Bundestag" findet man die allgemeinen Sachen, und jedes Bundesland hat eine eigene Seite, wo man die Richtlinien und Gesetzesgrundlagen, sowie die Anträge finden kann.


    Es wird immer unterschieden, zwischen drei Maßgaben:


    Es wird unterschieden in:

    1. SED-UnBerG – Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz

    2. SED-UnBerG – Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) und Berufliches Rehabilitierungsgesetz

    3. SED-UnBerG – Gesetz über eine besondere Zuwendung für Haftopfer – ‘Opferrente’


    Für jedes muss ein Einzelantrag gestellt werden, wenn der Beschluss (positiv, also Rehabilitation gegeben ist) vorliegt, da man diesen mit dem Antrag einreichen muss.


    Bei der 1, bekommt man eine einmalige Kapitalentschädigung. Für jeden Monat, ist das in Höhe von € 306,78 pro angefangenen Haftmonat.


    Für die 2. sind das soziale Ausgleichsleistungen für den beruflichen Bereich. Wie hoch der ist, ist abhängig vom Fall.


    Für die 3. ist es die Opferrente in Höhe von 330,00 Euro pro Monat, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Auch diese schwankt, da hier, bei einer positiven Bescheiderteilung die besondere Zuwendung für Haftopfer rückwirkend ab dem auf den Tag der Antragstellung folgenden Monat gewährt wird. Also ist der Tag der Antragstellung entscheidend. Die Bundesländer sind angewiesen, alle Antragsvorlagen vorzuhalten, so dass man jederzeit den Antrag stellen kann.


    In der Regel, so die Erfahrungen, werden Erstanträge von den Behörden abgelehnt, daher rate ich jeden, im Antrag zu vermerken, dass ein "Anwalt" zur Seite steht, denn bei denen kuschen die meist. Es muss kein Anwalt hinzugezogen werden, es reicht nur die Drohung dessen, dann knicken die Behörden ein.


    Wichtig ist noch zu wissen, bei Einreichung bei Gericht und Behörde, wird eine Zustimmung gefordert, dass Daten vom Jugendamt, ggf. Stasibehörde, eingehsehen werden dürfen. Bitte zustimmen, sonst wird das nix. Wenn ihr in der Vergangeheit einen Antrag bei Gericht gestellt habt, und er wurde abgelehnt, dürft ihr diesen erneut bei Gericht stellen, unter dem Hinweis auf die Novellierung von 2019. Hierzu die Beschlussfassung vom Bundestag:


    https://dserver.bundestag.de/btd/19/144/1914427.pdf


    Gut, wer mehr Infos brauch, einfach melden, wir finden den richtigen Ansatz. Einen schönen Tag Euch allen.

    Ja, das ist das schlimme, der Michel ist brav und ruhig, und lässt alles über sich ergehen. Ich frage mich wirklich, was erst passieren muss, bis die Bevölkerung sich erhebt, um den Treiben ein Ende setzt? Ich habe nichts gegen Unterstützung, wenn sie im Rahmen bleibt. Aber hier geht man zu Lasten einer Bevölkerung, welche nichts damit zu tun hat, lässt die eigenen Bevölkerung ausbluten, spart an denen, welche sich nicht wehren können, und die, die es aber wirklich brauchen. Kinder brauchen, eine funktionierende Infrastruktur, also ordentliche Schulen und Lehrpläne, damit die Bildung erfahren. Das man auf deren Kosten die Ukraine finanziert, ist ungeheuerlich. Wenn man dann hört, dass aber hochund heilig versprochen wurde, dass es nicht zu unser Lasten gehen wird, ist das ein Skandal, was hier passiert.


    Da bauen Privatunternehmen aus der Urkaine Schneeparadiese, Wellnesshotels für über 1,5 Mrd. , aber für das eigenen Land die Unterstützung zu gewährleisten, fällt denen gar nicht ein. Auch wenn die Regierung beteuert, sie haben damit nichts zu tun, warum müssen wir dann aber so horende Summen erbringen, wenn doch aber Kapital im Lande vorhanden ist. Da werden Zwangsverpflichtungen zum Wehrdienst erlassen, der jetzt runter auf 18 gehen soll, aber bei einem Privatunternehmen macht man halt und sagt, nein, da gehen wir nicht ran? Was ist das für eine Logik? Unverschämt nenne ich das.

    Der Krieg ernährt den Krieg
    Woher kommt das deutsche Geld für die Ukraine?
    multipolar-magazin.de


    Na, saloppe 37 Mrd. Euro von unseren Steuern an die Ukraine, dass muss man erst einmal bringen, und der Satz von unsern lieben Herrn Scholz klingt dann auch mehr als Hohn und ist eine Ohrfeige, für jeden der brav seine Steuern entrichtet:


    "Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte wiederholt behauptet, die deutschen Zahlungen an die Regierung in Kiew gingen nicht zulasten von Rentnern und bedürftigen Menschen in Deutschland. „Es dürfe nicht der Gegensatz aufgestellt werden, entweder die Ukraine zu unterstützen oder in Deutschlands Zukunft zu investieren“.


    Wenn man dann die Kürzungen sieht, und vor allen welche, da kann man nur noch puke monster

    «Wer Merz wählt, wählt den Krieg»: AfD-Chef Tino Chrupalla hat recht. Seine Partei sollte Olaf Scholz unterstützen, um Taurus-Kanzler Friedrich Merz zu verhindern - Die Weltwoche
    Berlin In seiner ersten Wahlkampfrede am Mittwoch im Bundestag bekräftigte Oppositionsführer Friedrich Merz einmal mehr, dass er als Bundeskanzler Deutschlands…
    weltwoche.ch


    Köppel hat absolut Recht, wenn Merz an die Macht kommt, und er wirklich die Taunus an die Ukraine sendet, dann gute Nacht Deutschland. Putin wird nicht zögern den Knopf zu drücken. Das muss auf alle Fälle verhindert werden. Merz ist ein Kriegstreiber, und lässt die eigene Bevölkerung über die Klippe springen, nur um seine Rendite aus der Waffenwirtschaft einzustreichen.

    Was tun, wenn der gute Tropfen zum Verhängnis wird? Neue Therapien gegen Alkoholsucht
    Man kann darüber streiten, ab welcher Menge Alkohol schädlich ist. Doch wer davon abhängig wird, wird immer noch stigmatisiert. Neue Therapien eröffnen Wege…
    www.nzz.ch


    Wenn so ein Mist lese, und die Thesen dazu, dann kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Was sind denn das für Aussagen:


    "Erfolgreich sei eine Behandlung besonders dann, wenn sie den Patienten dazu befähige, den Alkoholverbrauch stark einzuschränken".


    Ich habe bei meiner Erzeugerin 3 Entzüge erlebt. Und sie war eine Pegeltrinkerin. 6 Flaschen am Tag waren da die absolute Norm, wo kommen die immer wieder mit solchem Schwachsinn um die Ecke. Entweder ich trinke, oder ich lasse es sein. Meine Erzeugerin war labil, aber sicher nicht das:


    "Denn Alkoholismus ist meist die Folge des Versuchs, etwas zu überwinden, sei es innere Unsicherheit, Ängste, Kummer oder eine bedrückende Lebenssituation".


    Bullschitt kann ich da nur sagen. Wenn man es erlebt hat, ist man beim Lesen, von solchen Schwachsinn, immer wieder wütend. Gut wenn ich dann lese, es sind Ratten, welche benutzt werden, dann wundert mich nichts mehr. Das können doch nur alles Theoretiker sein, aber direkt mit Menschen scheinen die noch nie zusammengetroffen zu sein. Ich kann mir das so richtig vorstellen. Im Labor hocken die vor einer Ratte, spielen Exelshieter und klopfen sich gegenseitig auf die Schultern, wenn die Ratte kopfüber umfällt. Was für eine Revolution (Satiere Off).


    Meine Erzeugerin hat sich so mit dem Zeug vollgehauen, dass sie alles wieder erlernen musste, Spechen, Gehen, Motorik, alles, weil sie sich mit dem Suff, das ganze Hirn weggeblasen hat. Ich kann mich sehr gut daran erinnern, wenn sie ihren Alkohol nicht bekommen hat, die hat das ganze Zimmer auseinander genommen. Der gleiche Schwachsinn passierte bei der Umstellung auf Tabletten. Das ist ein Trugschluss, dass Tabletten helfen, es ist nur eine Umstellung auf ein anderes Suchtmittel, aber klar, es sind die oberen Elite der Wissenschaft. Man sieht immer wieder, dass die von der Realität keine Ahnung haben. Ich sags ja immer wieder, traue keiner Statistik, die du nicht selber geschrieben hast.