„Unabhängige“ Gutachter erhalten Aufträge und ihre Rechnungen werden
von den Richtern nur dann zur Auszahlung freigegeben, wenn ihr
Gutachten dem Richter zusagt. Ansonsten erhalten sie weder Geld für
Ihre Arbeit und ihren Aufwand noch erst recht keine Folgeaufträge.
Damit ist eine direkte Abhängigkeit von den Richtern hergestellt.
Unbequeme Gutachter kommen auf eine schwarze Liste und werden auch über
ihre Tätigkeit hinaus verfolgt.
Richtig ist, der Familienrichter hat das Recht, sich einen Gutachter auszusuchen. Nach welchem Prinzip ein Gutachter ausgesucht wird, kann ich nicht sagen. Tatsache ist, er soll zur Beweisführung etwas ganz Bestimmtes herausfinden und ihm wird auch eine Kostengrenze gesetzt. Wenn er z. B. einen 100 Seiten langen Bericht schickt und die ersten 30 Seiten nur Akteninhalt ist, muss er sich nicht wundern, wenn das Gutachterhonorar sich vermindert. Denn dass, was schon aktenkundig ist, braucht der Gutachter nicht extra noch lang und breit ausführen. Eine schwarze Liste ist mir unbekannt. Und mir ist auch nicht bekannt, dass Gutachter über ihre Tätigkeit hinaus noch vom Gericht oder Staatsanwalt verfolgt werden
Auch immer mehr Kinder aus wohlhabenden Familien sind betroffen, da
man hier das Geld aus den Familien selbst eintreiben kann. Und somit
kann es jeden von uns, der Kinder hat, jeden Tag treffen. Nun scheinen
wir aber nicht die Einrichtungen zu haben, die so viele Kinder
aufnehmen könnten. Weit gefehlt!
Da fällt mir gar nichts mehr ein. Reiche Eltern würden von Hause aus ihre Kinder in Internate stecken und das tun sie auch. Die Familien, die bei uns landen kommen ganz gewiss nicht aus solchen Verhältnissen
Um Betroffene zum Schweigen zu bringen, werden Männer in die Ecke
der Gewalttäter, der Kindesmissbraucher oder der Straftäter gesteckt.
Mutmaßungen eines Jugendamtsmitarbeiters oder eines Richters ohne
jegliche Grundlage reichen aus, um Urteile vor einem Familiengericht zu
fällen. Denunziationen aus Schule, Kindergarten, von Verwandten oder
der Nachbarschaft reichen als Grundlage für sofortige
Gerichtsentscheidungen ohne rechtliche Prüfung völlig aus.
Aus eigener Erfahrung - das ist Schwachsinn. Jeder darf sich im Anhörungstermin äußern und Gegenänträge stellen. Es stellt sich schon oft genug heraus, dass gemachte Anschuldigungen nicht stimmen. Jeder Fall wird geprüft und Anhörungstermine kommen immer vor Entscheidungen. Kein Richter trifft unüberprüft irgendwelche End-Entscheidungen. Wenn beispielsweise ein Antrag auf Gefährdung des Kindeswohls gestellt wird, dann wird vorab eine einstweilige Anordnung verfügt, die bis zur endgültigen Entscheidung erst mal gilt.