Beiträge von Forengeist

    Meine Mutter habe ich das erste mal gesehen, da war ich 6 Jahre alt...aber das war nur für einen kurzen Augenblick. Sie hat nicht mit mir geredet oder sonstwas.
    Mit 14 Jahren wollte sie mich aus dem Heim holen..ich sollte für sie anschaffen gehen, weil sie selbst krank war..mit 18 Jahren suchte ich sie auf. Als sie mich sah, heulte sie erst und nahm mich doch tatsächlich in die Arme. Nach 2 Tagen wurde offensichtlich was sie von erwartete..nämlich durch anschaffen für den Lebensunterhalt für sie zu verdienen...da ich ihr sagte, das ich da keinen Bock drauf hab, gabs richtig Zoff und wir gingen aufeinander los. Bevor es zu Mord oder Totschlag kam, habe ich dann das Weite gesucht.


    Als meine Kinder zwei und 4 Jahre alt waren, nahm ich nochmal Kontakt auf..aber total an Körper und Seele kaputt, sozial völlig am Ende..versprach sie mir, an meinen Kindern wieder alles gut zu machen, was sie an mir versäumt hatte. Dieses Gutmachen bestand aber darin, das wir sie mitversorgten, von ihr aber nicht mal ein Dankeschön kam. Ich habe dann auch den Kontakt wieder abgebrochen...weil ich nicht einsah, warum ich für sie aufkommen soll.
    Ich weiß nicht ob sie noch lebt und wenn nicht, wo sie begraben liegt. Wenn sie noch lebt müßte sie jetzt weit über 80 sein.
    Über meine "Mutter" verschwende ich keinen Gedanken und mir war nie ein Mensch so egal und gleichgültig wie sie. Sie ist eine Fremde und wird immer fremd bleiben.

    Nur wem nutzt es am Ende. Jeder versucht Verständnis und Verstehen für die Missbrauchsopfer aufzubringen...ja aber dabei bleibt es auch...".Wir haben es zur Kenntnis genommen, mal sehen was wir wir für sie tun können"
    Es wird immer und immer wieder das Leid der Betroffenen beschrieben, aber Papier ist ja geduldig...und es wird geredet geredet und geredet und am Ende kommt heraus, das man ja für die Leidtragenden was tun möchte.. .....aber.............indem man solch bescheuerten Anträge ausfüllen soll, die dann noch von einem Gremium bearbeitet werden, die wahrscheinlich nicht mal im Ansatz fühlen, wie sich so ein Betroffener fühlt...Bei all dem hick hack ist der der dabei auf der Strecke bleibt, das Opfer selber....

    Bitte benennen Sie Datum und Uhrzeit der Tat(en) so genau wie möglich. Die Angabe eines
    Zeitraumes ist möglich. Bitte machen Sie deutlich, wenn es sich um mehrere Fälle sexuellen
    Missbrauchs gehandelt hat:


    steht im Antrag.


    Verstehe ich das jetzt richtig, das man während des sexuellen Missbrauchs auf die Uhr geschaut hat und überlegt hat, welches Datum heute ist..und wie soll z.B. sich ein 6 jähriger oder 6jährige daran erinnern, was vielleicht 50 Jahre zurück liegt, wann und wo und zu welcher Zeit sie/er missbraucht wurde. Das ist doch jetzt ein Witz oder?


    Oder ich verstehe etwas grundsätzlich falsch


    Ich finde mit diesem Antrag wird kaumn einer durch kommen. Ich finde dieser Antrag spottet jeder Beschreibung...und schon müssen die Opfer wieder die Hosen runterlassen..und wofür...?


    Was ist mit denen die missbraucht worden sind, aber es so verdrängt haben, das vielleicht keine Erinnerungen an Einzelheiten wie oben eben im Antrag beschrieben, mehr haben?


    Und die Beweispflicht liegt wieder bei den Opfern.



    Mandolinchen, es geht um allgemein um Missbrauch an Minderjährigen. Nicht nur um Internatsschüler.


    schau hier:
    Quelle: Deutsche Bischofskonferenz
    .dbk.de/presse/details/?presseid=1785&cHash=a859f441f5a5aa7827d76aa0914dd290



    Pressemeldung


    02.03.2011: Sexueller Missbrauch Minderjähriger - Bischofskonferenz und Ordensobernkonferenz regeln die materiellen Leistungen der Kirche in Anerkennung des Leids


    Heute hat die Arbeitsgruppe Justiz des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ der Bundesregierung zum Thema „Anerkennung des Leids der Opfer sexuellen Missbrauchs“ getagt. Da eine Regelung auf der Grundlage der Arbeit des Runden Tisches der Bundesregierung noch nicht absehbar ist und deshalb keine zeitliche Perspektive besteht, dass man den Opfern sexuellen Missbrauchs im Rahmen einer gemeinsamen Lösung helfen wird, sieht sich die katholische Kirche in der Verpflichtung, schon jetzt eine möglichst schnelle und unbürokratische Hilfe anzubieten. Wir verstehen die wachsende Ungeduld der Betroffenen.


    Bereits am 30. September 2010 haben die Deutsche Bischofskonferenz und die Deutsche Ordensobernkonferenz als bisher einzige betroffene Institutionen dem Runden Tisch ein gemeinsam entwickeltes Leistungsmodell vorgestellt. Es ist in der Zwischenzeit präzisiert worden und kann jetzt zügig umgesetzt werden. So sehr die katholische Kirche an einer gesamtgesellschaftlichen Lösung interessiert ist, so sehr sieht sie sich jetzt in der Verpflichtung, in Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger materielle Leistungen zu erbringen, bei denen eine Schmerzensgeld- oder eine Schadensersatzleistung aufgrund von eingetretener Verjährung rechtlich nicht mehr durchsetzbar ist.


    Wir bedauern, dass bisher keine gemeinsame zeitnahe Lösung am Runden Tisch möglich war. Unsere jetzige Vorgehensweise bedeutet jedoch keine Absage an möglicherweise vom Runden Tisch noch zu entwickelnde Lösungen. Gegen eine Beteiligung der katholischen Kirche an einem später einmal möglichen Fonds für Therapiekosten spricht jedoch, dass die Übernahme von Kosten für Therapien und Paartherapien in unserem Bereich bereits unabhängig von dem vorgelegten Modell und nun nochmals verstärkt gegeben ist. Therapiekosten werden seit geraumer Zeit durch Bistümer und Orden übernommen. Mit dem Leistungspapier wird eine klar geregelte Kostenübernahme für Therapien, einschließlich Paartherapien, zugesagt, soweit diese von den Krankenkassen nicht getragen werden.


    Darüber hinaus soll eine materielle Anerkennung von bis zu € 5.000 geleistet werden. In besonders schweren Fällen sind andere oder zusätzliche Leistungen möglich.


    Ab dem 10. März 2011 können sich Personen, die minderjährig Opfer sexuellen Missbrauchs durch Kleriker, Ordensangehörige oder andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst geworden sind, an die jeweiligen Missbrauchsbeauftragten des Bistums oder des Ordens wenden, in deren Verantwortung der Täter zum Zeitpunkt der Tat tätig war. Der zuständige Missbrauchsbeauftragte hält entsprechende Antragsformulare vor. Bei Bedarf leistet er bei der Antragstellung Hilfe. Er leitet die Unterlagen an eine Zentrale Koordinierungsstelle weiter, die mit Psychologen, Juristen und Theologen besetzt ist. Diese prüft, ob die Voraussetzungen für materielle Leistungen erfüllt sind, und gibt eine Empfehlung an die betroffene kirchliche Körperschaft. Die materiellen Leistungen werden dann dezentral, das heißt von den betroffenen Bistümern oder Ordensgemeinschaften direkt erbracht.


    Neben der Übernahme von Therapiekosten und den einmaligen Leistungen werden die Deutsche Bischofskonferenz und die Deutsche Ordensobernkonferenz zur Förderung von Präventionsprojekten innerhalb und außerhalb der katholischen Kirche einen Präventionsfonds einrichten, der mit einem Kapital in Höhe von € 500.000 ausgestattet ist. Eine Projektstelle entscheidet über eingehende Förderanträge. Sollte sich der Runde Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch“ für den Bereich der Prävention auf einen Fonds einigen, ist die katholische Kirche bereit, Gelder auch dort einzubringen.


    Die Zentrale Koordinierungsstelle und die Projektstelle für den Präventionsfonds sind beim „Büro für Fragen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger im kirchlichen Bereich“ der Deutschen Bischofskonferenz angesiedelt.


    Grundsätzlich haben alle vier Komponenten unseres Leistungspakets (Präventionsfonds, Erstattung von Kosten für Therapien oder Paartherapien, materielle Anerkennung des Leids in Form einer einmaligen Zahlung, Regelung in besonders schweren Fällen) das Ziel, zur Heilung beizutragen. Materielle und immaterielle Hilfen bringen zum Ausdruck, dass die Kirche das Leid und die Verwundungen anerkennt, die Opfern zugefügt wurden. Ausgangspunkt und Maßstab sind deshalb die konkreten Bedürfnisse der Betroffenen, deren Traumatisierung soweit wie möglich behoben und in Bezug auf ihre Folgen gemildert werden soll. Eine derartige Leistung soll zunächst der Täter persönlich erbringen. Hilfsweise wird sie von der betroffenen kirchlichen Körperschaft gewährt, sofern der Täter nicht mehr belangt werden kann, nicht freiwillig leistet oder nicht leisten kann.


    Wir hoffen sehr, dass unser Hilfeplan als Ausdruck unserer ernstlichen und aufrichtigen Mitsorge für Menschen Anerkennung findet, die durch kirchliche Mitarbeiter verletzt wurden. Dafür wollen wir diese Geste anbieten.


    Leistungen


    Antragsformular


    Merkblatt zum Antragsformular

    Jetzt mal ne saudumme Frage: Wieso ist eine Entschädigung von 5.000 Euro eine Unverschämtheit? Ist das nicht besser, als nichts?. Ich bin allerdings der Meinung, daß es noch nicht mal diese Entschädigung gibt, weil, wie immer, Vertröstungen...blah...blah...

    Ja ich denke auch, das das wieder nur ne Hinhaltetaktig ist. Bei dem ganzen hick hack am runden Tisch wirkt dies auch nicht mehr glaubwürdig und bei einer Entschädigung von 5.000 Euro, wollen wir mal nicht hoffen das das gleich auf die Kirchensteuer geknallt wird denn irgendwo muss das Geld ja wieder rein kommen. Nicht das die Kirche deswegen noch am Hungertuch nagen muss..

    Und es bleibt bei immer noch die Frage; Wo oder bei wem liegt die Beweispflicht?

    Du meine Güte, wenn Ihr wüßtet wie viele rote Kreuze ich mir schon wieder eingefangen habe in den letzten Minuten.


    Und außerdem fresse ich ab und zu auch mal was aus. Damir Ihrs nur wißt.


    Der ausfressende Hagiel, ich darf das nämlich. :D


    na da lohnt sich doch das löschen :D :D :D :D ich fresse auch ab und zu was aus, Klaus kann ein Lied davon singen...wir sind alle keine Engel..Oder :S

    ich lese mir gerade den Kopf fusselig...
    ich denke...Volljährigkeit und Beendung der Amtsvormundschaft sind zwei paar Stiefel..

    Nein, wenn ich nur von mir spreche war es so, das mit der Volljährigkeit, das Jugendamt sich sofort von mir verabschiedete und ich nie wieder von denen hörte, ich war da wirklich nur noch auf mich allein gestellt ( das war ich auch unter Amtsvormundschaft)-

    Die Aussprache kann jederzeitt stattfinden. Bei 3 Verwarnungen wird er gekickt oder gesperrt, aber wir sind immer bereit zu einer Aussprache, die aber dann vom entsprechenden User gsucht werden sollte.
    Soweit ist es aber Gott sei Dank noch nicht gekommen.


    Nur der verwarnte User sieht unter seinem Avatar eine Hand mit einer gelben Karte (Verwarnung). Dazu wird auch die Anzahl der Verwarnungen zusätzlich als kleine Zahl angezeigt.


    Wenn ein User moderiert ist, kann das keiner sehen,die geschriebenen Beiträge des moderierten User laufen über die Mod`s und Admin`s. Sind die Beiträge ok, werden sie von uns freigeschaltet.


    Alles weitere hat ja Thorsten schon erklärt.

    Okay 1PS,


    dann versuche ich mal deine Fragen zu beantworten.


    Also, wenn wir einen User auf Moderiert setzen, dann deswegen, weil aufgrund einer Streiterei oder ähnliches, keine Ruhe einkehrt. Es gibt Momente, (meistens Nachts) wo niemand vom Team da ist, um weiter reagieren zu können. Um schlimmstes zu verhindern, nutzen wir dann halt die Moderier-Funktion.


    Das heißt:


    Der betroffene User kann alles lesen, kann ganz normal PN´s schreiben und lesen (wo wir auch keinen Einfluss drauf haben), kann sogar in der Shoutbox agieren usw. . Die einzige Einschränkung, die in diesem Fall halt besteht, dass geschriebene Beiträge nicht sofort in´s Forum gelangen, sondern zunächst bei den Supermods und Admins, und wer es von uns zuerst liest, entscheidet dann, ob es ins Forum kann oder nicht.


    Die Moderation ist in der Regel von kurzer Dauer, also maximal 1-2 Tage und die User werden davon eigentlich immer, unter Angabe der Gründe, in Kenntnis gesetzt (Okay, zugegeben... das ist auch schon mal untergegangen :blush: )


    So Peter, ich hoffe, damit deine Fragen geklärt zu haben.


    Gruß Thorsten...


    PS: Was nützt uns ein Regelwerk, wenn wir keine Sanktionen hätten, diese auch umzusetzen. Aber ihr könnt dem Team da Vertrauen, es wird wirklich erst im absoluten Notfall reagiert.