Pressemeldung zur Entschädigung ehemaliger Heimkinder!
"Wollen die Bundesländer sich aus dem 120-Millionen-Fonds für die ehemaligen Heimkinder bedienen?"
In der letzten gemeinsamen Beratung mit Vertretern von Bund, Länder und Kirchen (AG Leistungsrichtlinien) hat sich zu unserer Überraschung herausgestellt, dass die Länder mit Zustimmung der Vertreter des Bundes und der Kirchen beschlossen haben, dass sie sich die Kosten für die in den Ländern aufzubauenden niedrigschwelligen Anlaufstellen für ehemalige Heimkinder aus dem 120 Mio.-Fonds mit bis zu 10% (= 12 Mio. ?) bezahlen lassen wollen.
Fadenscheinige Begründungen...
Die Vertreter von Bund, Länder und Kirchen weisen zur Begründung auf eine Empfehlung des RTH hin, der eine Finanzierung von Beratungsarbeit aus Fondsmitteln als Teil der Aufarbeitung vorsehe. Zwar habe der RTH diese Beratungsarbeit als Aufgabe einer zentralen Stelle formuliert; in der praktischen Umsetzung sei aber eine ortsnahe Beratung zielführender.
Doch eine Empfehlung vom RTH, dass eine zentrale Stelle die eigentliche Beratungsarbeit leisten solle, gibt es nicht. Immer ging man davon aus, dass die Beratung vor Ort in den Anlaufstellen erfolgen soll.
Das Verhalten der Vertreter von Bund, Ländern und Kirchen ist skandalös, ....
. weil das gegebene Wort am Runden Tisch Heimerziehung gebrochen wird, . weil eine solche 10%-Rückholfinanzierung durch die Länder in nicht öffentlich verhandelten Absprachen ohne Beteiligung der ehemaligen Heimkinder beschlossen wurde, . weil es gegen den Wortlaut, Sinn und Zweck der Ergebnisse des Abschlussberichtes des Runden Tisches und des Beschlusses des Bundestages ist, . weil es den ehemaligen Heimkindern - abgesehen von der geforderten und unerfüllt gebliebenen Entschädigungsforderung - nicht mal die vollen 120 Mio. belässt, was sie ohnehin als unangemessen und zu wenig beurteilen, . weil es den ehemaligen Heimkindern zeigt, dass die Bundesländer ihre am RTH gemachten Zusagen, brechen, um ihre Kosten zu reduzieren, . weil es symbolisch den ehemaligen Heimkinder wieder einmal ihre Unterwerfung demonstriert unter eine obrigkeitliche Abhängigkeit wie zu Zeiten der damaligen Heimerziehung (hier bestimmen jetzt die Geldgeber, nicht der RTH, nicht der Bundestag),
Die 10%-Kürzung muss zurückgenommen werden...
Die 10%-Refinanzierung der Anlaufstellen durch die Länder ist eine einseitige und unabgesprochene Kürzung der Finanzierungszusagen der Länder zu Lasten der ehemaligen Heimkinder.
Wir fordern deshalb mit Nachdruck:
Wenn die Länder den ehemaligen Heimkindern den 120-Mio-Fonds - wie im Abschlussbericht des RTH und im Beschluss des Bundestages in Absprache mit den Ländern zugesagt - zukommen lassen wollen, dann müssen sie aus ihrem jeweiligen Haushalt die Einrichtung und Unterhaltung der Anlaufstellen zusätzlich finanzieren.
Der AFH
(1) Der Arbeitskreis Fondsumsetzung Heimerziehung (AFH) hat sich vor wenigen Wochen im September gebildet, um an der Umsetzung der vom Runden Tisch Heimerziehung (RTH) und dem Beschluss des Bundestages vorgegebenen Fondslösung im Interesse der ehemaligen Heimkinder mitzuwirken. Hierzu hat der AFH drei seiner Mitglieder in die von Vertretern des Bundes, der Länder und Kirchen tagende AG Leistungsrichtlinien entsandt, die bis Ende des Jahres für einen funktionierenden Fonds sorgen will, aus dem die ehemaligen Heimkinder ihre Leistungsanträge wegen erlittener Folgeschäden aus der damaligen Heimerziehung stellen können.
Peter Bringmann-Henselder
Top-Medien-Berlin